Anwendung von Pflanzenschutzmittel auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind
Auf Flächen die für die Allgemeinheit bestimmt sind, wie z. B. öffentlich zugängliche Parks und Gärten, Friedhöfe, Sport-, Schul- und Kindergartengelände, Freibäder oder Golfplätze, dürfen nur sachkundige Anwender Pflanzenschutzmittel anwenden.
Hierbei sind nicht nur die Auflagen und Anwendungsbestimmungen, sondern auch die für diesen speziellen Anwendungsbereich festgelegten Vorgaben zu beachten. Weitere Informationen dazu sowie eine Übersicht der für diesen Anwendungsbereich zugelassenen Pflanzenschutzmittel finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (bvl.bund.de):