Zweite Mitteilung zum Flächenmonitoring

In Nordrhein-Westfalen wurde 2022 das satellitengestütztes Flächenmonitoring eingeführt. Anfang Oktober erfolgt die zweite Information zum aktuellen Stand der Ergebnisse. Die Mitteilung, allgemeine Informationen, sowie Handlungsempfehlungen zum Flächenmonitoring sind im Antragstellerpostfach hinterlegt worden. Über die hinterlegten Mitteilungen wird per E-Mail benachrichtigt. Eine derartige Mitteilung ist nach EU-Recht verpflichtend, auch wenn derzeit nur bei festgestellten Abweichungen, d.h. roten Flächen, Handlungsbedarf besteht.

Die Handlungsempfehlungen und weitere Informationen zum Flächenmonitoring finden Sie in der Rubrik Flächenmonitoring.

Zu beachten ist, dass weiterhin laufend die aktuellen Satellitenbilder ausgewertet werden, sodass sich gelbe, d.h. noch nicht abschließend geprüfte Flächen, in rote oder grüne Flächen ändern, sobald die Prüfung abgeschlossen ist. Der aktuelle Stand für den eigenen Betrieb ist in ELAN NRW über den Layer „Ampel Flächenmonitoring“ einsehbar.

Der Aufruf des Ampel-Layers im ELAN-Programm ist hier beschrieben:

Ggf. erforderliche Antragsänderungen im Zusammenhang mit dem Flächenmonitoring können bis zum 31.10.2022 sanktionslos über die Funktion des Mehrfacheinreichens in ELAN NRW vorgenommen werden. Für weitere Fragen ist die zuständige Kreisstelle der richtige Ansprechpartner:
Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW

Stand: 05.10.2022

Autor: Tanja Reinermann