Hinweise für Geflügelhalter

Beim Geflügel ist der Jahreshöchstbesatz anzugeben, das heißt die Tierzahl, die maximal während des Jahres gehalten werden soll.

In Geflügelbeständen mit mehr als 500 Gänsen, 500 Enten, 500 Puten, 1.000 Elterntieren, 1.000 Masthähnchen, 1.000 Legehennen/Junghennen, 1.000 Gänseküken, 1.000 Entenküken oder 1.000 Putenküken ist jede Überschreitung des angegebenen Höchstbesatzes um mehr als 10 % der Tierseuchenkasse NRW unverzüglich mitzuteilen. Nachgemeldete Tiere sind beitragspflichtig.

Sofern Ihr Tierbestand kleiner ist oder sich weniger als 10 % verändert hat, ist eine Nachmeldung nicht erforderlich.

Neu gegründete Tierbestände mit Geflügel sind der Tierseuchenkasse NRW unverzüglich zu melden. Diese Bestände sind beitragspflichtig, wobei für die Höhe des Beitrages der Höchstbesatz maßgebend ist.