Hinweise für Schweinehalter
Halter von Schweinen müssen seit 2024 den Jahreshöchstbesatz melden, das heißt die Tierzahl, die maximal während des Jahres gehalten werden soll.
Sollte sich der Jahreshöchstbesatz unterjährig um mehr als 10 % erhöhen, ist ab einer Haltung von 500 Schweinen unverzüglich eine schriftliche oder elektronisch Nachmeldung erforderlich.
Sofern Ihr Tierbestand kleiner ist oder sich weniger als 10 % verändert hat, ist eine Nachmeldung nicht erforderlich.
Neu gegründete Tierbestände mit Schweinen sind der Tierseuchenkasse NRW unverzüglich zu melden.
NEU: Für Schweine muss ab 2025 nur noch eine Gesamtzahl pro Tierart als Jahreshöchstbesatzmeldung gemeldet werden.
Dies bedeutet, dass keine Unterteilung der Tierzahlen in Nutzungsarten bei Schweinen mehr zu erfassen ist. Die Tierzahlmeldung bei der Tierseuchenkasse NRW erfolgt somit nur noch in einer Angabe der Gesamtzahl der Tiere, die in einem Jahr als Höchstbesatz gehalten werden sollen.
Ausnahme: Saugferkel werden separat erfasst, da diese nicht beitragspflichtig sind, sofern für Schweine ein Beitrag beschieden wird.
Sofern keine Hobbyhaltung vorliegt, ist ebenfalls dringend die allgemeine Nutzungsart Zuchtbetrieb, Mastbetrieb oder Gemischtbetrieb anzugeben.
Hinweis zur Meldung:
- Reiner Mastbetrieb:
Hier bitte nur die Gesamtzahl der Tiere melden, die höchstens an einem Zeitpunkt im Jahr auf dem Betrieb gehalten werden, unabhängig von der Gewichts- und Alterskategorie (entspricht in der Regel den Stallkapazitäten). - Reiner Zuchtbetrieb:
Hier bitte die Gesamtzahl der Tiere melden, die höchstens an einem Zeitpunkt im Jahr auf dem Betrieb gehalten werden, unabhängig von der Alters- und Gewichtskategorien. Saugferkel werden separat erfasst, da diese nicht beitragsrelevant sind. - Gemischtbetrieb:
Hier bitte die Gesamtzahl der Tiere melden, die höchstens an einem Zeitpunkt im Jahr auf dem Betrieb gehalten werden, unabhängig von der Alters-, Gewichts- und Nutzungskategorien. Saugferkel werden separat erfasst, da diese nicht beitragsrelevant sind. - Hobbyhaltungen:
Hier bitte die Gesamtzahl der Tiere melden. Angaben zu den oben genannten Nutzungsarten sind nicht erforderlich. Bitte Hobbyhaltung ankreuzen und ggfs. Freilandhaltung sofern diese praktiziert wird.
Hinweis zur HIT-Datenbank
Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Tierbewegungen in der HIT-Datenbank fristgerecht innerhalb von 7 Tagen vornehmen. Die Tierseuchenkasse NRW übermittelt keine Tierzahlen nach HIT!
Laut Viehverkehrsverordnung hat jeder Halter von Schweinen bis zum 15.01. eines jeden Jahres die Anzahl der jeweils am 01.01. (Stichtag) im Bestand vorhandenen Tieren in der HI-Tier-Datenbank zu melden. Die Einhaltung der Frist bis zum 15.01. ist prämienrelevant, sollten Sie die Meldefrist versäumen, kann dies zu einer Kürzung oder Versagung der Prämie (Agrarförderung) führen.