Getreideanbau mit weiter Reihe und optional Stoppelbrache

  • Gefördert wird der Getreideanbau mit durchschnittlich mindestens 20 cm Reihenabstand. Die Aussaat erfolgt einreihig (ein Säschar auf eins zu) oder doppelreihig (zwei Säschare auf zwei zu).
  • Der Umfang an erstmalig mit in weiter Reihe angebautem Getreide wird für die Dauer des Verpflichtungszeitraums jährlich erbracht.
  • Die Düngung erfolgt ausschließlich mit Stallmist, Kompost oder Champost.
  • Zum Pflanzenschutz sind neben der Verwendung von gebeiztem Saatgut maximal zwei Behandlungen mit Herbiziden oder Wachstumsreglern zulässig.
  • Es werden keine Insektizide und Fungizide ausgebracht.
  • Eine mechanische Beikrautregulierung ist nur vor dem 01.04. zulässig.
  • Es werden keine Untersaaten eingebracht.
  • Sofern im ersten Verpflichtungsjahr weniger Getreide in weiter Reihe angebaut wird als ursprünglich bewilligt, erfolgt eine Anpassung der Bewilligung auf den förderfähig festgestellten Flächenumfang.
  • Prämiensatz: 540 €/ha
  • Bagatellgrenze 500 €
  • Mindestschlaggröße 0,1 ha

Zusatzoption Stoppelbrache

  • Förderfähig sind nur Flächen, die außerhalb der Kulisse der nach § 13 a Düngeverordnung (DüV) ausgewiesenen mit Nitrat belasteten Gebiete (sog. „roten Gebiete“(Art. 13 a DüV) liegen. Die Kulisse kann auf ELWAS-WEB eingesehen werden:
    www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/gsk3e/
  • Nach der Ernte wird die Stoppelbrache bis zum 01.02. des Folgejahres beibehalten.
  • Der Umfang an Flächen mit Stoppelbrache nach dem Anbau von Getreide in weiter Reihe wird mit dem Auszahlungsantrag beantragt und kann jährlich variieren. Jedoch maximal dem Umfang an tatsächlich mit weiter Reihe angebautem Getreide umfassen
  • Es erfolgt weder eine mechanische Stoppelbearbeitung, noch werden Pflanzenschutzmittel ausgebracht
  • Prämienaufschlag: 70 €/ha

Anträge / Anlagen

Stand: 08.03.2024