Zeitplan für Auszahlungen und Bewilligungen
Auszahlung Direktzahlungen
Die Auszahlung der diesjährigen Direktzahlungen sollen bundesweit im Zeitraum vom 27. bis 30. Dezember 2024 erfolgen.
Eine Auszahlung vor Weihnachten ist in diesem Jahr aufgrund der angespannten Haushaltssituation des Bundes und den hohen Zinslasten bei früherer Zahlung nicht vorgesehen.
Zur Auszahlung kommen die Anträge für die Fördermaßnahmen:
- Einkommensgrundstützung
- Umverteilungs-Einkommensstützung
- Zusätzliche Einkommensstützung für Junglandwirte
- Alle Ökoregelungen
- Gekoppelte Prämie für Mutterschafe und -ziegen
- Gekoppelte Prämie für Mutterkühe
Es werden alle Anträge berücksichtigt, die bis Mitte Dezember fehlerfrei sind. Um eine Auszahlung noch in diesem Jahr erhalten zu können, liegt es auch im Interesse der antragstellenden Landwirte, bei der Aufklärung von noch unklaren Sachverhalten mitzuwirken und notwendige Rückfragen zur Aufklärung kurzfristig zu beantworten. Die betreffenden Landwirte sind darüber von den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer - in der Regel über das Antragstellerpostfach im ELAN-Programm - informiert worden.
Die Zuwendungsbescheide für die Direktzahlungen werden am Jahresbeginn 2025 wie im vergangenen Jahr mittels des Antragstellerpostfaches im ELAN-Programm elektronisch übermittelt. Über die technische Einstellung der Bescheide in das Antragstellerpostfach werden die Antragsteller mit einer E-Mail der EU-Zahlstelle informiert.
Die Auszahlungsbeträge für die jeweiligen Fördermaßnahmen werden auf das im Sammelantrag angegebene Konto überwiesen.
Auszahlungen Ausgleichszahlungen und Sommerweidehaltung
Die Auszahlungen der Fördermaßnahmen
- Ausgleichszulage
- Ausgleichszahlung
- Sommerweidehaltung
werden noch vor Weihnachten erfolgen. Die Agrarumweltmaßnahmen, die Haltungsverfahren auf Stroh sowie die Förderung ökologischer Produktionsverfahren werden bis zum Ende des zweiten Quartals 2025 ausgezahlt. Der Erschwernisausgleich Pflanzenschutz kann aufgrund der vorgeschriebenen Verrechnungen mit anderen Fördermaßnahmen erst als letzte Auszahlung vorgenommen werden.
Bewilligung der Grundanträge Agrarumweltmaßnahmen
Die Bewilligungen der in 2024 gestellten Grundanträge im Bereich Agrarumweltmaßnahmen, ökologische Produktionsverfahren und Haltungsverfahren auf Stroh sollen im Dezember zugestellt werden.
Im Jahr 2024 können mehrjährige Bewilligungen zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen und des ökologischen Landbaus erstmals nur mit einer Laufzeit von 4 Jahren ausgesprochen werden. Der Grund hierfür ist, dass die EU-Förderperiode bzw. GAP 2023-2027 so angelegt ist, dass im Kalenderjahr 2029 die letzten Auszahlungen von EU-Mitteln für mehrjährige Verpflichtungen möglich sind. Für die Jahre ab 2030 stehen aktuell keine EU-Mittel für weitere Auszahlungen zur Verfügung.
Das Problem potenzieller „Förderlücken“ am Ende einer GAP-Förderperiode ist nicht neu. In Nordrhein-Westfalen wurde dem in der Vergangenheit dadurch Rechnung getragen, dass die Auszahlungen für fünfjährige Bewilligungen, die über das Ende einer Förderperiode hinausreichen, zunächst mit Landesmitteln abgesichert wurden. Diese Option besteht für die aktuelle Förderperiode auf Grund der veränderten Haushaltslage nicht mehr. Die Notwendigkeit eines verkürzten Bewilligungszeitraums haben Bund und Länder intensiv mit der EU-Kommission erörtert, mit dem Ergebnis, dass der deutsche GAP-Strategieplan in diesem Jahr entsprechend geändert wurde.
Stand: 14.11.2024