Infobroschüre Konditionalität

Obstbäume am Feldrand

Die Gewährung der Direktzahlungen sowie auch für weitere Fördermaßnahmen, z.B. den Agrarumweltmaßnahmen, Ausgleichzahlungen für umweltspezifische Einschränkungen oder der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete bis hin zu Maßnahmen der Forstförderung oder die Förderung der Erhaltung seltener Haustierrassen ist auch weiterhin an die Einhaltung bestimmter Bewirtschaftungsauflagen gekoppelt.

Diese Auflagen werden als Konditionalität bezeichnet und waren bisher weitgehend als Cross Compliance (CC) bekannt.

Die Konditionalität legt die Grundvoraussetzungen fest, die alle Landwirte und Landwirtinnen, auch die biologisch wirtschaftenden Betriebe, für die Prämiengewährung erfüllen müssen.