Vordrucke für Tierhalter

Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.04.2025 die Anträge für die BTV3 Impfstoffkostenbeihilfe für Schafe und Rinder sowie die Anträge auf Impfstoffkostenbeihilfe Q-Fieber (Rinder) ausschließlich über das Onlineportal der Tierseuchenkasse zu stellen sind. Den Zugang zum Onlineportal finden Sie unter folgendem Link: https://nw.agrodata.de/login
Ihre Zugangsdaten finden Sie auf Ihrem aktuellen Meldebogen, darüber hinaus wurden Betriebe, die ausschließlich Rinder halten, gesondert per Post oder Mail über Ihre Zugangsdaten informiert. Sollten Sie Ihr Kennwort vergessen haben oder Hilfe bei der Stellung Ihres Antrages benötigen, folgen Sie bitte den Anweisungen in unserer
Anleitung für das OnlineportalPDF-Datei 525 KByte.

Sollten Sie Problem mit dem Öffnen des Onlineantrages oder des Menüpunktes „Beihilfen & Leistungen“ haben, versuchen Sie Ihren Internetbrowser zu aktualisieren oder einen anderen Browser zu verwenden.

Beihilfenanträge müssen der Tierseuchenkasse innerhalb von 12 Monaten nach erbrachter Leistung vorliegen.


Antrag auf Teilnahme am Früherkennungssystem „ASP-Statusbetrieb“ und auf Beihilfe zu den UntersuchungskostenPDF-Datei 118 KByte
Die Details zum Statuserwerb und die Beihilfevoraussetzungen finden Sie hier.