Veröffentlichung der Prämienzahlungen soll Transparenz schaffen

Im Rahmen der EU-Agrarreform sind die Regelungen zur Veröffentlichung der Prämienbegünstigten überarbeitet worden. Die Mitgliedsstatten sind verpflichtet, jedes Jahr die Empfänger von EU-finanzierten Agrarzahlungen durch die Zahlstellen der Länder zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung soll die Akzeptanz der staatlichen Förderung in der Öffentlichkeit stärken.

Gemäß den EU-Regelungen werden alle Zahlungsempfänger namentlich mit Angabe des Wohnorts veröffentlicht, nicht nur die juristischen Personen sondern auch alle natürliche Personen. Kleinerzeuger werden allerdings in anonymisierter Form aufgeführt.

Die Informationen werden auf einer speziellen Internetseite durch den Bund und die Länder veröffentlicht, siehe: www.agrar-fischerei-zahlungen.de. Die dort eingestellten Daten bleiben vom Zeitpunkt der Veröffentlichung an zwei Jahre lang abrufbar.

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Stand: 09.03.2023