Anlage von Uferrandstreifen

  • Gefördert wird die Anlage von Uferrandstreifen auf Ackerflächen entlang von Oberflächengewässern.
  • Bei Oberflächengewässern im Sinne der Maßnahme, handelt es sich um stationierte Gewässer, die in der auf Grundlage der Gewässerstationierungskarte vom LANUV erstellten Gewässerkulisse enthalten sind. Die Kulisse ist als abschließend zu betrachten und wird in ELAN, als Agrarförderrechtliche Gewässerkulisse NRW, zur Verfügung gestellt.
  • Der Abstand zum Gewässer von der Böschungsoberkante bzw. von der mittleren Wasserstandslinie aus, darf maximal 10 m betragen.
  • Die Einsaat erfolgt bis zum 15. Mai des ersten Verpflichtungsjahres mit mehrjährigen Grasarten oder gräserbetonten Mischungen. Bestehende Begrünungen können beibehalten werden.
  • Die Mindestbreite beträgt 10 m und die Höchstbreite 30 m
  • Die erstmalig angelegten Uferrandstreifen werden lagegenau über den gesamten Verpflichtungszeitraum beibehalten.
  • Die Uferrandstreifen werden weder gedüngt noch werden Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Ebenso erfolgten keine Melioration, keine Beweidung und keine Bodenbearbeitung. Eine gegebenenfalls notwendige Nachsaat ist außerhalb des Schutzzeitraums möglich.
  • Der Aufwuchs wird jährlich gemäht und das Mähgut von der Fläche abgefahren. Lediglich zu Mulchen ist nicht ausreichend, weil es sich um produktiv genutzte Flächen handelt.
  • Sofern im ersten Verpflichtungsjahr weniger Uferrandstreifen angelegt werden als ursprünglich bewilligt, erfolgt eine Anpassung der Bewilligung auf den förderfähig festgestellten Flächenumfang.
  • Schutzzeitraum: 01.04. bis 15.06.
  • Prämiensatz: 960 €/ha
    Im Fall der gleichzeitigen Förderung der Öko-Regelung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 GAPDZG wird die Zuwendung in jedem Jahr um den geplanten Einheitsbetrag gemäß § 16 Abs. 1 GAPDZV gekürzt. Maximal bewilligt werden können 3 Hektar, bzw. der bisher bestehende Bewilligungsumfang.
  • Bagatellgrenze: 200 €
  • Mindestschlaggröße: 0,01 ha
  • Parallelverpflichtungen sind nicht vorgesehen.

Anträge / Anlagen

Stand: 08.03.2024