Infobroschüre Soziale Konditionalität

Gemäß der Verordnung (EU) 2021/21151 ist die Gewährung von Agrarzahlungen auch an die Einhaltung von Vorschriften im Hinblick auf bestimmte Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen oder Arbeitgeberverpflichtungen geknüpft. Diese Verknüpfung wird als „soziale Konditionalität“ bezeichnet. Die Regelungen der sozialen Konditionalität umfassen Bestimmungen in Umsetzung:

  • der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen,
  • der Richtlinie 89/391/EWG über Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer und
  • der Richtlinie 2009/104/EG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Arbeitsnehmer.

Die Verpflichtungen der sozialen Konditionalität, die im Einzelnen in der Broschüre dargestellt sind, gelten für alle Zahlungsempfängerinnen und Zahlungsempfänger, unabhängig von der Betriebsgröße. Im Rahmen der sozialen Konditionalität zu beachtende Verpflichtungen aus den Richtlinien gelten für Betriebe mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Auszubildenden in spezifischen Berufsbildern.