Abfrage des Integrierten Pflanzenschutzes im Betrieb ab 2021

Führung in Wintergerste beim FeldtagBild vergrößern

Grundlage beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und -verfahren ist der Integrierte Pflanzenschutz (IPS). Viele Maßnahmen des IPS werden bereits in der landwirtschaftlichen Praxis umgesetzt. Der IPS hat aber auch eine gesetzliche Grundlage. Die EU- Kommission hat daher die Umsetzung des IPS in die Praxis und die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Auditbesuchen in verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU überprüft und dabei festgestellt, dass es bisher nur einen „begrenzten Fortschritt bei der Messung und Verringerung von Risiken“ durch Pflanzenschutzmittel gibt (s. Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes 05/2020).

Die EU empfiehlt den Mitgliedsstaaten daher unter anderem die Anwendung auf Betriebsebene zu prüfen bzw. Kontrollmöglichkeiten für die Einhaltung der Prinzipien des IPS einzuführen. In einigen Ländern, wie beispielsweise Irland, geschieht das bereits, in anderen Ländern gibt es Sanktionen bei Verstößen. In Deutschland soll die Umsetzung des IPS ab 2021 bei den Betriebskontrollen mit abgefragt werden.

Zur Vorbereitung für die Betriebe wurde eine bundesweit abgestimmte Broschüre als Hilfe zur Dokumentation erstellt. In dieser Broschüre befindet sich ein Fragebogen, der von den Betrieben auszufüllen und bei einer Pflanzenschutzkontrolle vorzulegen ist. Der Fragebogen orientiert sich dabei an den acht Prinzipien des IPS. Die Maßnahmen, die auf dem Betrieb zur Anwendung kommen, werden vom Betrieb abgehakt, es können aber auch Maßnahmen ergänzt werden. Sollte der Fragebogen bei der Kontrolle nicht vorliegen, kann er zusammen mit der Kontrolleurin oder dem Kontrolleur ausgefüllt werden. Der Fragebogen verbleibt anschließend beim Betrieb. Sollten Sie an einem QS-System, wie z. B. EurepGap, teilnehmen, das die Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes enthält, reicht ein Nachweis darüber aus.

Autor: Dr. Ellen Richter