Förderrichtlinien Wolf
Die Förderkulisse zu den Wolfsgebieten wird auf die gesamte Fläche des Landes Nordrhein-Westfalens ausgeweitet. Tierhalter aus NRW, welche die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, können ab sofort Anträge auf die Gewährung von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen bei den jeweils zuständigen Kreisstellen der Landwirtschaftskammer einreichen.
Im Rahmen der Präventionsmaßnahmen werden 100 % der Kosten für die Optimierungen und Neuanschaffungen von Schutzzäunen nebst Zubehör zur Erreichung des wolfsabweisenden Grundschutzes und die Anschaffung und Ausbildung von geeigneten Herdenschutzhunden gefördert. Die Bagatellgrenze für die Förderung von Präventionsmaßnahmen beträgt 200 € Zuwendung.
Stand: 12.08.2025