Hinweise für Schaf-/Ziegenhalter

Halter von Schafen oder Ziegen müssen seit 2024 den Jahreshöchstbesatz melden, das heißt die Tierzahl, die maximal während des Jahres gehalten werden soll.

Sollte sich der Jahreshöchstbesatz unterjährig um mehr als 10 % erhöhen, ist ab einer Haltung von 100 Schafen oder 100 Ziegen unverzüglich eine schriftliche oder elektronisch Nachmeldung erforderlich.

Sofern Ihr Tierbestand kleiner ist oder sich weniger als 10 % verändert hat, ist eine Nachmeldung nicht erforderlich.

Neu gegründete Tierbestände mit Schafen oder Ziegen sind der Tierseuchenkasse NRW unverzüglich zu melden.

NEU: Für Schafe und Ziegen muss ab 2025 nur noch eine Gesamtzahl pro Tierart als Jahreshöchstbesatzmeldung gemeldet werden.

Dies bedeutet, dass keine Unterteilung der Tierzahlen in Alterskategorien bei Schafen und Ziegen mehr zu erfassen ist. Die Tierzahlmeldung bei der Tierseuchenkasse NRW erfolgt somit nur noch in einer Angabe der Gesamtzahl der Tiere, die in einem Jahr als Höchstbesatz gehalten werden sollen.

Hinweis zur HIT-Datenbank

Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Tierbewegungen in der HIT-Datenbank fristgerecht innerhalb von 7 Tagen vornehmen. Die Tierseuchenkasse NRW übermittelt keine Tierzahlen nach HIT!

Zusätzlich muss vom Tierhalter der Stichtagsbestand (01.01.) für Schafe oder Ziegen bis zum 15.01. in der HIT-Datenbank gemeldet werden.

Laut Viehverkehrsverordnung hat jeder Halter von Schafen oder Ziegen bis zum 15.01. eines jeden Jahres die Anzahl der jeweils am 01.01. (Stichtag) im Bestand vorhandenen Tieren in der HI-Tier-Datenbank zu melden.