Einsatz von Totalherbiziden („Unkrautvernichter") im privaten Bereich
Auf versiegelten Flächen ist der Einsatz von Herbiziden und aller Mittel, die Unkraut abtöten, also auch sogenannter Hausmittel, verboten. Das Merkblatt zum Einsatz von Totalherbiziden richtet sich an private Käufer von Pflanzenschutzmitteln und informiert mit Fotos, wo die Mittel eingesetzt werden dürfen. Das zweite Merkblatt beschreibt das Anwendungsverbot von Salz und anderen Hausmitteln.