Beitrag für die Umwelt: Bewilligung von Agrarumweltmaßnahmen in der Landwirtschaft startet
Die Bereitschaft der Landwirtinnen und Landwirte in Nordrhein-Westfalen, einen Beitrag zum Schutz von Umwelt und Natur zu leisten, ist riesig: Für das neue Förderprogramm für Agrarumweltmaßnahmen (AUM) des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums waren bis Ende der Antragsfrist im Sommer 17.000 Anträge eingegangen. Da das Interesse die zur Verfügung stehenden Fördermittel überstieg, bat die EU-Zahlstelle alle Antragstellerinnen und Antragsteller darum, ihre Anträge vor dem Hintergrund der neuen Rahmenbedingungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dieser Bitte ist der Großteil der Antragstellerinnen und Antragsteller jetzt nachgekommen, sodass die Bewilligung vorbereitet werden kann.
Erfreulicherweise können alle Agrarumweltmaßnahmen umgesetzt werden. Lediglich der pro Antrag zu bewilligende Flächenumfang einzelner Agrarumweltmaßnahmen muss begrenzt werden. Konkret bedeutet das, dass für die Anlage von Buntbrachen maximal drei Hektar pro Antrag bewilligt werden können. Bei der Anlage von Uferrandstreifen beträgt die maximal zu bewilligende Fläche ebenfalls drei Hektar pro Antrag, wobei bisher schon teilnehmende Antragsteller mit bestehenden Uferrandstreifen, deren Bewilligung 2022 ausläuft, von dieser festen Obergrenze ausgenommen werden sollen. Diesen Antragstellern soll, sofern die Antragsfläche mehr als drei Hektar umfasst, eine Bewilligung bis maximal zum Umfang der bisher bewilligten Uferrandstreifenflächen ausgesprochen werden können.
Das geplante Vorgehen soll dafür Sorge tragen, dass alle interessierten Betriebe an der Umsetzung von Agrarumweltmaßnahme teilnehmen können und dass sich die Umsetzung der Maßnahmen räumlich verteilt und somit weiträumiger ökologische Wirkungen erzielt werden können.
Hintergrund: Für folgende Agrarumweltmaßnahmen konnten in diesem Jahr erstmalig Förderanträge für die neue EU-Förderperiode gestellt werden: Vielfältige Kulturen mit großkörnigen Leguminosen, Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge, Anlage von Uferrandstreifen, Anlage von Erosionsschutzstreifen, Buntbrachen, Anbau mehrjähriger Wildpflanzenmischungen und Getreideanbau in weiter Reihe.
Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen