Mein Nachbar hat meine Pflanzen vergiftet, was kann ich tun?

Eine Frage, die häufig beim Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW eingeht. Besonders wenn die vermeintlich „mutwillig vergifteten“ Pflanzen am Grundstücksrand stehen und „quasi über Nacht“ abgestorben sind, wird schnell der Nachbar beschuldigt. Dieses Problem ist aber überwiegend ein privatrechtliches Problem. Deswegen sind die Polizei oder das Ordnungsamt für die Aufnahme von Anzeigen über die Schädigung von Pflanzen durch Dritte zuständig, aber nicht der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW.

In den allermeisten Fällen war aber nicht der „böse“ Nachbar der Verursacher, sondern eine akute Pflanzenkrankheit, die Witterung oder ein ungünstiger Standort. In diesem Fall können Sie gern die Spezialberatung des Pflanzenschutzdienstes für den Haus- und Kleingarten in Anspruch nehmen.

Wie gehe ich vor?

  • Kresse-Test: Sie haben den Nachbarn nicht beobachtet und Sie wissen auch nicht welches Mittel er eingesetzt haben könnte, dann können Sie über einen einfachen Kresse-Test feststellen, ob an der Stelle, wo die abgestorbenen Pflanzen standen, pflanzenschädigende Stoffe im Boden vorhanden sind. Dazu füllen Sie einen Topf mit Gartenerde aus dem kontaminierten Bereich und einen weiteren Topf aus einem nicht kontaminierten Bereich (Kontrolle) Ihres Grundstücks. Anschließend säen Sie Kressesamen in die Töpfe aus. Wenn pflanzenschädigende Stoffe in der Gartenerde sind, keimt die Kresse nicht oder nur schlecht, oder sie vergilbt nach dem Auflaufen, im Vergleich zum Kontrolltopf. Falls keine Beeinträchtigungen auftreten, ist das ein sicheres Zeichen dafür, dass ihre Pflanzen nicht durch ein Unkrautvernichtungsmittel geschädigt wurden.
  • Schaderreger: Fällt der Kressetest negativ aus, sollten Sie klären, ob als Ursache nicht doch Schaderreger (Krankheiten, Schädlinge), abiotische Ursachen (wie z. B. Frost, Sonnenbrand usw.) oder ungünstige Standortfaktoren (Trocken- und Hitzestress, zu hohe Bodenfeuchtigkeit) in Frage kommen. Dazu können Pflanzen- und Bodenproben von unseren Diagnoselaboren in Köln-Auweiler kostenpflichtig untersucht werden. Unter dem folgenden Link finden Sie den notwendigen Begleitbogen zur Einsendung von Proben.

    Landwirtschaftskammer NRW,
    Pflanzenschutzdienst, Diagnostik
    Gartenstraße 11, 50765 Köln-Auweiler
    Telefon: 0221 5340-410 / 420, E-Mail: pflanzenschutzdienst@lwk.nrw.de
    Diagnose von Pflanzenkrankheiten
  • „Giftstoffe“ nachweisen: Von den Anrufern wird immer die Bitte geäußert, die vermeintlichen „Giftstoffe“ in den geschädigten Pflanzen nachzuweisen. Es gibt aber keinen „Allgemein-Rundum-Nachweis“ für Pflanzenschutzmittel. Wenn nicht bekannt ist, welches Mittel bzw. welcher Wirkstoff eingesetzt wurde, ist ein Nachweis praktisch unmöglich. Ist bekannt, um welchen Wirkstoff es sich handelt, können Pflanzen- oder Bodenproben auf mögliche Pflanzenschutzmittelrückstände von der LUFA NRW kostenpflichtig untersucht werden. Ein positiver Nachweis bedeutet aber nicht, dass der Nachbar auch zur Rechenschaft gezogen werden kann, denn ihm muss die Ausbringung eindeutig nachgewiesen werden.

    LUFA NRW
    Nevinghoff 40, 48147 Münster
    Servicetelefon: 0251 2376-595, E-Mail: lufa@lwk.nrw.de
    Pflanzenanalysen bei der LUFA NRW
  • Polizei oder Ordnungsamt einschalten: Bevor Sie sich an die Behörden wenden, muss Ihnen klar sein, dass die Beweispflicht bei Ihnen liegt. Vermutungen reichen da nicht aus. Eindeutig ist der Fall nur, wenn Sie Ihren Nachbarn „inflagranti erwischen“ und Sie die vermeintliche Tat dokumentieren (Fotos, Zeugen etc.). Hierbei es sehr wichtig, den Namen des Mittels oder die Verpackung des eingesetzten „Giftes“ zu dokumentieren. Sehr nützlich kann es sein, sich bei einem Anwalt zu informieren.

Fazit

Lassen Sie sich nicht auf einen Nachbarschaftsstreit ein. Wählen Sie den diplomatischen Weg und sprechen Sie im Verdachtsfall direkt mit Ihrem Nachbarn. Denn in den allermeisten Fällen handelt es sich um eine akute Pflanzenkrankheit und der Nachbar ist völlig unschuldig.

Dr. Marianne Benker