Neuerungen in ELAN-NRW 2025
Dokumentenbaum
Die Beantragung von Agrarumweltmaßnahmen aus der Förderperiode 2014 – 2020 ist ab diesem Jahr nicht mehr möglich, da der Förderzeitraum dieser Maßnahmen ausgelaufen ist. Folglich stehen in den Formularen „Bedrohte Haus- und Nutztierrassen“ und „Vertragsnaturschutz“ die Grundantragsjahre, die aus dieser Förderperiode stammten, nicht mehr zur Auswahl zur Verfügung.
Der Viehbestand ist nicht mehr am Ende des Dokumentenbaums in einem separaten Ordner angeordnet. Da hier nur Angaben gemacht werden müssen, wenn der Auszahlungsantrag Ökologischer Landbau mit Dauergrünlandflächen gestellt wird, befindet sich das Formular im Ordner „Ökologischer Landbau“.
Angabe im Formular Unternehmerdaten
In dem Formular „Unternehmerdaten“ wurde die Möglichkeit bereitgestellt, falls vorhanden, die Wirtschafts-Identifikationsnummer zu erfassen. Die Hauptbetriebsstättennummer wird dagegen nicht mehr in diesem Formular angegeben. Diese finden Sie ab jetzt zusammen mit Ihren weiteren Betriebstätten in dem Formular „Weitere Betriebsstätten“.
Nachweis aktiver Betriebsinhaber
Im Formular „Nachweis aktiver Betriebsinhaber“ wird die Unternehmernummer bzw. Unternehmensnummer der BG vorgeblendet, wenn diese bereits im letzten Jahr angegeben wurde.
Neues Formular im Ordner Flächenverzeichnis
Im Ordner vom Flächenverzeichnis wurde das Formular „statistische Erfassung von Untergruppen von Dauergrünland“ aufgenommen. In diesem Dokument müssen Angaben zu den Untergruppen zu allen beantragten Dauergrünlandflächen in Nordrhein-Westfalen gemacht werden. Diese statistische Erfassung der Gruppen dient allein der Umsetzung von Agrarstatistikanforderungen und ist nicht sanktionsrelevant.
Regelung zur GLÖZ 8 entfällt
Die Spalte „Konditionalitätenbrache“ im Flächenverzeichnis wurde entfernt. Da die Verpflichtung, mindestens 4 Prozent des Ackerlandes des Betriebes als nichtproduktive Fläche oder als Landschaftselemente vorzuhalten (GLÖZ 8), im aktuellen Antragsjahr entfällt, wird diese Angabe nicht mehr benötigt. Aus demselben Grund werden im Konditionalitätenrechner nicht mehr die Berechnungen zum Mindestanteil von nichtproduktiven Flächen und Landschaftselementen (GLÖZ 8) dargestellt.
Kulisse Vorjahresfläche
Im GIS wurde für die Kulisse „Vorjahresflächen“ die Angabe im Map-Tipp erweitert. So werden jetzt die Fruchtart und deren Bezeichnung mit ausgegeben. Diese zusätzliche Angabe kann zur Prüfung vom Fruchtwechsel auf Ackerland (GLÖZ 7) genutzt werden.
Anlage A4
In der Anlage A4 können ab 2025 die eingescannten Saatgutetiketten als PDF hochgeladen werden und müssen daher nicht mehr bei der Kreisstelle vorgelegt werden. Bitte beachten Sie weiterhin die entsprechenden Einreichfristen.
Anlage B nur für Flächen in NRW
Die Beantragung der „Anlage B - Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete“ ist nur noch für Flächen, die in Nordrhein-Westfalen liegen, zulässig. Wenn die Bindung für einen Teilschlag in einem anderen Bundesland vergeben wurde, werden Sie durch eine harte Fehlermeldung darauf aufmerksam gemacht.
Erweiterung des ÖR2-Rechners
Der Rechner im Formular „Anlage ÖR2“ wurde erweitert. Wenn Sie auf mindestens 40% des förderfähigen Ackerlands (Brachen ausgenommen) beetweise mindestens fünf verschiedene Gemüsekulturen, Küchenkräuter, Heil-, Gewürz- oder Zierpflanzen anbauen, müssen Sie nicht mindestens fünf verschiedene Hauptfruchtarten anbauen. Unten im Rechner unter Variante 2 wird Ihnen als Hilfestellung die Größe und der Anteil an der Gesamtackerfläche für diese Nutzartgruppe ausgegeben.
Angabe von Gehegewild in der Anlage ÖR4
In dem Formular der „Anlage ÖR4“ wurden die erforderlichen Angaben zum Durchschnittsbestand an raufutterfressenden Tieren erweitert. Ab diesem Jahr besteht die Möglichkeit die Anzahl an Gehegewild über 1 Jahr (Damwild und Rotwild) anzugeben.
Erweiterung der Funktion zu Import von Tierdaten
In dem Formular „Antrag auf Zahlung für Mutterschafe und -ziegen“ kann mit Hilfe des Buttons „Datei hochladen“ neben den Tierdaten jetzt auch die HIT-Registriernummer aus einer csv-Datei in die Tieraufstellung importiert werden. Bei der Beantragung dieser Maßnahme ist die Regelung entfallen, dass nur die Zahlung für die Tiere gewährt wird, die zum Stichtag 01.01. bei der HIT-Datenbank gemeldet wurden. Außerdem ist das Mindestalter von 10 Monaten zum Stichtag der förderfähigen Muttertiere nicht mehr erforderlich.
Auszahlungsantrag Bedrohte Haus- und Nutztierrassen
Bei der Beantragung der „Bedrohten Haus- und Nutztierrassen“ ist es in dem oberen Bestandsverzeichnis für die Rinder und Pferde notwendig, dass eine Aufteilung in weibliche und männliche Tiere entsprechend der Altersgruppen 6-24 Monate und ab 24 Monate erfolgt. Liegt eine gültige Bewilligung mit diesen Tierarten vor, wird die Anzahl aus der Bewilligung jeweils in der Spalte ab 24 Monate vorgeblendet. Diese Gesamtanzahl ist dann hinsichtlich der Altersstufen aufzuteilen. In der unteren Aufstellung für die Schweine, Schafe und Ziege ist nur eine Angabe der weiblichen und männlichen Tiere notwendig.
Beantragung des Grundantrages Vertragsnaturschutz
Für die Beantragung vom „Grundantrag Vertragsnaturschutz“ können ab diesem Jahr Flächen und Landschaftselemente, die bereits vom Betrieb bewirtschaftet werden, im Flächenverzeichnis und Landschaftselementeverzeichnis bzw. GIS mit der entsprechenden Bindung GA-VNS markiert werden. Diese Flächen und Landschaftselemente werden dann automatisch in das Formular Grundantrag Vertragsnaturschutz übernommen. Zusätzliche Flächen können weiterhin in separaten Flächenaufstellungen erfasst werden.