Amtliche Beizgerätekontrolle („Spritzen-TÜV“) jetzt auch für Beizgeräte

Bisher brauchten sich nur die Besitzer der „klassischen“ Pflanzenschutzgeräte wie z.B. Feldspritzen, Sprühgeräte usw. Gedanken um die amtliche Kontrolle (Spritzen-TÜV) machen. Doch die Pflanzenschutz Geräte Verordnung gibt vor, dass nun stationäre und mobile Beizgeräte sowie Granulatstreuer auch zur amtlichen Kontrolle müssen. Eine Übersicht einzuhaltenden Merkmale finden Sie auch in der JKI Richtlinie 3-1.0. Die Besonderheit liegt v.a. bei den Granulatstreuern. Denn neben den klassischen, meist elektrisch angetriebenen Schneckenkornstreuern, müssen nun auch seit 2021 alle Düngerstreuer mit denen Schneckenkorn ausgebracht wird zum Spritzen TÜV.

Um einen reibungslosen Ablauf der Kontrolle sicherzustellen sollte jeder Gerätebesitzer sicherstellen, dass die Anlagen bzw. Streuer sauber sind und keine technischen Mängel vorliegen. Die Kontrolleure sind angehalten bei verschmutzten Geräten nicht mit der Prüfung zu beginnen. Wer sich entsprechend auf die Kontrolle vorbereiten möchte findet in den Kontrollhandbüchern für Beizgeräte bzw. Granulatstreuern entsprechende Hinweise.

Autor: Harald Kramer