Vor-Ort-Kontrollen und Einzelflächenprüfungen in den nächsten Monaten

Die Gewährung von EU-Agrarfördermitteln ist an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft. Um eine ordnungsgemäße Verwendung der Fördergelder sicherzustellen, überprüft die EU-Zahlstelle die Einhaltung dieser Vorgaben im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen. Die Kontrollen werden durch den Technischen Prüfdienst durchgeführt und können grundsätzlich ganzjährig stattfinden.

In den kommenden Wochen und Monaten liegt der Schwerpunkt insbesondere auf Flächen- und Tierkontrollen. Darüber hinaus werden weiterhin Überprüfungen zur Einhaltung der Konditionalitäten-Anforderungen durchgeführt.

Tierkontrollen mit Schwerpunkt auf Tierwohl-Fördermaßnahmen

In der zweiten Jahreshälfte stehen insbesondere Kontrollen von Stroh- und Weidehaltungsmaßnahmen im Mittelpunkt.

Bei diesen Kontrollen wird durch den Technischen Prüfdienst der EU-Zahlstelle überprüft, ob die Haltungsbedingungen den beantragten Fördermaßnahmen entsprechen. Dazu gehört gegebenenfalls auch die Einsichtnahme in Bestandsregister und weitere betriebliche Unterlagen.

Die Vorgaben lassen eine vorherige Ankündigung von Tierkontrollen grundsätzlich nur in begrenztem Umfang zu. Die maximale Ankündigungsfrist beträgt 48 Stunden. Eine Kontrolle kann auch ohne Vorankündigung erfolgen, wenn andernfalls der Kontrollzweck beeinträchtigt würde.

Die Dokumentation der Tierhaltungsmaßnahmen sollten aktuell gehalten und vollständig geführt werden, um eine reibungslose Kontrolle zu ermöglichen. Die Ställe müssen zu jederzeit eine ordnungsgemäße Einstreu, ausreichend Platzbedarf und entsprechende Lichtverhältnisse für die beantragten Tiere vorweisen.

Einzelflächenprüfungen im Rahmen des Flächenmonitorings

Ergänzend zu betrieblichen Flächen-Vor-Ort-Kontrollen können auch Einzelflächenprüfungen im Rahmen des satellitengestützten Flächenmonitorings erforderlich werden. Dies betrifft Fälle, in denen die Förderfähigkeit einzelner Flächen anhand von Satellitendaten nicht eindeutig festgestellt werden kann.

Die hierzu notwendigen schnellen Feldbegehungen werden durch den Technischen Prüfdienst oder durch beauftragte Dienstleister durchgeführt. Da diese Überprüfungen ausschließlich einzelne Flächen betreffen und nicht den gesamten Betrieb, erfolgen sie in der Regel ohne vorherige Ankündigung. Das Prüfpersonal kann sich aber bei Bedarf ausweisen bzw. den Grund der Überprüfung erläutern.

Die Ergebnisse aus den schnellen Feldkontrollen können – analog zu den anderen Flächenmonitoring-Feststellungen – in dem Layer „Ampel Flächenmonitoring“ im Antragsportal ELAN-NRW bzw. der App MonaNRW eingesehen werden.

Landwirtinnen und Landwirte werden gebeten, die Hinweise im Flächenmonitoring regelmäßig zu prüfen.

Ergänzend können Belege wie Saatgutbelege, Weidetagebücher oder Düngeaufzeichnungen zur Prüfung über das Antragstellerpostfach angefordert werden.

Einhaltung der Konditionalität bleibt zentrale Fördervoraussetzung

Die Einhaltung der Konditionalität bildet eine wesentliche Grundlage für den Erhalt von Agrarfördermitteln, insbesondere der Direktzahlungen sowie verschiedener Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen.

Im Rahmen der Kontrollen wird überprüft, ob die geltenden Anforderungen und Standards eingehalten werden. Diese betreffen unter anderem die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen, den Umwelt- und Naturschutz sowie weitere rechtliche Verpflichtungen der Betriebsführung.

Im Fokus stehen insbesondere:

  • Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB), beispielsweise Vorgaben zum Gewässer- und Wasserschutz, zum Pflanzenschutz sowie weitere Anforderungen des Fachrechts.
  • Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ), darunter die Erhaltung von Dauergrünland, der Schutz vor Bodenerosion, die Bodenbedeckung sowie der Schutz von Feuchtgebieten und Mooren.

Die Kontrollen der GLÖZ-Standards sowie der damit verbundenen Anforderungen aus dem Vogel- und FFH-Schutzrecht werden von den Prüferinnen und Prüfern des Technischen Prüfdienstes durchgeführt. Weitere fachrechtliche Vorgaben werden in der Regel durch die jeweils zuständigen Behörden überwacht.

Weitere Informationen zum Flächenmonitoring finden Sie unter:
www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/flaechenmonitoring

Ausführliche Informationen zur Konditionalität finden Sie unter:
www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/konditionalitaet

Informationen zu den Tierwohlmaßnahmen sind an folgender Stelle einsehbar:
www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/tierschutz-2023

Stand: 03.09.2026

Autor: Sabrina Rößmann