Wiederaufbauhilfe Landwirtschaft
Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021
Förderzweck ist die Beseitigung hochwasserbedingter Schäden sowie insbesondere der Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur, die durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 beschädigt worden sind und in der Gebietskulisse liegen. Die Schäden müssen jeweils unmittelbar durch das Starkregen- und Hochwasserereignis verursacht worden sein.
Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind Kosten zur Beseitigung von Schäden an land-, forst- und ähnlich genutzten oder fischereiwirtschaftlich genutzten Flächen einschließlich der Kosten für die Beseitigung der Schäden und zugehörige Vorarbeiten.
Förderfähige Schäden
- Kosten für Maßnahmen, die unmittelbar vor oder während des Zeitraums des Schadensereignisses getroffen wurden, soweit sie unmittelbar der Abwehr von hochwasserbedingten Gefahren und der Begrenzung hochwasserbedingter Schäden gedient haben
- Kosten der Beseitigung der Maßnahmen nach Punkt 1
- unmittelbare Schäden durch Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge sowie privat Helfender
- In zwingenden Fällen Kosten für dringend erforderliche temporäre Maßnahmen
Leistungsempfänger
- Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft
- Unternehmen der Fischerei und Aquakultur
- natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Leistungsvoraussetzungen
- Schäden und Einkommenseinbußen stehen in einem direkten ursächlichen Zusammenhang mit dem Starkregen- und Hochwasserereignis
- Schäden übersteigen einen Betrag von 5.000 €
Höhe der Leistung
- förderfähigen Kosten ergeben sich aus der Summe der Schäden an Wirtschaftsgütern, Wiederherstellungskosten und Einkommenseinbußen
- bis zu 80% der förderfähigen Kosten
Verfahren
- Anträge auf Bewilligung sind bis zum 31.12.2024 einzureichen. Anträge auf Auszahlung können bis zum 30.04.2025 eingereicht werden.
- Für Schäden an Flächen ist der Antrag auf Bewilligung und Auszahlung von Starkregen- und Hochwasserbeihilfe 2021 (Schädigung angebauter Kulturen (Aufwuchsschäden)) zur Bewilligung sowie Auszahlung zu stellen
- Für Schäden an Wirtschaftsgütern ist der Antrag auf Bewilligung von Starkregen- und Hochwasserbeihilfen 2021 (Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens) zur Bewilligung der Förderung sowie der Antrag auf Auszahlung von Starkregen- und Hochwasserbeihilfen 2021 (Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens) zu stellen
- Die Anträge sind bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW einzureichen
Rechtsgrundlagen
- Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 29.11.2023
186 KByte
- Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen - Anlage 1: Gebietskulisse
62 KByte
- Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen - Anlage 2: Allgemeine Nebenbestimmungen
136 KByte
Aufwuchsschäden
- Antrag Mantelblatt Hochwasser Aufwuchsschäden Flächen
897 KByte
- Anlage 1: Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
295 KByte
- Anlage 2: Erklärung Kumulierung hochwasserbedingter Leistungen
286 KByte
- Registrierung bei der Landwirtschaftskammer NRW
558 KByte
- Schadensberechnung Aufwuchsschäden
39 KByte
Anlagevermögen
- Antrag Mantelblatt Hochwasser Anlagevermögen Bewilligung
902 KByte
- Anlage 1: Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
295 KByte
- Anlage 2: Erklärung Kumulierung hochwasserbedingter Leistungen
286 KByte
- Anlage 3: Einzelaufstellung des geschädigten Anlagevermögens 2021
208 KByte
- Anlage 4: Einzelaufstellung der geschädigten Vorräte 2021
199 KByte
- Anlage 5: Einzelaufstellung des Verlustes von Nutztieren 2021
197 KByte
- Anlage 6: Aufstellung Kosten für Hochwasserschutzmaßnahmen
180 KByte
- Anlage 7: Einkommensminderung Aquakulturunternehmen
176 KByte
- Registrierung bei der Landwirtschaftskammer NRW
558 KByte
- Antrag Mantelblatt Hochwasser Anlagevermögen Auszahlung
864 KByte
- Belegliste
15 KByte
- Verwendungsnachweis
168 KByte
- Rechtsbehelfsverzicht
72 KByte
Sonstige Dokumente
- FAQ Antragstellung
260 KByte
Stand: 08.04.2024