Antragstellerpostfach

Notebook auf dem Tisch
Foto: Dozemode, Pixabay.de, verändert.

Das elektronische, internetbasierte Antragsverfahren für die Agrarförderung ist in Nordrhein-Westfalen schon seit vielen Jahren bekannt. Auf der Startseite des ELAN-NRW WebClient ist außerdem ein elektronisches Postfach, das sogenannte Antragstellerpostfach, hinterlegt. Damit wurde ein wichtiger Grundstein gelegt, um langfristig eine digitale Kommunikation zwischen Antragsteller und EU-Zahlstelle zu ermöglichen.

Aufruf des Antragstellerpostfaches

Die Webanwendung ELAN-NRW können Sie über die Rubrik ELAN NRW rechts aufrufen.

Auf der Startseite des ELAN-NRW Web Clients befinden sich die Kacheln „Antragsdokumente 2022“, „Antragsdokumente 2023“ und „Antragstellerpostfach“.

Beim Klicken auf die Kachel „Antragstellerpostfach“ öffnet sich der Posteingang. Die einzelnen Nachrichten können von Ihnen aufgerufen, gelesen und die enthaltenen Anhänge abgerufen werden. Zurzeit ist nur das Empfangen von Nachrichten implementiert. Die bereitgestellten Nachrichten werden dauerhaft zur Verfügung gestellt. Ein weiterer Aufruf des Postfaches ist über den Button „Postfach“ in der blauen Kopfzeile des ELAN-NRW Web Clients möglich.

Der Zugang zum Antragstellerpostfach ist ganzjährig möglich.

Welche Informationen befinden sich im Antragstellerpostfach?

Im Antragstellerpostfach werden Ihnen Bescheide, Anhörungen und antragsspezifische Mitteilungen zu Ihrem Antrag zum Download zur Verfügung gestellt. Es wird schlussendlich für alle Mitteilungen mit persönlichen oder antragsspezifischen Angaben benötigt.

Sofern das hinterlegte Dokument in bestimmten Fällen zusätzlich postalisch versendet wurde, wird eine entsprechende Kopie hinterlegt und dies im Betreff aufgeführt.

Im Ergebnis ist es wichtig, öfter mal das Antragstellerpostfach zu öffnen.

Ab 2023 soll grundsätzlich die gesamte Kommunikation zwischen Antragsteller und Behörde im Bereich der Agrarförderung aufgrund entsprechender Gesetzgebung elektronisch erfolgen.

E-Mail-Adresse zur Mitteilung neuer Nachrichten

Wenn neue Nachrichten im Antragstellerpostfach bereitgestellt werden, werden die Antragsteller grundsätzlich hierüber durch eine Benachrichtigung an die hinterlegte E-Mail-Adresse informiert. Dadurch soll sichergestellt werden, dass wichtige Informationen „nicht untergehen“ und zeitnah ein Abruf aus dem Antragstellerpostfach erfolgt.

Änderungen der E-Mail-Adresse sollten zeitnah an die zuständige Kreisstelle der Landwirtschaftskammer NRW gemeldet werden.

Es ist sinnvoll, im Rahmen der Antragstellung die vorgeblendete E-Mail-Adresse in den Unternehmerdaten zu prüfen und bei Bedarf die eigene, aktuelle E-Mail-Adresse zu hinterlegen.

Programm wird weiterentwickelt

Aktuell ist es noch nicht möglich, dass Antragsteller aus dem Postfach heraus eine Nachricht oder PDF-Dokumente an ihre Kreisstelle senden können. Dieser sehr wichtige Baustein für eine digitale und serviceorientierte Kommunikation befindet sich derzeit noch in der Entwicklung. Sobald diese Funktionen verfügbar sind, werden die Antragsteller hierüber informiert.

Stand: 09.03.2023

Autor: Sabine Grummisch und Britta Stümper