Vordrucke für Tierhalter
Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.04.2025 die Anträge für die BTV3
Impfstoffkostenbeihilfe für Schafe und Rinder sowie die Anträge auf
Impfstoffkostenbeihilfe Q-Fieber (Rinder) ausschließlich über das Onlineportal
der Tierseuchenkasse zu stellen sind. Den Zugang zum Onlineportal finden Sie
unter folgendem Link:
https://nw.agrodata.de/login
Ihre Zugangsdaten finden Sie auf Ihrem
aktuellen Meldebogen, darüber hinaus wurden Betriebe, die ausschließlich Rinder
halten, gesondert per Post oder Mail über Ihre Zugangsdaten informiert. Sollten
Sie Ihr Kennwort vergessen haben oder Hilfe bei der Stellung Ihres Antrages
benötigen, folgen Sie bitte den Anweisungen in unserer
Anleitung für das Onlineportal 525 KByte.
Sollten Sie Problem mit dem Öffnen des Onlineantrages oder des Menüpunktes „Beihilfen & Leistungen“ haben, versuchen Sie Ihren Internetbrowser zu aktualisieren oder einen anderen Browser zu verwenden.
Beihilfenanträge müssen der Tierseuchenkasse innerhalb von 12 Monaten nach erbrachter Leistung vorliegen.
- Antrag auf Beihilfe für die Beratung zu einer Hygieneschleuse - Rinder
139 KByte
- Beihilfeantrag Beratungsleistung in schweinehaltenden Betrieben
156 KByte
- Antrag auf Beihilfe zu den Untersuchungskosten der Genotypisierung von scrapieresistenten Zuchtschafe
168 KByte
- Antrag auf Beihilfe zu den Untersuchungskosten der Genotypisierung von scrapieresistenten Zuchtziegen
217 KByte
- Antrag auf Teilnahme an der E-Learning-Plattform Biosicherheit
189 KByte
Antrag auf Teilnahme am Früherkennungssystem „ASP-Statusbetrieb“
und auf Beihilfe zu den Untersuchungskosten 118 KByte
Die Details zum Statuserwerb und die Beihilfevoraussetzungen finden Sie
hier.