Bekämpfung der Herkulesstaude (Riesen-Bärenklau)


Die Herkulesstaude breitet sich auch in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren stark aus. Aufgrund ihrer Gefährdung für den Menschen wird in bestimmten Bereichen bereits eine Bekämpfung durchgeführt. Dabei ist der gezielte Einsatz effektiver Methoden über mehrere Jahre notwendig.
Der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftkammer Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit einigen Kommunen, Kreisen und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW die Erfahrungen der letzten Jahre zusammengestellt. Diese finden Sie hier:
- Informationen
zur Bekämpfung der Herkulesstaude (April 2012)
750 KByte
- Präsentation: Effektive Bekämpfungsmaßnahmen der Herkulesstaude (April 2012)
4 MByte
In der Präsentation werden anhand von Fotos die Bekämpfungsmöglichkeiten dargestellt und auf häufige Fehler bei der Bekämpfung hingewiesen.
Allgemeinverfügung für das Straßenbegleitgrün
Zur Bekämpfung der Herkulesstaude gibt es wieder eine Neuauflage der „Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Herkulesstaude im Straßenbegleitgrün“. Danach darf die Herkulesstaude im Straßenbegleitgrün von den Baulastträgern unter bestimmten Umständen auch mit Herbiziden bekämpft werden. Die Allgemeinverfügung ist bis zum 31.12.2025 gültig.
Die Allgemeinverfügung ist gerichtet an den Landesbetrieb Straßenbau NRW mit seinen Meistereien und die Träger der Straßenbaulast im kommunalen Bereich.
Weiterführende Informationen zur Herkulesstaude
- Informationen des Bundesamtes für Naturschutz zu Heracleum mantegazzianum (neobiota.bfn.de)
- Herkulesstaude - gefährliche Schönheit am Wegesrand (2010)
400 KByte
Ein Infoblatt vom Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld e.V.