Informationen für anerkannte Kontrollbetriebe
20.01.2022
!Aktuelle Änderung! Grundlehrgang zur Befähigung der Durchführung der Gerätekontrolle (für Landmaschinenfachbetriebe)
Der Lehrgang findet in 48147 Münster, Nevinghoff 40 statt und beginnt um 9.00 Uhr.
Anmeldeformular Grundlehrgang60 KByte
XX.XX.XXXX
Grundlehrgang für Kontrollmonteure zur Befähigung der
Durchführung der Gerätekontrolle bei Sondergeräten (Gießwagen/Karrenspritzen;
Beizgeräte; Granulatstreuer)
Der Lehrgang findet nur auf Bedarf und ausreichender Teilnehmerzahl statt: Es
wird eine „Warteliste“ geführt und bei Erreichen einer entsprechenden
Teilnehmerzahl werden alle gemeldeten Teilnehmer per E-Mail informiert.
Der
Lehrgang findet in 48147 Münster, Nevinghoff 40 statt und beginnt um 9.00 Uhr.
Anmeldeformular Grundlehrgang Sondergeräte80 KByte
02.02.2022
Fortbildungslehrgang für ausgebildetes Kontrollpersonal. In NRW
müssen alle Kontrollmonteure mind. alle 5 Jahre zu einer
Fortbildungsveranstaltung um Ihre Befähigung zur Durchführung der
Gerätekontrolle in NRW nicht zu verlieren.
Der Lehrgang findet in 48147 Münster, Nevinghoff 40 statt und beginnt um 9.00 Uhr.
Anmeldeformular Fortbildungslehrgang60 KByte
24.11.2021
Werkstattleitertagung für die zuständigen Kontrollmonteure,
Werkstattmeister bzw. Firmeninhaber für anerkannte Kontrollwerkstätten.
Der Lehrgang findet als Video-Konferenz mit MS Teams statt und beginnt um 9.00 Uhr. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach erfolgter, schriftlicher Anmeldung.
Anmeldeformular Werkstattleitertagung60 KByte
XX.XX.XXXX
Lageristenlehrgang. Es wird eine „Warteliste“ geführt
und bei Erreichen einer entsprechenden Teilnehmerzahl werden alle gemeldeten
Teilnehmer per E-Mail informiert. Inhalte, die vermittelt werden, sind v.a. aktuelle Düsentechnik und Neuigkeiten im Zusammenhang mit der Gerätekontrolle.
Der Lehrgang findet in 48147 Münster, Nevinghoff 40 statt und beginnt um 9.00
Uhr.
Anmeldeformular Lageristenlehrgang60 KByte
Eine Anmeldung zu den oben angeführten Lehrgängen/Veranstaltungen kann über die Anmeldeformulare per Fax (0251 2376 19 125) oder per E-Mail pflanzenschutztechnik@lwk.nrw.de erfolgen. Wichtig ist es in jedem Fall zur exakten Planung und besseren Durchführung der Veranstaltungen die persönlichen Daten der Teilnehmer (Name, Geburtsdatum und Firmenzugehörigkeit) immer in den Formularen anzugeben. Sie können die Formulare online ausfüllen, lokal abspeichern und als Fax oder E-Mail-Anlage schicken.
Die Landwirtschaftskammer NRW muss eine Gebühr von 25 € pro geprüftem Pflanzenschutzgerät (Feldspritzen, Sprühgeräte, Spargelgeräte etc.) gegenüber dem Prüfbetrieb erheben und an das Land NRW abführen. Dies ist notwendig geworden, da sich die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein Westfalen u.a. in den Punkten 16.7.5.3/16.7.5.4/16.7.5.5 zuletzt am 5. Dezember 2018 geändert hat.
Downloadcenter:
- Düsenrechner
- Kontrollhandbücher
- Übergabeprotokoll für den Sprühgeräteprüfstand (Eigenbau groß)
49 KByte
- Vordruck zur Anmeldung der Kontrolltermine gegenüber der Landwirtschaftskammer NRW
108 KByte
- Anforderungen an Kontrollausrüstungen für die Prüfung in Gebrauch befindlicher Pflanzenschutzgeräte
111 KByte
- Merkmale für die Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten
364 KByte
- Gesetzliche Anforderungen an Pflanzenschutzgeräte
297 KByte