Hinweise für Bienenhalter
Bienenhalter haben den voraussichtlichen Jahreshöchstbesatz ihrer Bienenvölker anzugeben. Dies bedeutet, dass grundsätzlich alle Bienenvölker inklusive Ableger, die maximal im Beitragsjahr gehalten werden sollen, gemeldet werden müssen.
Als Bienenhalter sind Sie verpflichtet, in Beständen ab zehn Bienenvölkern jede Überschreitung des angegebenen Höchstbesatzes um mehr als 10 % der Tierseuchenkasse NRW unverzüglich mitzuteilen.
Die Tierseuchenkasse NRW als Solidargemeinschaft kann ihrer Aufgabe, Leistung von Entschädigungen und Beihilfen, nur nachkommen, wenn für alle im Beitragsjahr gehaltenen Tiere bzw. Bienenvölker Beiträge bezahlt werden und daraus Rücklagen gebildet werden können. Nur dann ist in Seuchenfällen die Entschädigung aller Bienenvölker und die Übernahme der Kosten für die Tötung, Tierkörperbeseitigung sowie Reinigung und Desinfektion möglich.