Schätzrahmen für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Schafen und Ziegen

Anhaltspunkte für die Ermittlung des gemeinen Wertes bei Ziegen im Anhang.

Die Ermittlung des gemeinen Wertes gemäß § 16 Abs. 1 des Tiergesundheitsgesetzes (TiergesG) bei Schafen und Ziegen hat nach folgenden Grundsätzen zu erfolgen:

Für die Ausführung der Wertermittlung durch Schätzung sind die Grundsätze nach § 17   Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (AGTierSG TierNebG NRW) einzuhalten.

Der Wert eines Schafes setzt sich zusammen aus dem Schlachtwert, ggf. einem Zuchtzuschlag und ggf. einem Zuschlag für die Trächtigkeit. Die Berechnung erfolgt ohne Mehrwertsteuer

1.  Schlachtwert

Der Schlachtwert wird aus dem Lebendgewicht, dem rassetypischen Ausschlachtungsgrad und dem notierten gleitenden 3-monatigen Durchschnittspreis für Lämmer nach dem Schlachtgewicht vor dem Zeitpunkt der Schätzung abgeleitet.

Die Festsetzung des Lebendgewichtes erfolgt über eine Wägung. Diese ist entweder vor Ort oder nach dem Tod der Tiere in der Tierkörperbeseitigungsanstalt durchzuführen. Sollte dies nicht möglich sein, ist das Gewicht über eine Schätzung des Schätzers bzw. der Schätzkommission festzustellen. In diesem Fall sind die geschätzten Werte mit den evtl. in der Tierkörperbeseitigungsanstalt erstellten Wiegeprotokollen abzugleichen, Abweichungen sind als prozentuale Zu- oder Abschläge der Schätzergebnisse zu berücksichtigen.

Der Preis für Lämmer nach Schlachtgewicht wird per amtlicher Preisnotierung vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) festgelegt und in den landwirtschaftlichen Wochenblättern veröffentlicht. Die Tierseuchenkasse berechnet für den Seuchenfall den gleitenden 3-Monatsdurchschnittspreis und veröffentlicht die Preise unter www.tierseuchenkasse.nrw.de.

Für die Festlegung des Schlachtgewichtes sind folgende Kategorien zu unterscheiden.

1.1 Lämmer

Zur Abgrenzung der Lämmer von anderen Kategorien ist die unterschiedliche Schlachtreife von Schafrassen zu berücksichtigen, eine Unterscheidung nach Geschlecht erfolgt nicht:

Extensivrassen
(weiße hornlose Heidschnucke, Skudde, Kamerunschaf, Romanov)

30 kg 

Halbextensivrassen
(Bentheimer Landschaf, Rauhwolliges Pommersches Landschaf, Rhönschaf, Coburger Fuchsschaf, Bergschaf, graue gehörnte Heidschnucke, Nolana (Landschaftyp), weiße geh. Heidschnucke, Kerry Hill, Scottish Blackface, Brillenschaf, Gotlandschaf, Jakobschaf, Waldschaf, Walliser Schwarznasenschaf, Zackelschaf, Dorper)

38 kg

Intensivrassen
(Schwarzköpfiges Fleischschaf, Suffolk, Texel, Blauköpfiges Fleischschaf, Shropshire, Merinofleischschaf, Merinolandschaf, Ile de France, Ostfriesisches Milchschaf, Nolana (Fleischschaftyp), Zwartbles, Wiltshire Horn)

42 kg

Für Rassen, die hier nicht aufgeführt sind, sollte eine Einordnung entsprechend ihrem Habitus in die entsprechenden Rassegruppe vorgenommen bzw. ein angemessenes Schlachtgewicht festgesetzt werden.

Bei Kreuzungstieren sollten der Schätzer bzw. die Schätzkommission aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse eine Einstufung als Extensiv-, Halbextensiv oder Intensivrasse vornehmen.

Der Ausschlachtungsgrad zur Festlegung des Schlachtgewichts wird wie folgt festgelegt:

  • Extensivrassen          40 %
  • Halbextensivrassen    43 %
  • Intensivrassen            46 %

Bei Lämmern, welche die Schlachtreife noch nicht erreicht haben, werden eingesparte Kosten in Höhe von 0,70 € je kg Mindergewicht, bezogen auf das Lebendgewicht berücksichtigt.

Bei Lämmern aus der Herdbuchzucht ist anteiliger Zuchtzuschlag zu berücksichtigen (siehe unten).

Lämmer, welche das rassetypische Schlachtgewicht überschritten haben, werden bis zum Alter von 1 Jahr der Kategorie Zutreter (weiblich) und Jungböcke (männlich) zugeordnet.

1.2  Zutreter, Jungböcke, Altschafe und Deckböcke

Bei Schafen (männlich und weiblich) bis zu einem Jahr wird je kg über dem rassetypischen Schlachtgewicht liegendem Gewicht der nach der o.a. Methode ermittelte Preis je kg Schlachtgewicht mit einem Faktor von 0,35 multipliziert und dem Schlachtwert des schlachtreifen Lammes hinzugerechnet.

Bei Schafen (männlich und weiblich) über einem Jahr wird zunächst der nach der für Schlachtlämmer angegebenen Methode ermittelte Schlachtpreis mit dem Schlachtgewicht multipliziert, anschließend wird der gesamte daraus resultierende Wert um den Faktor 0,35 korrigiert.

2.  Zuchtwert

Die Zuchtwerte werden, soweit sie nicht über entsprechende Einkaufs- und Verkaufsbelege von Zuchtschafen anderweitig zu ermitteln sind, wie folgt festgelegt:

Zutreter/Mutterschafe der Landeszucht 40 EUR
Zutreter/Mutterschafe der Herdbuchzucht 80 EUR
Jungböcke/Deckböcke der Landeszucht und ungekörte Böcke der Herdbuchzucht 80 EUR
Gekörte Böcke der Herdbuchzucht, deren Wert nicht aus repräsentativen Verkaufsveranstaltungen der Züchtervereinigungen zu ermitteln ist 160 EUR

Der Zuschlag für diese Zuchtwerte wird nur dann erteilt, wenn diese Tiere zu Reproduktionszwecken eingesetzt werden und ihre Nutzung entsprechend ihres Zuchtwertes erfolgt.

Die oben angegebenen Zuchtwerte beziehen sich bei eingetragenen Herdbuchschafen auf Tiere, die lt. Zuchtbescheinigung in die Zuchtwerklasse II eingestuft sind. Bei Herdbuchtieren, die in Zuchtwertklasse III eingestuft sind und/oder die vom Züchter zwar selektiert, von der Züchtervereinigung aber noch nicht ins Zuchtbuch eingetragen worden sind, reduziert sich der Zuchtzuschlag um 25 v. H. , bei Herdbuchtieren der Zuchtwertklasse I wird der Zuchtzuschlag um 25 v. H. erhöht. Dies ist durch entsprechende Dokumente der Züchtervereinigung nachzuweisen.

Für weibliche Lämmer aus der Herdbuchzucht ist dem Schlachtwert ein anteiliger Zuchtwert in Höhe von 8,00 EUR hinzuzurechnen.

Für gekörte Deckböcke mit Zuchtbescheinigung ohne Nachweis des Kaufpreises wird soweit möglich der Durchschnittspreis repräsentativer Auktionen der entsprechenden Rasse zugrunde gelegt, die Durchschnittspreise sind über die Schafzüchtervereinigung NRW, Bleichstr. 41, 33102 Paderborn, Tel. 05251/32561, E-Mail: schafzuchtverband@lwk.nrw.de, in Erfahrung zu bringen.

Altersabschlag:

Der Zuchtwert der weiblichen Zuchttiere und der Deckböcke reduziert sich ab dem 6. Lebensjahr altersbedingt um jährlich 20 v. H. des ursprünglichen Zuchtwertes.

3.  Leibesfrucht

Bei tragenden Schafen ist der Wert der Leibesfrucht zu schätzen.

Für den Wert einer Leibesfrucht wird zunächst der Schlachtwert eines schlachtreifen Lammes der entsprechenden Rassengruppe zu Grunde gelegt. Diesem wird bei Herdbuchtieren der halbe anteilige Zuchtwert für weibliche Lämmer, also 4 EUR hinzugerechnet, um den Geschlechtsanteil weiblicher Lämmer an der Leibesfrucht zu berücksichtigen.

Der resultierende Wert wird in Abhängigkeit vom Trächtigkeitsstadium um einen Faktor korrigiert, der die eingesparten Kosten für die Aufzucht, einen Risikoabschlag für Geburt und Aufzucht, einen anteiligen Zuchtzuschlag für die ungeborenen Lämmer und die Unsicherheit hinsichtlich der Trächtigkeit nicht sichtbar tragender Schafe (1. und 2. Trächtigkeitsdrittel) berücksichtigen soll:

Korrekturfaktoren:

  1. Trächtigkeitsdrittel: 0,20
  2. Trächtigkeitsdrittel: 0,35
  3. Trächtigkeitsdrittel: 0,50

Der resultierende Betrag wird multipliziert mit der durchschnittlichen Anzahl lebend geborener Lämmer der entsprechenden Rasse.

Es sind diese Werte wie folgt anzusetzen:

Rasse Anzahl lebend geb. Lämmer je Ablammung
Herdbuchzucht Landeszucht

Romanov

3,0

2,7

Blauköpfiges Fleischschaf, Ostfriesisches Milchschaf (Weiß, Schwarzbraun, gescheckt)

2,0

1,8

Schwarzköpfiges Fleischschaf, Merinolandschaf, Texel, Suffolk, Merinofleischschaf, Ile de France, Kerry Hill, Nolana, Wiltshire Horn, Zwartbles, Jakobschaf

1,7

1,5

Coburger Fuchsschaf, Bentheimer Landschaf, Rauhwolliges Pommersches Landschaf, Weiße Gehörnte Heidschnucke, Graue Gehörnte Heidschnucke, Skudde, Bergschaf, Kamerunschaf, Shropshire, Waldschaf, Dorper

1,5

1,3

Rhönschaf, Weiße Hornlose Heidschnucke, Scottish Blackface, Brillenschaf, Gotlandschaf, Walliser Schwarznasenschaf, Zackelschaf

1,3

1,2

Kreuzungszuchten:

Handelt es sich bei den Muttertieren um Kreuzungstiere, so ist der Durchschnitt aus beiden Rassen zu bilden, es sei denn, der Schafhalter kann belegen, dass es sich um F1-Kreuzungstiere zweier rein gezogener Rassen handelt. Im letzteren Fall wird der Wert der fruchtbareren der beiden Rassen unterstellt, um Heterosiseffekte zu berücksichtigen.

4. Grundsätzliche Hinweise

4.1  Bei der Festlegung des Grundbetrages (Durchschnittspreis / tatsächlicher Ankaufspreis) und anderer wertbeeinflussender Beträge ist die von der Käuferin oder dem Käufer zu zahlende Mehrwertsteuer nicht zu berücksichtigen.

4.2Der Höchstsatz nach § 16 Abs. 2 Nr. 5 und 6 TiergesG von 800 € ist zu beachten.

4.3  Eventuell erzielte Erlöse sind von den nach den Nummern 1 bis 2 ermittelten Werten abzuziehen.

4.4  Werden Marktenlastungsmaßnahmen in der betreffenden Region durchgeführt, sind anstelle der Marktnotierungen die jeweils für das betroffene Gebiet festgelegten Beihilfesätze zu berücksichtigen.

4.5  Über das Ergebnis der Ermittlung des gemeinen Wertes von Schafen und Ziegen ist je Bestand eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift ist vom zuständigen beamteten Tierarzt und dem amtlichen Schätzer abzuzeichnen. Dem Protokoll sind die Ergebnisse der Wägung sowie Nachweise über eventuell erzielte Verkaufserlöse beizufügen.

4.6  Zuschläge sind nur zu berücksichtigen, wenn sie belegt werden können.  

4.7  Bei seuchenbedingten Gewichtsverlusten von seuchenkranken Tieren nach der amtlichen Tötungsanordnung ist bei der Schätzung von einem rassetypischen Durchschnittsgewicht entsprechend dem Lebensalter auszugehen.

4.8  Der Amtstierarzt bzw. die Schätzkommission hat die vor der Tötungsanordnung vorhandenen sichtbaren Qualitätsmängel, wie z. B. Abmagerung, Mastitiden,   Gliedmaßenschäden, Verletzungen,
Abszesse, Parasitosen,  bei der Wertermittlung durch angemessene Abschläge zu berücksichtigen.
In Ausnahmefällen können Zuschläge erteilt werden, die durch entsprechende Belege und Begründungen im Schätzgutachten dokumentiert werden.

4.9  Das Lebendgewicht ist für die Ermittlung des Wertes des Tieres durch Wägung zu ermitteln. Ist dies nicht möglich, so sind die Gewichte zu schätzen und mit den Werten der Wägung in den Tierkörperbeseitigungsanstalten abzugleichen. Die Wiegeprotokolle sind dem Schätzprotokoll hinzuzufügen.

Erläuterung zum Schätzrahmen:

Festlegung des Wertes für nicht schlachtreife Lämmer (siehe Seite 1, Punkt 1.1).

Obwohl die Aufzucht von Lämmern extensiver und   halbextensiver Rassen mit geringeren Kraftfutterkosten verbunden ist, wird auch bei diesen Rassen mit eingesparten Kosten von 0,70 EUR je kg Mindergewicht gerechnet, da davon ausgegangen wird, dass die niedrigeren Kraftfutterkosten durch höhere Betreuungskosten infolge der längeren Aufzucht kompensiert werden.

Obwohl bei Lämmern bis zum rassetypischen Gewicht schlachtreifer Lämmer die Möglichkeit besteht, dass diese Tiere als Zuchtlämmer selektiert werden, so dass dafür ein anteiliger Zuchtzuschlag zu berechnen wäre, wird hier darauf verzichtet, da Berechnungen   gezeigt haben, dass in der Landeszucht dieser Zuschlag in der Größenordnung vergleichbar mit dem Risiko von Aufzuchtverlusten der Lämmer ist, so dass eine Wertkorrektur nicht erforderlich ist. Dagegen ist bei Lämmern aus der Herdbuchzucht ein anteiliger Zuchtzuschlag zu berücksichtigen.

Festlegung des Wertes für Zutreter, Jungböcke, Altschafe und Deckböcke (siehe Seite 2, Punkt 1.2).

Da es für Zutreter, Jungböcke, Deckböcke und Mutterschafe keine amtliche Notierung gibt, werden Abschläge vom durchschnittlichen Schlachtpreis für Lämmer gemacht (Erfahrungswerte). Dabei sind die schlechtere Ausschlachtung dieser Kategorien, die geringere Fleischqualität und die erhöhten Schlachtkosten durch die TSE- Untersuchung bei Schlachtschafen über 1 Jahr berücksichtigt.

Erläuterung zum Zuchtwert (siehe Seite 3, Punkt 2)

Der Zuchtwert des Schafes ergibt sich daraus, dass das Schaf aufgrund besonders positiver Eigenschaften zur Zucht selektiert worden ist (Fruchtbarkeit, äußere Erscheinung, Muttereigenschaften, Leistungen der Vorfahren). Darüber hinaus ist beim Wert der Tiere zu berücksichtigen, dass sie eine bestandsspezifische Immunität erworben haben, die ihnen gegenüber Zukauftieren eine höhere Abwehrbereitschaft gegen bestandsspezifische Krankheiten verleiht.

Für weibliche Lämmer aus der Herdbuchzucht ist, wie oben erläutert, dem Schlachtwert ein anteiliger Zuchtwert hinzuzurechnen, der die Möglichkeit zum Ausdruck bringt, dass diese Lämmer zur Zucht selektiert werden. Dieser anteilige Zuchtwert wird der normalen Remontierungsquote entsprechend mit 20 v. H. des halben Zuchtwertes für weibliche Tiere der Herdbuchzucht, also mit 8 EUR angesetzt. Es wird nur der halbe Zuchtwert berücksichtigt, um das Risiko von Aufzuchtverlusten zu berücksichtigen. Für männliche Lämmer aus der Herdbuchzucht wird auf die Berücksichtigung eines anteiligen Zuchtwertes verzichtet, weil aufgrund der hohen Selektionsintensität von Bocklämmern die Auswirkung auf den Wert der Lämmer zu vernachlässigen ist.

Das Veterinäramt hat die Möglichkeit die Zuchtwerte anhand aktueller Handelsunterlagen festzulegen, d. h. kann ein Herdbuch-Züchter nachweisen, dass er regelmäßig einen bestimmten Anteil seiner weiblichen Lämmer als Zuchtlämmer vermarktet und/oder dass er regelmäßig auch einen bestimmten Anteil der männlichen Lämmer als gekörte Deckböcke vermarkten kann, ist dies entsprechend zu berücksichtigen.

Erläuterungen zur Leibesfrucht (Seite 4)

Die Werte der Anzahl der lebend geborenen Lämmer je Ablammung für Mutterschafe der Landeszucht ergeben sich mangels anderer Datengrundlage aus der Annahme geringerer Betreuungsintensität durch einen Abschlag von ca. 10 v. H. der Ergebnisse der Herdbuchzucht.

Beispielsrechnung (1)

Annahmen:

  • Schwarzköpfige Fleischschafe, also Intensivrasse
  • Durchschnittliche Notierung der letzten 3 Monate 3,85 EUR je kg Schlachtgewicht
  • Landeszucht, also 1,5 lebend geb. Lämmer je Ablammung
1. Mutterschaf (Lebendgewicht 80 kg, 4 Jahre alt, 3 Monate tragend)
Schlachtwert ( 80 x 3,85 EUR x 0,46 x 0,35)   49,59 EUR
Zuchtzuschlag   40,00 EUR
Trächtigkeit    
Schlachtwert schlachtreifes Lamm (42 x 3,85 EUR x 0,46)    74,38 EUR  
Korrektur um 35 v. H.  für 2. Trächtigkeitsdrittel (Abzug 65 v. H.) - 48,35 EUR  
Saldo x 1,5 leb. geb. Lämmer   39.05 EUR
  Gesamt: 128,64 EUR
2. Säugendes Mutterschaf (Lebendgewicht 80 kg, 8 Jahre alt)
Schlachtwert (80 x 3,85 EUR x 0,46 x 0,35)   49,59 EUR
Zuchtzuschlag (40 EUR abzgl. 60 v. H.)   16,00 EUR
  Gesamt: 65,59 EUR
3. Sauglamm (1 Woche alt, Lebendgewicht 6 kg),
Schlachtwert schlachtreifes Lamm   74,34 EUR
abzgl. eingesparte Kosten (36 x 0,70 EUR)   - 25,20 EUR
  Gesamt: 49,14 EUR
4. Güster Zutreter (Lebendgewicht 65 kg)
Schlachtwert (42 x 3,85 EUR x 0,46 + 23 x 3,85 EUR x 0,46 x 0,35)   88,64 EUR
Zuchtzuschlag   40,00 EUR
  Gesamt: 128,64 EUR
5. Deckbock, Landeszucht (Lebendgewicht 110 kg, 4 Jahre alt)
Schlachtwert (110 x 3,85 EUR x 0,46 x 0,35)   68,18 EUR
Zuchtzuschlag   80,00 EUR
  Gesamt: 148,18 EUR
6. Lamm, (30 kg Lebendgewicht)
Schlachtwert schlachtreifes Lamm   74,38 EUR
abzgl. eingesparte Kosten (12 x 0,70 EUR)   - 8,40 EUR
  Gesamt: 65,98 EUR

Beispielsrechnung (2)

Annahmen:

  • weiße hornlose Heidschnucken, also Extensivrasse
  • Durchschnittliche Notierung der letzten 3 Monate 3,85  EUR je kg Schlachtgewicht, Herdbuchzucht, 1,3 lebend geb. Lämmer je Ablammung
1. Mutterschaf (Lebendgewicht 40 kg, 4 Jahre alt, 3 Monate tragend, ZW-Klasse I)
Schlachtwert ( 40 x 3,85 EUR x 0,40 x 0,35)   21,56 EUR
Zuchtzuschlag (80 x 1,25)   100,00 EUR
Trächtigkeit    
Schlachtwert schlachtreifes Lamm (30 x 3,85 EUR x 0,40 ) 46,20 EUR  
anteiliger Zuchtzuschlag 4,00 EUR  
Korrektur um 35 v. H. für 2. Trächtigkeitsdrittel
(Abzug 65 v. H. vom Schlachtwert Lamm ohne Zuschlag)
- 30,03 EUR  
Saldo x 1,3 leb. geb. Lämmer   26,22 EUR
  Gesamt: 147,78 EUR
2. Säugendes Mutterschaf (Lebendgewicht 40 kg, 8 Jahre alt, ZW-Klasse I)
Schlachtwert (40 x 3,85 EUR x 0,40 x 0,35)   21,56 EUR
Zuchtzuschlag (100 EUR abzgl. 60 v. H.)   40,00 EUR
  Gesamt: 61,56 EUR
3. weibliches Sauglamm (1 Woche alt, Lebendgewicht 3 kg)
Schlachtwert schlachtreifes Lamm   46,20 EUR
anteiliger Zuchtwert   8,00 EUR
abzgl. eingesparte Kosten (27 x 0,70 EUR)   - 18,90 EUR
  Gesamt: 35,30 EUR
4. Güster Zutreter (Lebendgewicht 35 kg, noch nicht ins Zuchtbuch eingetragen)
Schlachtwert (30 x 3,85 EUR x 0,40 + 5 x 3,85 EUR x 0,40 x 0,35)     48,90 EUR
Zuchtzuschlag (80 EUR x 0,75)   60,00 EUR
  Gesamt: 108,90 EUR
5. Deckbock, Herdbuchzucht, gekört (Lebendgew. 60 kg, 4 Jahre alt, ZW-Kl. II)
Durchschnittspreis Sulingen ZW-Kl. II   384,00 EUR
6. männliches Lamm, (20 kg Lebendgewicht)
Schlachtwert schlachtreifes Lamm   46,20 EUR
abzgl. eingesparte Kosten (10 x 0,70 EUR)   -  7,00 EUR
  Gesamt: 39,20 EUR

Anhang:
Anhaltspunkte für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Ziegen

1. Schlachtwert

Da es für Ziegenlämmer keine eigene Marktnotierung gibt wird der Wert anhand der Notierung für Schafe, zuzüglich eines Aufschlags in Höhe von 15 v. H. ermittelt.

Ziegenlämmerpreise liegen aus Erfahrung der vergangenen Jahre um diesen Prozentsatz über dem Preis der Schaflämmerpreise.

1.1 Lämmer

Die Schlachtreife der Ziegenlämmer liegt im Durchschnitt bei 30 kg je Tier und entspricht so dem Verbraucherwunsch nach kleineren Schlachttieren.

Der Ausschlachtungsgrad zur Festsetzung des Schlachtgewichts liegt bei Ziegen im Durchschnitt bei 50 v. H. und liegt damit etwas höher als bei den Schafen.

1.2 Zutreter, Jungböcke, Altschafe und Deckböcke

Bewertung analog zu den Schafen

2. Zuchtwert

Der Zuchtwert bei Ziegen wird wie folgt festgelegt:

Zutreter/Mutterziege der Landeszucht 40 EUR
Zutreter/Mutterziege der Herdbuchzucht 100 EUR
Jungböcke/Deckböcke der Landeszucht und ungekörte Böcke der Herdbuchzucht 80 EUR
Gekörte Böcke der Herdbuchzucht, deren Wert nicht aus repräsentativen Verkaufsveranstaltungen der Züchtervereinigungen zu ermitteln ist 180 EUR

Für weibliche Lämmer aus der Herdbuchzucht ist dem Schlachtwert ein anteiliger Zuchtwert in Höhe von 10,00 EUR hinzuzurechnen.

Durchschnittspreise können über die Landesverbände der Ziegenzüchter Rheinland und Westfalen-Lippe in Erfahrung gebracht werden.

3. Leibesfrucht

Bewertung analog zu den Schafen, wobei die Anzahl der lebend geborenen Lämmer bei Ziegen folgendermaßen anzusetzen ist.

Rasse Anzahl lebend geb. Lämmer je Ablammung
Herdbuchzucht Landeszucht
Ziegen aller Rassen (Durchschnittswert) 1,8 1,6

Für den Wert einer Leibesfrucht wird zunächst der Schlachtwert eines schlachtreifen Lammes der entsprechenden Rassengruppe zu Grunde gelegt. Diesem wird bei Herdbuchtieren der halbe anteilige Zuchtwert für weibliche Lämmer, also 5 EUR hinzugerechnet, um den Geschlechtsanteil weiblicher Lämmer an der Leibesfrucht zu berücksichtigen.

Beispielsrechnung (1) Ziege, Landeszucht

Annahmen:

  • Ziege
  • 5,00 EUR je kg Schlachtgewicht, entspricht 2,50 EUR je kg Lebendgewicht
  • Landeszucht, also 1,6 lebend geb. Lämmer je Ablammung
1. Mutterziege (Lebendgewicht 70 kg, 4 Jahre alt, 3 Monate tragend)
Schlachtwert ( 70 x 5,00 EUR x 0,50 x 0,35)   61,25 EUR
Zuchtzuschlag     40,00 EUR
Trächtigkeit    
Schlachtwert schlachtreifes Lamm (30x 5,00 EUR x 0,50)    75,00 EUR  
Korrektur um 35 v. H.  für 2. Trächtigkeitsdrittel (Abzug 65 v. H.) - 48,75 EUR  
Saldo x 1,6 leb. geb. Lämmer   42,00 EUR
  Gesamt: 143,25 EUR
2. Lamm, (18 kg Lebendgewicht)
Schlachtwert schlachtreifes Lamm   75,00 EUR
abzgl. eingesparte Kosten (12 x 0,70 EUR)   - 8,40 EUR
  Gesamt: 66,60 EUR
3. schlachtreifes Lamm, (30 kg Lebendgewicht) Gesamt: 75,00 EUR
4. Deckbock (Lebendgewicht 90 kg, 3 Jahre alt)
Schlachtwert (90 x 5,00 EUR x  0,50 x 0,35)   78,75 EUR
Zuchtzuschlag   80,00 EUR
  Gesamt: 158,75 EUR

Beispielsrechnung (2) Ziege, Herdbuchzucht

Annahmen:

  • Ziege
  • 5,00 EUR je kg Schlachtgewicht, entspricht 2,50 EUR je kg Lebendgewicht
  • Herdbuchzucht, also 1,8 lebend geb. Lämmer je Ablammung
1. Mutterziege (Lebendgewicht 70 kg, 4 Jahre alt, 3 Monate tragend, ZW-Klasse I)
Schlachtwert ( 70 x 5,00 EUR x 0,50 x 0,35)   61,25 EUR
Zuchtzuschlag (100 x 1,25)   125,00 EUR
Trächtigkeit    
Schlachtwert schlachtreifes Lamm (30 x 5,00 EUR x 0,50 ) 75,00 EUR  
anteiliger Zuchtzuschlag 5,00 EUR  
Korrektur um 35 v. H. für 2. Trächtigkeitsdrittel
(Abzug 65 v. H. vom Schlachtwert Lamm ohne Zuschlag)
- 48,75 EUR  
Saldo x 1,8 leb. geb. Lämmer   56,25 EUR
  Gesamt: 242,50 EUR
2. weibliches Sauglamm ( 1 Woche alt, Lebendgewicht 3 kg)
Schlachtwert schlachtreifes Lamm   75,00 EUR
anteiliger Zuchtwert   5,00 EUR
abzgl. eingesparte Kosten   (27 x 0,70)      -18,90 EUR
  Gesamt:  61,10 EUR
3. Deckbock, Herdbuchzucht, gekört, ZW-Kl.   II (Lebendgewicht 90 kg, 3 Jahre alt)
Durchschnittspreis Auktion Butzbach Gesamt: 350,00 EUR

Autor: Tierseuchenkasse NRW