Grundstoffe


Bei den Grundstoffen handelt es sich um Stoffe, die nicht vordergründig für den Pflanzenschutz verwendet werden, aber dafür nützlich sind. Diese neue Stoffkategorie wurde 2009 in der EU eingeführt (VO (EG) 1107/2009), aktuell umfasst sie 31 Stoffe und Gemische. Viele Grundstoffe erfüllen die Kriterien eines Lebensmittels, z. B. Essig, Fruchtzucker, Kuhmilch, Molke, Natriumhydrogencarbonat, Sonnenblumenöl oder Zucker. Eine Genehmigung als Grundstoff erfolgt nur, wenn er keine schädigende Wirkung auf Menschen, Tiere oder Umwelt hat.
Grundstoffe sind unbedenklich und eine gute Alternative zu Pflanzenschutzmitteln, wenn sie entsprechend der vorliegenden EU-Genehmigung (Indikation) angewendet werden. Das heißt, die Vorgaben zu Kulturpflanze, Schaderreger, Anwendungsbereich, Anwendungsart, Zeitpunkt, Konzentration, Aufwandmenge, Wassermenge, Anzahl Anwendungen, Spritzabstand, Wartezeit usw. sind verpflichtend. Für einige Grundstoffe sind im Handel anwendungsfertige Produkte erhältlich. Bislang gibt es kaum Versuchsergebnisse, deswegen testweise ausprobieren.
Weitere Informationen können der EU Pesticides Database (Wirkstoffdatenbank), der Grundstoffdatenbank des Pflanzenschutzamtes Berlin und der BVL-Internetseite entnommen werden.
- ec.europa.eu/food/plant/pesticides/eu-pesticides-database/start/screen/active-substances
- www.berlin.de/pflanzenschutzamt/ueberwachung/grundstoffe-im-pflanzenschutz/
- www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/02_AnwendungGrundstoffe/
psm_AnwendungGrundstoffe_node.html
Nicht genehmigte Grundstoffe
Zu beachten ist, dass einige Substanzen nicht als Grundstoff genehmigt wurden und somit auch nicht für den Pflanzenschutz verwendet werden dürfen. Darunter fallen einige Pflanzenstoffe, die im Haus- und Kleingarten für die Herstellung von z. B. Brühen und Jauchen schon eingesetzt werden. Die Ablehnungen dieser Substanzen erfolgte aufgrund potenzieller Bedenken, weil z. B. Risiken für Anwender, Arbeiter und Umstehende (Anwenderschutz), für Verbraucher (Konsumentenschutz) und für Nicht-Ziel-Organismen bestehen oder bestimmte Anforderungen nicht erfüllt werden. Deswegen sollten die folgenden Substanzen nicht eingesetzt werden:
Abgelehnter Grundstoff (Wirkstoff) | Andere Bezeichnung |
---|---|
Achillea millefolium | Gemeine Schafgarbe |
Arctium lappa | oberirdische Teile der Großen Klette |
Artemisia absinthium | Wermut |
Artemisia vulgaris | Gemeiner Beifuß |
Capsicum annuum L. var. Annuum | Longum-Gruppe, Cayennepfeffer-Extrakt |
Capsanthin (Paprika-Extrakt) | Capsorubin E 160 c |
Citrus limon L. (ätherisches Öl) | Zitronenöl (ätherisches Öl) |
Dimethylsulfid | Methylthiomethan |
Kaliumsorbat | n. a. |
Kohlenstoffdioxid | n. a. |
Landes-Kiefernteer | n. a. |
Natriumhydrogencarbonat in der Weinkultur | Backpulver |
Origanum vulgare L. (ätherisches Öl) | Oregano/Majoran (ätherisches Öl) |
Propolis-Extrakt | Extrakt aus z. B. Stopfwachs, Bienenharz |
Rheum officinale (Wurzel-Extrakt) | Rhabarber (Wurzel-Extrakt) |
Saponaria officinalis L. | Gewöhnliches Seifenkraut (Wurzeln) |
Symphytum officinale L. | Beinwell-Extrakt aus Blättern |
Satureja montana L. (ätherisches Öl) | Winterbohnenkraut (ätherisches Öl) |
Tanacetum vulgare L. | Rainfarn |
Vitis vinifera (Tannine) | Tannine aus Weintrieben |
Genehmigte Grundstoffe
- Grundstoff Essig
83 KByte
- Grundstoff Fruchtzucker
75 KByte
- Grundstoff Kuhmilch
80 KByte
- Grundstoff Molke
75 KByte
- Grundstoff Natriumhydrogencarbonat
77 KByte
- Grundstoff Sonnenblumenöl
69 KByte
- Grundstoff Zucker
74 KByte