Wiederaufbauhilfe Landwirtschaft

Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021

Förderzweck ist die Beseitigung hochwasserbedingter Schäden sowie insbesondere der Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur, die durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 beschädigt worden sind und in der Gebietskulisse liegen. Die Schäden müssen jeweils unmittelbar durch das Starkregen- und Hochwasserereignis verursacht worden sein.


Gegenstand der Förderung

Förderfähig sind Kosten zur Beseitigung von Schäden an land-, forst- und ähnlich genutzten oder fischereiwirtschaftlich genutzten Flächen einschließlich der Kosten für die Beseitigung der Schäden und zugehörige Vorarbeiten.

Förderfähige Schäden

  1. Kosten für Maßnahmen, die unmittelbar vor oder während des Zeitraums des Schadensereignisses getroffen wurden, soweit sie unmittelbar der Abwehr von hochwasserbedingten Gefahren und der Begrenzung hochwasserbedingter Schäden gedient haben
  2. Kosten der Beseitigung der Maßnahmen nach Punkt 1
  3. unmittelbare Schäden durch Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge sowie privat Helfender
  4. In zwingenden Fällen Kosten für dringend erforderliche temporäre Maßnahmen

Leistungsempfänger

  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft
  • Unternehmen der Fischerei und Aquakultur
  • natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

Leistungsvoraussetzungen

  • Schäden und Einkommenseinbußen stehen in einem direkten ursächlichen Zusammenhang mit dem Starkregen- und Hochwasserereignis
  • Schäden übersteigen einen Betrag von 5.000 €

Höhe der Leistung

  • förderfähigen Kosten ergeben sich aus der Summe der Schäden an Wirtschaftsgütern, Wiederherstellungskosten und Einkommenseinbußen
  • bis zu 80% der förderfähigen Kosten

Verfahren

  • Anträge auf Bewilligung sind bis zum 31.12.2024 einzureichen. Anträge auf Auszahlung können bis zum 31.03.2025 eingereicht werden.
  • Für Schäden an Flächen ist der Antrag auf Bewilligung und Auszahlung von Starkregen- und Hochwasserbeihilfe 2021 (Schädigung angebauter Kulturen (Aufwuchsschäden)) zur Bewilligung sowie Auszahlung zu stellen
  • Für Schäden an Wirtschaftsgütern ist der Antrag auf Bewilligung von Starkregen- und Hochwasserbeihilfen 2021 (Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens) zur Bewilligung der Förderung sowie der Antrag auf Auszahlung von Starkregen- und Hochwasserbeihilfen 2021 (Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens) zu stellen
  • Die Anträge sind bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW einzureichen

Rechtsgrundlagen

Aufwuchsschäden

Anlagevermögen

Sonstige Dokumente

Stand: 08.04.2024