Agrarförderanträge:  Foto-Anfragen in der Foto-App MonaNRW

Die Pilotphase der Foto-App MonaNRW wurde Mitte September ausgeweitet. Seitdem haben bereits etliche Antragsteller und Antragstellerinnen auf freiwilliger Basis dazu beigetragen, die Förderfähigkeit der Flächen durch Einreichung eines Fotos zu dokumentieren.

Warum wurden Fotoanfragen versendet?

Entsprechend der EU-rechtlichen Vorgaben sollen die Mitgliedsstaaten im Rahmen des Flächenmonitorings eine Foto-App zur Übermittlung georeferenzierter Fotos einführen. Diese soll dazu dienen, dass Antragstellende durch Fotoübermittlung bei der Aufklärung unklarer Sachverhalte mitwirken können. Das ist beispielsweise hilfreich, wenn Flächen zu klein sind oder aufgrund von Bewölkung bisher keine eindeutigen Ergebnisse erzielt wurden. Diese Flächen werden in dem sogenannten Ampellayer gelb dargestellt.

Im Rahmen des derzeit laufenden Pilotprojektes wurden Fotoanfragen zum Nachweis der durchgeführten landwirtschaftlichen Tätigkeit erstellt. Insbesondere Beweidung ist mittels automatisierter Verfahren schwer erkennbar. Einerseits haben die Bilder eine zu grobe Auflösung, andererseits erfolgt eine Beweidung inhomogen, sodass es keinen signifikanten Abfall in der Wachstumskurve gibt. Die Beweidung ist auf Satellitenbildern daher schwierig erkennbar und eine Fragestellung, mit der sich EU-Kommission und Forschungseinrichtungen weiterhin intensiv beschäftigen. Insofern ist der Einsatz einer Foto-App eine geeignete Methode mit der dazu beigetragen werden kann, die Verfahren stetig zu verbessern.

Welche Vorteile können sich bei der Nutzung der App ergeben?

Die übermittelten Fotos werden von der EU-Zahlstelle für die Sachverhaltsaufklärung im Rahmen des Flächenmonitorings genutzt und werden dafür möglichst automatisiert durch einen Dienstleister ausgewertet. Sofern sich Sachverhalte mithilfe der Fotos abschließend bewerten lassen, kann auf schnelle Feldkontrollen vor Ort durch den Prüfdienst oder beauftragte Dienstleister verzichtet werden. Dadurch kann frühzeitig eine abschließende Entscheidung über die Förderfähigkeit getroffen werden. Zudem helfen georeferenzierte Fotos dabei, die Qualität des Flächenmonitoring-Verfahrens zu verbessern.

Die Teilnahme ist freiwillig und die Anfragen können bis zum 9. Oktober dann abgearbeitet werden, wann es in den Tages- oder Wochenablauf passt. Es ergeben sich keine Nachteile, wenn Anfragen unbeantwortet bleiben. Jedoch bieten sich etliche Vorteile, wenn die Anfragen beantwortet werden. Beispielsweise können dadurch schnelle Feldkontrollen vermieden werden, die anderenfalls ab Mitte Oktober durchgeführt werden. Zudem sind spätere Anhörungsverfahren mit aufwändigerer Nachweiserbringung dann im Regelfall nicht mehr notwendig und es kann dazu beigetragen werden, die Förderfähigkeit der Fläche frühzeitig festzustellen.

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Autor: Tanja Reinermann