Zugelassene Pflanzenschutzmittel im Haus- und Kleingarten

Laut geltendem Pflanzenschutzrecht (§ 12 Abs. 3 PflSchG) dürfen im Haus- und Kleingartenbereich (ohne Sachkundenachweis) nur Pflanzenschutzmittel angewandt werden, die…

  • für die Anwendung durch nichtberufliche Anwender zugelassen sind oder
  • für berufliche Anwender zugelassen sind und für die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Eignung zur Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich festgestellt hat.
  • Privatpersonen dürfen nur Pflanzenschutzmittel anwenden, die den Aufdruck tragen "Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig".

Als zulassungsfähig für den nichtberuflichen Anwender im Haus- und Kleingartenbereich gelten demnach Pflanzenschutzmittel

  • mit geringem Risiko im Sinne des Artikels 47 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009,
  • die spezielle Anforderungen hinsichtlich Gesundheit, Naturhaushalt, Dosierfähigkeit, Verpackungsgröße (Behandlungsfläche max. 500 m²) und Anwendungsform erfüllen oder
  • mit geringer Toxizität (gemäß Art. 13 der Richtlinie 2009/128/EG).

Das Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel ist beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (bvl.bund.de) einsehbar. In einer Datenbank können Sie nach zugelassenen Pflanzenschutzmitteln suchen: