Hinweise für Bienenhalter
Bienenhalter haben den voraussichtlichen Jahreshöchstbesatz ihrer Bienenvölker anzugeben. Zu melden sind grundsätzlich alle Völker; auch kleine Ableger sind als solche zu bewerten. All das, was bei einem eventuellen Seuchenfall maximal vorzufinden, tierseuchenrechtlichen zu reglementieren und gegebenenfalls zu entschädigen ist, muss vollständig gemeldet werden.
Als Bienenhalter sind Sie verpflichtet, in Beständen ab zehn Bienenvölkern jede Überschreitung des angegebenen Höchstbesatzes um mehr als 10 Prozent der Tierseuchenkasse unverzüglich mitzuteilen. Alle Änderungen, die eine Beitragserhöhung von 5 € oder mehr verursachen, werden Ihnen als Nachveranlagungsbescheid zugesendet.
Die Tierseuchenkasse als Solidargemeinschaft kann ihrer Aufgabe, Leistung von Entschädigungen und Beihilfen, nur nachkommen, wenn für alle im Beitragsjahr gehaltenen Tiere/Bienenvölker Beiträge bezahlt werden und daraus Rücklagen gebildet werden können. Nur dann ist in Seuchenfällen die Entschädigung aller Bienenvölker und die Übernahme der Kosten für die Tötung, Tierkörperbeseitigung sowie Reinigung und Desinfektion möglich.