Schätzrahmen


Der Wert eines Tieres, der der Entschädigung zu Grunde zu legen ist, wird durch eine Schätzung ermittelt. Die Tierseuchenkasse stellt den beamteten Tierärzten und Schätzern in NRW Schätzrahmen zur Verfügung, die die Ermittlung des Schätzwertes erleichtern sollen und zu beachten sind.
- Schätzrichtlinie für Zuchtrinder der Milchrassen
160 KByte
- Schätzrichtlinie für Zuchtrinder der Fleischrassen
160 KByte
- Schätzrichtlinie für Mastrinder
130 KByte
- Schätzrichtlinie für Schafe
- Schätzrichtlinie für Schweine
160 KByte
- Schätzrichtlinie für Geflügel
160 KByte
- Grundpreise
- Auktionspreise Rinder und Schafe NRW
653 KByte