Sachkundeanforderungen für die Schadnagerbekämpfung – Übergangsfrist bis 2030 verlängert
Am 12. Juni hat der Bundesrat die Übergangsfrist für die Umsetzung der Sachkundeverpflichtung für die Anwendung von Rodentiziden (für im Pflanzenschutz sachkundige Anwender) bis zum 28. Juli 2030 verlängert. Mittlerweile ist es im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Begründung lautet wie folgt:
- Aufgrund der hohen Anzahl der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe ist die notwendige vollumfängliche Schulung bis zum Ende der derzeitigen Übergangsfrist nicht zu bewerkstelligen.
- Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass die Abstimmung auf Bundesebene zu Umfang und Inhalt der Lehrgänge noch nicht abgeschlossen werden konnte. (Anmerkung: das bearbeitet der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)
- Eine bundesweit einheitliche behördliche Anerkennung der Sachkundelehrgänge ist damit nicht gegeben, wird aber als unerlässlich angesehen.
Eine grundsätzliche Anerkennung der Sachkunde im Pflanzenschutz wird auf Bundesebene noch diskutiert.
Landwirte, die bisher nicht sachkundig im Pflanzenschutz sind, können bereits jetzt keine Rodentizide mehr erwerben. Sie können sich alternativ an einen Schädlingsbekämpfer wenden oder für die Übergangsfrist noch den Sachkundenachweis im Pflanzenschutz erwerben. Informationen zum Erwerb eines Sachkundenachweis Pflanzenschutz finden Sie hier:
Sachkundenachweis