Förderung der einzelbetrieblichen Beratung

Zuwendungen zur Förderung der einzelbetrieblichen Beratung

Regelung gültig bis 31.12.2027

Rechtsgrundlage

  • Artikel 22 der Verordnung (EU) 2022/2472 der Kommission vom 14. Dezember 2022 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 327 vom 21.12.2022, S. 1),
  • Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L vom 15.12.2013),
  • §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158) sowie den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung vom 06. Juni 2022 (MBl. NRW. S.445).
  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der einzelbetrieblichen Beratung des Landes Nordrhein-Westfalen; Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz II.5 vom 14.10.2024

Was wird gefördert?

Zuwendungszweck ist die nachhaltige Verbesserung der Betriebsführung, der Wirtschaftlichkeit, der Existenzfähigkeit und der Klima-und Umweltverträglichkeit landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebe, die Erhaltung der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, die Verbesserung der Fähigkeiten von Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern, die Wirtschaftlichkeit ihrer landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe zu beurteilen und die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft und im Gartenbau sowie die Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz.

Ziel ist es, eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, klima-, umwelt- und naturschonende sowie an den Klimawandel angepasste und anpassungsfähige, tiergerechte und multi-funktionale Landwirtschaft zu stärken, die auf künftige Anforderungen ausgerichtet ist.

Gefördert wird die Erbringung einer Beratungsleistung der folgenden Beratungsmodule bei landwirtschaftlichen beziehungsweise gartenbaulichen Betrieben mit Sitz in Nordrhein-Westfalen:

1. Unternehmen, Management, Stabilisierung

  • Modul 1a: Arbeitswirtschaft und Betriebsorganisation
  • Modul 1b: Sozioökonomische Stabilisierung der Betriebe
  • Modul 1c: Wirtschaftliche Stabilisierung der Betriebe
  • Modul 1d: Verarbeitung und Vermarktung
  • Modul 1e: Digitalisierung – Tierhaltung und Futterbau
  • Modul 1f: Digitalisierung – Pflanzen und Sonderkulturanbau
  • Modul 1g: Biogasanlagen

2. Pflanzenbau und Grünland

  • Modul 2a: Acker-, Gemüse- und Obstbau
  • Modul 2b: Ackerbauliche Spezialkulturen und Leguminosen
  • Modul 2c: Agroforstsysteme
  • Modul 2d: Agri-Photovoltaik (orientiert an DIN Spec 91 434)
  • Modul 2e: Humusaufbau
  • Modul 2f: Pflanzenschutzmittelreduktion
  • Modul 2g: Optimierung der einzelbetrieblichen Nährstoffbilanzen 

3. Tierhaltung

  • Modul 3a: Nachhaltige und tiergerechte Haltung von Schweinen
  • Modul 3b: Nachhaltige und tiergerechte Haltung von Geflügel
  • Modul 3c: Nachhaltige und tiergerechte Haltung von Rindern und weiteren Wiederkäuern
  • Modul 3d: Optimierung der einzelbetrieblichen Nährstoffbilanzen in der Tierhaltung

4. Klimaschutz und Nachhaltigkeit

  • Modul 4a: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
  • Modul 4b: Nachhaltigkeitsberatung
  • Modul 4c: Energieeffizienz Check

5. Ökolandbau

  • Modul 5a: Grundmodul Umstellungsberatung
  • Modul 5b: Aufbaumodul Umstellungsberatung
  • Modul 5c: Ökologischer Acker- und Pflanzenbau, einschließlich Sonderkulturen
  • Modul 5d: Ökologische Tierhaltung  

Die Beratungsinhalte je Modul ergeben sich aus den Modulstammblättern.

Die Module können pro Betrieb mehr als einmal gefördert werden, wenn die neue Beratung die vorherige Beratung ergänzt und weitere Beratungsinhalte berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass der Auszahlungsantrag der vorhergehenden Beratung bewilligt ist.

Die zu fördernde Maßnahme darf nicht bereits über anderweitige Förderprogramme gefördert werden. 


Wer wird gefördert?

Beratungsorganisationen, welche über geschultes und qualifiziertes Personal, Erfahrung in der Beratungstätigkeit und Verlässlichkeit hinsichtlich der Beratungsbereiche verfügen. 


Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderpauschale beträgt für alle Module je Modul 1.868,00 €.

Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der Beratungsleistung.

Als Ausgaben gelten:

  • das Beratungshonorar der Beratungskraft der durchgeführten Beratungsstunden,
  • das Honorar der Beratungskraft zur Vor- und Nachbereitung sowie der Reisezeit

Mit der Förderpauschale gelten alle Ausgaben abgegolten.

Die Höhe der Zuwendung ist auf bis zu 25 000 Euro je Dreijahres-zeitraum für die Beratung eines einzigen landwirtschaftlichen beziehungsweise gartenbaulichen Betriebs durch die Beratungsorganisation begrenzt.

Die Beratungsdauer pro Modul liegt bei mindestens zehn Beratungsstunden à 60 Minuten. Es muss mindestens ein Vor-Ort-Termin pro Antrag erfolgen, der mindestens zwei Beratungsstunden umfassen muss. Die weiteren Stunden können telefonisch oder als Videokonferenz durchgeführt werden.

Die Beratung muss innerhalb von 4 Monaten abgeschlossen sein.

Die Zuwendung setzt einen schriftlich abgeschlossenen Vertrag zwischen Beratungsorganisation und dem landwirtschaftlichen beziehungsweise gartenbaulichen Betrieb mit Sitz in Nordrhein-Westfalen voraus.


Anträge

Die Anträge auf Gewährung der Zuwendung können laufend bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden.

Zu jedem Beratungsvertrag wird ein Zuwendungsantrag gestellt.

Die Beratungsorganisation stellt nach vollständig durchgeführter Beratungsleistung bei der Bewilligungsbehörde (der Direktor/die Direktorin der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter/als Landesbeauftragte) einen Auszahlungsantrag. Der Zahlungsanspruch entfällt, wenn der Auszahlungsantrag mit allen Unterlagen nicht spätestens zwei Monate nach Ablauf des Durchführungszeitraums eingegangen ist.

Die Antragstellung erfolgt unter der von der Landwirtschaftskammer vergebenen Unternehmernummer. Sofern noch keine Unternehmernummer für die Beratungsorganisation existiert, ist diese mit dem Formular ‚Antrag auf Erteilung einer Unternehmernummer bei der Landwirtschaftskammer NRW‘ bei der zuständigen Kreisstelle zu beantragen.

Es sind die von der Bewilligungsbehörde vorgeschriebenen Formulare zu verwenden.


Grundantrag

Auszahlungsantrag

Sonstige Formulare

Bei Fragen zu den Förderbedingungen und zur Antragsstellung steht Ihnen Oliver Krülls zur Verfügung, Telefon: 0251-2376-853, E-Mail: oliver.kruells@maillwk.nrw.de.