Antragstellerpostfach

Notebook auf dem Tisch
Foto: Dozemode, Pixabay.de, verändert.

Das Antragsportal ELAN-NRW kann neben der elektronischen Antragstellung auch für die digitale Kommunikation zwischen Antragsteller und EU-Zahlstelle genutzt werden. Im Antragstellerpostfach werden einerseits Bescheide, Anhörungen und antragsspezifische Mitteilungen zum Antrag zum Download zur Verfügung gestellt.  Neu ist die Möglichkeit, aus dem Antragstellerpostfach heraus Nachrichten an die Verwaltung der EU-Zahlstelle zu senden.

Aufruf des Antragstellerpostfaches

Auf der Startseite des Antragsportals ELAN-NRW befinden sich die Kacheln „Antragsdokumente 2022“, „Antragsdokumente 2023“; „Antragsdokumente 2024“ und „Antragstellerpostfach“.

Beim Klicken auf die Kachel „Antragstellerpostfach“ öffnet sich der Posteingang. Die einzelnen Nachrichten können von Ihnen aufgerufen, gelesen und die enthaltenen Anhänge abgerufen werden. Die bereitgestellten Nachrichten werden dauerhaft zur Verfügung gestellt. Ein weiterer Aufruf des Postfaches ist über den Button „Postfach“ in der blauen Kopfzeile des ELAN-NRW Web Clients möglich.

Der Zugang zum Antragstellerpostfach ist ganzjährig möglich.

Welche Informationen befinden sich im Antragstellerpostfach?

Im Antragstellerpostfach werden Bescheide, Anhörungen und antragsspezifische Mitteilungen zum Download zur Verfügung gestellt. Es wird schlussendlich für alle Mitteilungen mit persönlichen oder antragsspezifischen Angaben genutzt.

Sofern das hinterlegte Dokument in bestimmten Fällen zusätzlich postalisch versendet wurde, wird eine entsprechende Kopie hinterlegt und dies im Betreff aufgeführt.

Im Ergebnis ist es wichtig, öfter mal das Antragstellerpostfach zu öffnen.

Mitteilung über neu eingestellte Nachrichten

Wenn neue Nachrichten im Antragstellerpostfach bereitgestellt werden, werden die Antragsteller grundsätzlich hierüber durch eine Benachrichtigung an die hinterlegte E-Mail-Adresse informiert. Dadurch soll sichergestellt werden, dass wichtige Informationen „nicht untergehen“ und zeitnah ein Abruf aus dem Antragstellerpostfach erfolgt.

Sofern sich Ihre E-Mail-Adresse ändert, informieren Sie bitte zeitnah die für Sie zuständige Kreisstelle der Landwirtschaftskammer NRW.

Bitte kontrollieren Sie auch im Rahmen der Antragstellung Ihre vorgeblendete E-Mail-Adresse in den Unternehmerdaten und geben Sie, sofern noch nicht hinterlegt, Ihre aktuelle E-Mail-Adresse an.

Versenden von Nachrichten und Dokumenten über das Antragstellerpostfach

Es ist ab sofort möglich, aus dem Antragstellerpostfach heraus eine Nachricht und bei Bedarf Dokumente (PDF-Format) zum Sammelantrag an die Kreisstelle zu senden. Beispielsweise kann auf ein über das Antragstellerpostfach zur Verfügung gestelltes Anhörungsschreiben eine Antwort mit erforderlichen Dokumenten verschickt werden.

Hierfür wurde der Button „Neue Nachricht“ auf der rechten Seite des Antragstellerpostfaches integriert. Mit einem Klick auf diesen Button öffnet sich das Nachrichtenfenster, in dem der Betreff, das Verfahren bzw. die Fördermaßnahme, ggf. das Aktenzeichen, das Antragsjahr und ein entsprechender Text eingeben werden können. Es ist zu beachten, dass eine Nachricht nur bei Angabe des Antragsjahres, des Verfahrens und des Betreffs versandt werden kann.

Versenden von PDF-Dokumenten

Bei der „Senden-Funktion“ besteht über „Anhang hinzufügen“ die Möglichkeit, Anhänge in Form von PDF-Dateien (z. B. Bescheinigungen, Nachweise oder Verträge) hinzuzufügen. Andere Formate sind nicht zulässig.

Bitte beachten - Fachanwendung vor Antragstellerpostfach: Im Rahmen der Antragstellung besteht auch die Möglichkeit, PDF-Dateien (z.B. Bescheide, Bescheinigungen, Nachweise und Verträge) direkt in bestimmten Antragsformularen hochzuladen und unmittelbar mit dem Antrag einzureichen. Hierfür wurde in den entsprechenden Formularen der Button „Datei hochladen“ integriert. Bitte nutzen Sie für diese Dokumente den Einreichvorgang im ELAN NRW Web Client anstelle des Versandes einer Nachricht, damit eine eindeutige Zuordnung erfolgen kann.

Entwürfe

Sollten Sie eine neue Nachricht noch nicht an die Landwirtschaftskammer NRW senden wollen, können Sie diese zunächst speichern. Diese wird Ihnen dann in dem Ordner „Entwürfe“ angezeigt. Die Entwürfe können jederzeit von Ihnen weiterbearbeitet und an die Landwirtschaftskammer NRW gesendet werden.

Nach Eingang der Nachricht wird diese an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet.

Stand: 05.09.2024

Autor: Sabine Grummisch, Niklas Holtschlag und Britta Stümper