Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen

Die Verpflichtung bezieht sich auf alle produktiv genutzten Ackerflächen des Betriebes inkl. dazugehöriger Landschaftselemente.

  • Gefördert wird der Anbau von mindestens 5 verschiedenen Hauptfruchtarten mit einem Anteil von mindestens 10 und maximal 30%. Die Hauptfrucht ist diejenige Kultur, die sich im Zeitraum 1. Juni – 15. Juli am längsten auf der Fläche befindet. Hauptfrüchte derselben Gattung werden zu einer Hauptfruchtart zusammengefasst. Ackerrandstreifen werden bei der Berechnung der Anbauanteile mit der Hauptfrucht ihres Bezugsschlages berücksichtigt.
  • Der Getreideanteil von maximal 66% darf nicht überschritten werden.
  • Gemüse und andere Gartengewächse dürfen in einem Umfang von maximal 30% anbaut werden.
  • Der Mindestanteil großkörniger Leguminosen in Reinkultur beträgt 10%. Anerkannt werden ausschließlich Futtererbsen, Ackerbohnen/Dicke Bohnen, Lupinen und Sojabohnen.
  • Werden mehr als fünf verschiedene Hauptfrüchte angebaut, so können diese zusammengefasst werden, um die erforderlichen 10% zu erreichen.
  • Flächen außerhalb von NRW und Landschaftselemente werden bei der Berechnung der Anbauanteile berücksichtigt, wobei die Zuwendungen nur für Flächen in NRW gewährt werden.
  • Prämiensatz: 55 €/ha, bzw. 25 €/ha bei gleichzeitiger Förderung des Ökologischen Landbaus
  • Bagatellgrenze: 500 €.
  • Mindestschlaggröße 0,1 ha

Anträge / Anlagen

Stand: 25.02.2025