Auszahlung der Förderung erfolgt im Dezember

Felder im HerbstBild vergrößern
Foto: Falk Herrmann, piclease

Direktzahlungen

Die Auszahlung der diesjährigen Direktzahlungen durch die EU-Zahlstelle wird in diesem Jahr am 23. Dezember 2025 durch die Bundeskasse erfolgen. Eine frühere Auszahlung kann deutschlandweit aufgrund der angespannten Haushaltssituation des Bundes und den hohen Zinslasten bei früheren Zahlungen, nicht erfolgen. Die Auszahlungsbeträge für die jeweiligen Fördermaßnahmen werden auf das im Sammelantrag angegebene Geschäftskonto überwiesen. Es sind die unterschiedlichen Laufzeiten bei den Banken zu berücksichtigen.

Zur Auszahlung kommen die Anträge für die Fördermaßnahmen der Direktzahlungen:

  • Einkommensgrundstützung
  • Umverteilungs-Einkommensstützung
  • Zusätzliche Einkommensstützung für Junglandwirte
  • Alle Ökoregelungen
  • Gekoppelte Prämie für Mutterschafe und -ziegen
  • Gekoppelte Prämie für Mutterkühe

Es werden alle Anträge berücksichtigt, die bis Mitte Dezember fehlerfrei sind. Um eine Auszahlung noch in diesem Jahr erhalten zu können, liegt es auch im Interesse der antragstellenden Landwirte bei der Aufklärung von noch unklaren Sachverhalten mitzuwirken und notwendige Rückfragen zur Aufklärung zügig zu beantworten. Die betreffenden Landwirte sind darüber von den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer in der Regel über das Antragstellerpostfach im ELAN-Programm informiert worden. Es empfiehlt sich bei einer entsprechenden Benachrichtigung per Mail auch dort zügig nachzusehen und ggf. zu reagieren.

Die Zuwendungsbescheide für die Direktzahlungen werden am Jahresbeginn 2025, wie schon letztes Jahr, mittels des Antragstellerpostfaches im ELAN-Programm elektronisch übermittelt. Nach der programmseitigen Einstellung der Bescheide ins Postfach, werden die ausgezahlten Antragsteller mittels einer Mail der EU-Zahlstelle auf die Abrufmöglichkeit hingewiesen.

Ausgleichszahlungen, Agrarumweltmaßnahmen, Tiermaßnahmen

Die Fördermaßnahmen

  • Ausgleichszulage
  • Ausgleichszahlung
  • Sommerweidehaltung

werden noch vor Weihnachten ausgezahlt. Die betreffenden Auszahlungsbescheide werden im Nachgang an die erfolgte Auszahlung über das Antragstellerpostfach elektronisch zugestellt.

Die weiteren Agrarumweltmaßnahmen, die Förderung des Öko-Landbaus, der Vertragsnaturschutz sowie die Tiermaßnahmen Haltungsverfahren auf Stroh und Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen werden bis zum Ende des zweiten Quartals 2026 ausgezahlt. Der Erschwernisausgleich Pflanzenschutz kann, aufgrund der vorgeschriebenen Verrechnungen mit anderen Fördermaßnahmen, erst als letzte Auszahlung vorgenommen werden.

Bewilligung der Grundanträge Agrarumweltmaßnahmen

Die Bewilligungen der in 2025 im Bereich Agrarumweltmaßnahmen gestellten Grundanträge sollen im Dezember über das Antragstellerpostfach zugestellt werden.

Autor: Roger Michalczyk