Modell- und Demonstrationsvorhaben Integrierter Pflanzenbau - jetzt Demobetrieb werden




Worum geht es?
Der Integrierte Pflanzenschutz ist seit vielen Jahren unser Leitbild im Pflanzenschutz. Durch eine konsequente Umsetzung und Erprobung alternativer Maßnahmen soll die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß begrenzt und dadurch die Umwelt geschont und die Biodiversität gefördert werden. Um Landwirte bei der Anwendung und Weiterentwicklung des Integrierten Pflanzenschutzes im betrieblichen Ablauf zu unterstützen, finanziert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das Projekt „Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenbau“. In diesen „Demobetrieben“ sollen innovative Pflanzenbauverfahren und Pflanzenschutzkonzepte unter praktischen Bedingungen auf Betriebsebene entwickelt, geprüft und dem Berufsstand vorgestellt werden.
Wer kann Demobetrieb werden?
Wirtschaftlich erfolgreiche, fachlich qualifizierte landwirtschaftliche Gemischt- und Marktfruchtbetriebe, die Ihren Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen haben und regionaltypisch wirtschaften, können sich auf die Teilnahme am Modell- und Demonstrationsvorhaben bewerben. Interessierte Betriebe sollten sich mit folgenden Punkten identifizieren:
- Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit weiteren am Vorhaben beteiligten Organisationen, primär Landwirtschaftskammer NRW und Julius Kühn-Institut
- Kulturpflanzenanbau nach den Grundsätzen des Integrierten Pflanzenbaus
- Hohe Bereitschaft zur Erprobung digitaler Entscheidungshilfen und innovativer, inklusive nicht chemischer, Pflanzenschutzverfahren
- Hohe Bereitschaft zur Umsetzung abgestimmter Maßnahmen zur Biodiversität
- Bereitstellung von geeigneten landwirtschaftlichen Flächen, auf denen die Maßnahmen umgesetzt und demonstriert werden können
- Lückenlose und zeitnahe Dokumentation aller pflanzenbaulichen Maßnahmen z. B. Saattermin, Düngung, Pflanzenschutzmaßnahmen etc.
- Bereitschaft zur Weitergabe von betriebsbezogenen Daten in anonymisierter Form, die im Zusammenhang mit den erprobten Maßnahmen stehen
- Durchführung von Monitoringmaßnahmen (z. B. Gelbschalen), Bonituren und kleineren Probennahmen im Feld
- Bereitschaft zur Durchführung von vor-Ort-Demonstrationen, Hofseminaren, Winterveranstaltungen und weiteren Wissenstransfermaßnahmen auf dem eigenen Betrieb
Wo liegen die Arbeitsschwerpunkte des Modell- und Demonstrationsvorhaben?
Gemeinsam mit einem Projektbetreuer der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sollen betriebsindividuelle Optimierungsstrategien zur Etablierung des Integrierten Pflanzenschutzes auf Betriebsebene erarbeitet und in der Praxis umgesetzt werden. Angelehnt an die Ackerbaustrategie 2035 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sollen Fragestellungen zu mindestens drei der folgenden vier Handlungsfelder auf jedem Betrieb bearbeitet werden:
- Kulturpflanzenvielfalt und Fruchtfolge
- Pflanzenschutz
- Digitalisierung
- Biodiversität
Welche Unterstützung und Fördermöglichkeiten gibt es?
Die Demonstrationsbetriebe erhalten fachliche Unterstützung durch die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bei den folgenden Maßnahmen:
- Unterstützung bei der Erarbeitung eines Arbeitsplans und der Identifikation von betriebsindividuellen Optimierungsmöglichkeiten für eine sach- und fachgerechte Umsetzung des integrierten Pflanzenbaus auf Betriebsebene
- Beratung zu allen Fragen des integrierten Pflanzenbaus und Pflanzenschutzes sowie betriebsindividuellen Fragen hinsichtlich biodiversitätsfördernder Maßnahmen
- Unterstützung bei der Überwachung und Bewertung der Kulturpflanzenbestände
- Unterstützung bei der operativen Nutzung von digitalen Entscheidungshilfen
- Unterstützung bei der Führung der Ackerschlagkartei
- Gemeinsame Organisation und Durchführung von vor-Ort-Demonstrationen, Hofseminaren und Winterschulungen zum Wissenstransfer in die Region und über die Region hinaus
- Unterstützung bei der Beantragung und Abrechnung der Fördermittel beim Projektträger
- Neben fachlicher Unterstützung bietet das Projekt eine Reihe interessanter förderfähiger Maßnahmen:
- Anteilige Förderung vorhabenbezogener Investitionskosten in einer Höhe bis zum marktüblichen Wert des Wirtschaftsguts während der Projektlaufzeit gemäß den AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen für den Wirtschaftszweig „Landwirtschaft und Tierzucht“
- In ordnungsgemäß begründeten Fällen kann ein finanzieller Ausgleich für einen projektbedingten zeitlichen Mehraufwand in einer Höhe von maximal 35 Euro/h (z. B. Technikdemonstration im Rahmen von Wissenstransferveranstaltungen auf dem eigenen Betrieb oder Projekttreffen) gewährt werden
- Erstattung vorhabenbezogener Maschinenmieten (z. B. Hackgeräte, Striegel)
- Erstattung vorhabenbezogener Sachmittel für Wissenstransfermaßnahmen
- Erstattung vorhabenbezogener Reisekosten (z. B. Projekttreffen)
- Erstattung vorhabenbezogener Kosten für spezielle Computersoftware sowie den Ankauf von Patenten, Lizenzen und Copyrights
Die genannten Kosten sind jedoch nur dann förderfähig, insofern sie vorhabenbezogen sind und für das Modell- und Demonstrationsvorhaben verwendet werden. Weiterhin sind nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelten Wertminderungen während der Dauer des Modell- und Demonstrationsvorhabens förderfähig.
Wo und wie können Sie Ihr Interesse bekunden?
Das Einreichen einer formlosen Interessenbekundung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist bis Freitag, den 28. April 2023 möglich. Die Bewerbung sollte eine Beschreibung der Betriebsstruktur (Betriebsspiegel, Kulturen bzw. Fruchtfolge, Produktionsumfang, Absatzwege, Maschinenausstattung etc.) enthalten und die Motivation für eine Teilnahme am Projekt darlegen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 324 Pflanzenbau,
Modellvorhaben Pflanze, Ökonomie
Postanschrift: 53168 Bonn
E-Mail:
projekttraeger-agrarforschung@ble.de
Von den Bewerbern werden die geeignetsten Betriebe ausgewählt. Ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung des Betriebs im Rahmen der oben genannten Interessenbekundung besteht nicht.
Bei Fragen zum Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie zur inhaltlichen Durchführung wenden Sie sich bitte an den Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW.
Ansprechpartner
Jonas Hett
Landwirtschaftskammer NRW, Pflanzenschutzdienst
Telefon:
0221 5340-450
E-Mail: jonas.hett@maillwk.nrw.de
Die offizielle Ausschreibung zum Modell- und Demonstrationsvorhaben können Sie im amtlichen Teil des Bundesanzeigers nachlesen.
Autor: Jonas Hett