Auswirkungen des Ukraine Kriegs: Hilfen für Aquakulturbetriebe

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Foto: Stefan Ott, piclease

Die Preissteigerungen für Energie, Futtermittel und Sauerstoff, ausgelöst durch den andauernden Ukraine-Krieg, machen Nordrhein-Westfalens Aquakulturbetrieben stark zu schaffen. Die EU-Kommission hat daher mit der Verordnung (EU) 2022/1278 die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) geändert und damit die Möglichkeit eröffnet, den Unternehmen im Aquakultursektor Hilfen mit EMFF-Mitteln zu gewähren, um die kriegsbedingten Mehrkosten anteilig auszugleichen. Damit soll ein Beitrag zur Existenzsicherung der Aquakulturbetriebe geleistet werden. Nun soll der Erlass einer sogenannten Billigkeitsrichtlinie für Nordrhein-Westfalen hiesige Aquakulturbetriebe entlasten.

Mit dem Erlass einer entsprechenden Billigkeitsrichtlinie für Nordrhein-Westfalen soll der Ausgleich von kriegsbedingten Mehrkosten für die Zeit vom 24. Februar bis zum 31. Dezember 2022 auch für nordrhein-westfälische Aquakulturunternehmen ermöglicht werden. Die Krisenbeihilfe setzt sich aus noch vorhandenen Mitteln des EMFF und zugehörigen Landesmitteln zusammen. Die maximale Beihilfe wird auf 75.000 Euro je Antrag begrenzt. Die Ausgleichszahlungen beziehen sich auf Mehrkosten in den Kostenkategorien Energie, Futtermittel und Sauerstoff. Der Antrag ist bis zum 31.03.2023 bei der Landwirtschaftskammer einzureichen.

Die Billigkeitsrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Richtlinie an:

Ulf Rehberg
Referat III.4 - Jagd, Fischerei und Aquakultur, Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW
Telefon: +49  (0)211 3843 - 3243
Telefax: +49  (0)211 3843 - 939110
E-Mail: ulf.rehberg@mlv.nrw.de

Bei Fragen zu den Antragsunterlagen wenden Sie sich bitte an:

Astrid Herting
Der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter
Geschäftsbereich 3 – EU-Zahlstelle, Förderung
Telefon: +49 (0)251 2376 - 701
E-Mail: astrid.herting@lwk.nrw.de

Die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen finden Sie hier: