Erläuterungen zur Düngeverordnung 2020

Die Düngeverordnung und die Landesdüngeverordnung enthalten viele Detailregelungen. Die Anlagen zu den Vollzugshinweise zur Düngeverordnung bieten Hilfestellung für die Praxis.

Die Vollzugshinweise enthalten verbindliche Hinweise wie die Düngeverordnung 2020 und die Landesdüngeverordnung auszulegen ist. Die Vollzugshinweise sind jedoch für den Alltag von Betrieben und auch im Rahmen der Beratung eher unpraktisch. Die Anlagen zu den Vollzugshinweise beinhalten jedoch ein Handbuch, Handlungsanweisungen und Erläuterungstexte die alltagstauglicher als der Rechtstext die Erfordernisse der Düngeverordnung abbildet. Die Vollzugshinweise und deren Anlagen bilden die verbindlichen Regelungen für alle landwirtschaftlichen sowie gartenbaulichen Betriebe ab.

Die Regelungen zum Düngerecht sind sehr umfangreich, wir empfehlen daher jedem Betrieb den Einsatz einer elektronischen Ackerschlagkartei. Das Düngeportal NRW ist für alle Betriebe kostenfrei zugänglich. Kommerzielle Anbieter von elektronischen Ackerschlagkarteien bieten innerhalb Ihrer Programme meist auch umfangreiche Hilfestellung um den Regelungen im Düngerecht zu entsprechen.

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