Gerätekontrolle (Spritzen-TÜV)
Alle drei Jahre müssen Pflanzenschutzgeräte auf dem Prüfstand beweisen, dass sie die hohen Umwelt- und Sicherheitsauflagen, die bei der Zulassung neuer Geräte gelten, noch erfüllen. Moderne Pflanzenschutzgeräte sind oft Hightech-Geräte, die mit sehr großen Arbeitsbreiten und Computersteuerung nicht selten mehr als 50 000 Euro kosten. Seit dem 01.01.2020 gibt es fast keine Ausnahme bei den prüfpflichtigen Geräten mehr. Ab diesem Stichtag müssen alle Pflanzenschutzgeräte im professionellen Einsatz, die nicht komplett von 1 Person getragen werden können, in einem dreijährigen Rhythmus zur Kontrolle vorgeführt werden. Diese Neuerung betrifft vor allem die Beizgeräte und die Granulatstreuer. Vor allem bei den Granulatstreuern sind neben den meist elektrisch angetriebenen Schneckenkornstreuer auch alle Düngerstreuer betroffen, wenn mit ihnen ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel wie z.B. Schneckenkorn ausgebracht wird. Nach bestandener Prüfung in einer von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen amtlich anerkannten Fachwerkstatt gibt es eine bierdeckelgroße farbige Plakette, an der sofort zu erkennen ist, dass die Spritze fit für den Einsatz ist.
Muss man zur Kontrolle, sollte man sich rechtzeitig um einen geeigneten Kontrolltermin der Spritze bei seiner Fachwerkwerkstatt bemühen. Vor allem bei den neu hinzugekommenen Gerätegruppen lohnt es sich um eine passende Werkstatt zu bemühen, da nicht alle unbedingt jedes Pflanzenschutzgerät prüfen kann oder auch möchte.
Die Kosten für die Gerätekontrolle und die Zeit der Prüfung können deutlich reduziert werden, wenn das Pflanzenschutzgerät entsprechend der nachfolgenden Liste vorbereitet wird.
- Gründliche Reinigung des gesamten Gerätes innen und außen - am Besten im Feld reinigen und das Waschwasser dort ausbringen
- Wird die Spritze direkt nach dem Winter zur Kontrolle vorgestellt, nicht mit Frostschutz in der Pumpe zur Werkstatt fahren
- Sämtliche Gerätefilter vorher ausbauen und reinigen
- Düsen ausbauen und reinigen (mit weicher Bürste oder Druckluft) - evtl. auch im Ultraschallbad (Optikerbedarf)
- Wenn bei älteren Geräten keine Bajonettdüsenkappen vorhanden sind, beim Einbau der Düsen den Düseneinstellschlüssel verwenden
- Bei laufendem Gerät Rückschlagventile bzw. Membranen kontrollieren, Düsen dürfen beim Abstellen der Spritzleitung nicht nachtropfen
- Wenn die Düsen beim Spritzen stark “flattern“, den Luftdruck im Luftausgleichsbehälter (Windkessel) der Gerätepumpe kontrollieren. Er sollte geringfügig unter dem Spritzdruck liegen
- Spritze auf Undichtigkeiten überprüfen. Oft reicht zum Abdichten schon das Nachziehen von Schlauchschellen oder Verschraubungen aus
- Bei der Kontrolle darauf achten, dass lange Injektordüsen (ID, IDN, TD, HiSpeed, AI, AVI, TTI etc.) bei ca. 5 bar und kompakte Injektordüsen (AirMix, IDK, IDKN, IDKT, MD) bei etwa 2 bis 3 bar geprüft werden (praxisüblicher Druck!)
- Wo Einstellmöglichkeiten am Gestänge vorhanden sind, sollte dies, wenn erforderlich, auf einer ebenen Fläche ausgerichtet werden
- Zur Kontrolle ist das Einfüllsieb mitzubringen
- Mit ausreichend Wasser (mind. halbvoller Behälter) zur Kontrolle fahren
Bei der Kontrolle werden Teile bzw. Baugruppen wie Antrieb, Pumpe, Rührwerk, Spritzflüssigkeitsbehälter, Armaturen, Leitungssystem, Filterung, Düsen (Messung der Querverteilung bei Feldspritzen bzw. Einzeldüsenausstoß bei Sprühgeräten, Bandspritzen, Erdbeergestänge), Spritz- & Sprühgestänge und Gebläse bei Sprühgeräten kontrolliert. Um Licht in den Kontrolldschungel, vor allem bei gärtnerischen Geräten zu bringen, sollen die nebenstehenden Kontrollhandbücher der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bzw. des Julius Kühn Institutes dienen.
- RiLi 3-1.0 Merkmale für die Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten (Julius Kühn-Institut, www.julius-kuehn.de)
- Kontrollhandbücher
Die Gerätekontrolle sollte nicht nur als lästiges Übel angesehen werden, da sie den technisch einwandfreien Zustand des Pflanzenschutzgerätes alle drei Jahre sicherstellt. Zusätzlich kann sie im einen oder anderen Fall auch als werbewirksames Instrument gegenüber dem Endverbraucher eingesetzt werden. Da es sich einerseits um eine Pflichtkontrolle (Fachrecht) handelt, werden gegebenenfalls bei Nichteinhaltung dieser Kontrollpflicht entsprechende Bußgelder verhängt. Nachzuweisen ist die Kontrolle über die bekannte Plakette am Gerät bzw. durch den Kontrollbogen, der bei der Kontrolle ausgehändigt wird. Gibt es ein zusätzliches Gestänge (Bandspritz- oder Erdbeergestänge), wird dies auf dem Kontrollbogen der eigentlichen Spritze im Feld Bemerkungen vermerkt. Das Gestänge bekommt keine eigene Plakette. Dieser Sachverhalt kommt besonders bei gärtnerischen Geräten zum Tragen. Werden hier über eine Karrenspritze/Feldspritze bzw. Dosatroneinheit mehrere Gestänge versorgt, wird nur eine Plakette vergeben und die ausgeliterten Gestänge werden als Ergänzung an den eigentlichen Kontrollbericht angehängt. Die einzelnen Gestänge müssen jedoch durch Schlagzahlen o.ä. Methoden eindeutig gekennzeichnet sein, um sie den/der Spritze(n) zuordnen zu können.
In der unten stehenden Liste sind die anerkannten Werkstattbetriebe in Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Wird eine Spritze aus dem europäischen Ausland neu gekauft, wird auch die dort vergebene Plakette akzeptiert, wenn die Prüfung nach der europäischen Norm EN 16122 durchgeführt worden ist. Als Beispiel soll hier eine niederländische Plakette (Bild oben) dienen, die von der SKL vergeben wird. Im Einzelfall sollte bei Unsicherheiten, ob es sich um eine entsprechende Plakette handelt, beim Pflanzenschutzdienst nachgefragt werden.
Autor: Harald Kramer