Bestimmungshilfe für nordrhein-westfälische Kennarten der Öko-Regelung 5

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Im Rahmen der Direktzahlungen ist es möglich für einzelne, extensiv bewirtschaftete Dauergrünlandflächen durch eine Beantragung der Öko-Regelung 5 eine gesonderte Förderung zu erhalten. Im Rahmen der Teilnahme an dieser Regelung muss ein Nachweis von mindestens 4 regionalen Kennarten auf der beantragten Fläche geführt werden.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalens hat in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eine aktualisierte Bestimmungshilfe für diese Kennarten veröffentlicht. Neben Hinweisen zur Beantragung der Öko-Regelung und den notwendigen Nachweisen werden die einzelnen Kennarten samt Foto vorgestellt, so dass diese auch schon im Vorfeld einer Beantragung auf der Grünlandfläche identifiziert werden können.