Jährlicher betrieblicher Nährstoffeinsatz (Anlage 5 gemäß DüV) – Jetzt auch im Düngeportal NRW
Betriebe, die im letzten Jahr im Düngeportal NRW ihre Maßnahmen dokumentiert haben, können die verpflichtenden, gesamtbetrieblichen Summierungen nun mit wenigen Klicks erstellen.
Voraussetzung hierfür ist, dass alle Düngebedarfsermittlungen und die Düngungsmaßnahmen im Düngeportal dokumentiert worden sind. Weiterhin müssen alle Düngebedarfsermittlungen und dokumentierten Düngungsmaßnahmen den Status „bestätigt“ haben.
Im Bereich Berichte können unter dem Reiter „Anlage 5“ wenigen, noch fehlenden Zahlen eingetragen werden (Info hierzu siehe unten). Mit dem Button „Einstellungen übernehmen“ werden die Daten im Düngeportal gespeichert. Mit einem weiteren Klick auf „Bericht generieren“ wird der Bericht zum jährlichen betrieblichen Nährstoffeinsatz (Anlage 5) erstellt. Im Reiter „Übersicht“ ist der Bericht abgespeichert und kann dort angezeigt, heruntergeladen und gedruckt werden. Ggf. müssen Sie hier das Erntejahr auf 2022 stellen damit, die soeben erzeugte Anlage 5 angezeigt wird.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum jährlichen betrieblichen Nährstoffeinsatz (Anlage 5 gemäß DüV)
Aufzeichnungspflicht jährlicher betrieblicher Nährstoffeinsatz (Anlage 5 DüV)
Zahlen die das Düngeportal NRW nicht automatisch für die „Anlage 5“ generieren kann
Für den rechnerischen jährlichen Nährstoffanfall wird u.a. die Menge des rechnerisch im Betrieb verbleibenden, organischen Stickstoffs benötigt. Diese betriebliche(n) Kennzahl(en) kennt das Düngeportal NRW nicht. Sie errechnen sich aus dem Nährstoffanfall aus der eigenen Tierhaltung, bzw. der Aufnahme und Abgabe von Wirtschaftsdüngern. Im Falle von Weidehaltung im Betrieb werden auch Zahlen zur Stickstoff- und Phosphatausscheidung auf der Weide benötigt. Wurde bei der Beratung der „Wirtschaftsdüngercheck“ beauftragt, finden sich dort die erforderlichen Zahlen. Betriebe können diese Zahlen aber auch selbst mit dem Excel-Tool „NOG-Rechner“ ermitteln. Das Verfahren ist allerdings komplex. Die Berechnung durch die Beratung wird empfohlen.