Wiederaufbauhilfe Landwirtschaft

Überflutetes GetreidefeldBild vergrößern
Überflutetes Getreidefeld. Foto: Degenhard Neisse, Ertstadt-Konradsheim

Die Landesregierung NRW hat am 13. September die Details zur Wiederaufbauhilfe für von der Flut betroffene Unternehmen bekannt gegeben. Zuständig für die Abwicklung in landwirtschaftlichen Betrieben sowie Betrieben mit Aquakultur oder Fischerei ist der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter. Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie hier:

  • Die Hochwasserhilfen umfassen Betriebsgebäude, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte sowie Einrichtungen und Tierbestände.
  • Hilfen betragen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, in Härtefällen bis zu 100 Prozent. Anträge zur Förderung können über den Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragten gestellt werden.

Umfangreiche Informationen zur Wiederaufbauhilfe für andere Branchen und Privathaushalte finden Sie hier:

www.land.nrw/de/wiederaufbauhilfe