Start ELAN-Antragsverfahren Agrarförderung am 15.03.2025

Am 15.03.2025 startet das Elektronische Antragsverfahren 2025 (ELAN-NRW).

Die folgenden Informationen geben einen gebündelten Überblick über die Antragstellung im Bereich der Agrarförderung:

Allgemeine Hinweise zum Verfahren 2025

Das Antragsportal ELAN-NRW können Sie hier aufrufen: www.elan-nrw.de/webClient_NW

Damit die Betriebsdaten ordnungsgemäß geladen werden können, verwenden Sie bitte für die Anmeldung zum eigenen Betrieb / zum Antragstellerpostfach den Browser Google Chrome. Bei anderen Browsern kann es hier zu Fehlern kommen.

Wichtige Neuigkeiten (z. B. Wartungszeiten) werden bei Bedarf bei Anmeldung in einem vorgeschalteten Fenster angezeigt.

Achten Sie bitte auf die fristgerechte Antragstellung. Bei verspätet eingehenden Anträgen können die Prämienzahlungen gekürzt bzw. abgelehnt werden.

Wichtiger Hinweis zum Antragstellerpostfach: Bitte beachten Sie, dass ab diesem Antragsjahr die Kommunikation im Rahmen des Antragsverfahrens Flächen-/ Tiere grundsätzlich über das Antragstellerpostfach erfolgt. Ein gesonderter Postversand findet in der Regel nicht mehr statt. Wenn neue Nachrichten im Antragstellerpostfach bereitgestellt werden, erhalten Sie hierüber eine Benachrichtigung an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Sie haben zudem die Möglichkeit, jederzeit aus dem Antragstellerpostfach heraus eine Nachricht und bei Bedarf Dokumente (PDF-Format) an die Kreisstelle zu senden.

Welche Förderungen können mittels ELAN-NRW beantragt werden?

Bis zum 15. Mai:

  • Direktzahlungen:
    • Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit
    • Öko-Regelungen
    • Prämie für Mutterschafe/Ziegen sowie Mutterkühe
    • Umverteilungseinkommensstützung
    • ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte
  • Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
  • Ausgleichszahlung für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen
  • Erschwernisausgleich Pflanzenschutz
  • Mehrgefahrenversicherungen
  • Förderung der Sommerweidehaltung
  • Auszahlungsanträge
    • Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen
    • Ökologischer Landbau
    • Vertragsnaturschutz
    • Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen
    • Anbau mehrjähriger Wildpflanzenmischungen
    • Anlage mehrjähriger Buntbrachen
    • Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge
    • Anlage von Erosionsschutzstreifen
    • Anlage von Uferrandstreifen
    • Getreideanbau in weiter Reihe mit optionaler Stoppelbrache

Bis zum 30. Juni:

  • Haltungsverfahren auf Stroh (Verpflichtungsjahr 2026)
  • Grundanträge
    • Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen
    • Ökologischer Landbau
    • Vertragsnaturschutz
    • Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen
    • Anbau mehrjähriger Wildpflanzenmischungen
    • Anlage mehrjähriger Buntbrachen
    • Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge
    • Anlage von Erosionsschutzstreifen
    • Anlage von Uferrandstreifen
    • Getreideanbau in weiter Reihe mit optionaler Stoppelbrache

Weitere Hinweise

Änderungen von Anträgen sind über ELAN möglich. Lediglich das Zurückziehen von Anträgen muss schriftlich über die zuständige Kreisstelle der Landwirtschaftskammer erfolgen.

Bei der Ökoregelung 5 soll das Vorkommen der Kennarten auf der Fläche ab 2025 mittels der kostenfreien Foto-App für Antragsteller namens „MonaNRW“ nachgewiesen werden. Dazu werden zeitnah nach Antragstellung Fotoanfragen in der Foto-App erstellt. Über das Vorliegen von Fotoanfragen in der App wird über das Antragstellerpostfach in ELAN-NRW informiert. Zudem wird per E-Mail auf das Vorliegen eines neuen Schreibens im Antragstellerpostfach hingewiesen. 

Auch in diesem Jahr wird das satellitengestützte Flächenmonitoring für alle flächenbezogenen Fördermaßnahmen angewendet. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich ab August über den Ampel-Layer in der ELAN-Anwendung abrufbar sein. Die Beantwortung etwaiger Fotoanfragen im Rahmen des satellitengestützten Flächenmonitorings ist freiwillig.

Weitere Informationen werden zu gegebener Zeit auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. 

An wen können sich Antragsteller bei Fragen zu ELAN-NRW wenden?

Bei Fragen steht die zuständige Kreisstelle mit Beratung oder Mithilfe bei der Antragstellung zur Verfügung. Die Kreisstellen sind telefonisch montags bis donnerstags von 8–16 Uhr und freitags von 8–13 Uhr erreichbar.

Zusätzlich steht Ihnen im Antragszeitraum vom 15.03. bis zum 15.05.2025 eine zentrale Hotline der EU-Zahlstelle für allgemeine Fragen, aber auch bei technischen Problemen rund um die ELAN-Anwendung zur Verfügung. Diese ist von montags bis donnerstags von 8 - 16 Uhr und freitags von 8 – 13 Uhr unter der Telefonnummer 0251-2376 201 erreichbar.

Fragen zu den Bewilligungsdaten Vertragsnaturschutz sind an die Bewilligungsbehörden (Kreise/kreisfreie Städte) zu richten.