Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge
- Die Verpflichtung bezieht sich auf alle Ackerflächen in NRW, ohne die Flächen, die aus der Erzeugung genommen wurden
- Für sämtliche Ackerschläge des Betriebes gilt die maximale Größe von 5 ha von der Aussaat bis zur Ernte der Hauptfrucht. Ackerrandstreifen sind Bestandteil ihres Bezugsschlages.
- Unmittelbar nebeneinanderliegende Ackerflächen werden mit unterschiedlichen Hauptfruchtarten angebaut. Hauptfrucht ist diejenige Kultur, die sich im Zeitraum 01. Juni – 15. Juli am längsten auf der Fläche befindet.
- Hauptfrüchte derselben Gattung werden entsprechend der Regelungen nach Anlage 5 Nummer 2 der GAPDZV zu einer Hauptfruchtart zusammengefasst, sofern sie aneinandergrenzen. Eine Übersicht finden Sie im Merkblatt zum Auszahlungsantrag.
- Prämiensatz: 35 €/ha
- Bagatellgrenze 500 €
- Mindestschlaggröße: 0,1 ha
Anträge / Anlagen
- AUM - Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge - Merkblatt zum Grundantrag 2024 67 KByte
- AUM – Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge – Merkblatt zum Auszahlungsantrag 2024 67 KByte
- Verpflichtungsübernahmeerklärung für Agrarumweltmaßnahmen und den Ökologischen Landbau 819 KByte
- Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen vom 06.12.2022 (recht.nrw.de)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) 154 KByte
Stand: 08.03.2024