Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen
- Auf Ackerland werden Mischungen aus mehrjährigen Wildpflanzen nach Anlage 2 der Richtlinien angebaut (Belege sind vorzuhalten).
- Die Einsaat erfolgt bis zum 15. Mai des ersten Verpflichtungsjahres. Eine Herbsteinsaat nach Ernte der Hauptkultur vor Verpflichtungsbeginn ist möglich.
- Im Jahr der Einsaat ist ein einmaliger Herbizideinsatz zulässig.
- Die erstmalig angelegten Flächen mit mehrjährigen Wildpflanzenmischungen sind für die Dauer des gesamten Verpflichtungszeitraums (5 Jahre) lagegenau beizubehalten. Der Verpflichtungszeitraum endet mit Abschluss der Ernte im letzten Verpflichtungsjahr.
- Es werden keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht.
- Jährlich erfolgt eine einmalige Ernte nach dem 15.07. ab dem auf das Einsaatjahr folgenden Jahren. 10 % des Schlages können unbeerntet bleiben
- Nachsaat ab dem 15.07. möglich.
- Sofern im ersten Verpflichtungsjahr weniger Fläche mit Wildpflanzenmischungen angelegt wird als ursprünglich bewilligt, erfolgt eine Anpassung der Bewilligung auf den förderfähig festgestellten Umfang.
- Die Einhaltung der Bagatellgrenze wird sowohl im Bewilligungsverfahren, als auch im ersten Verpflichtungsjahr geprüft.
- Prämiensatz: 460 €/ha, bzw. 330 € je/ha bei gleichzeitiger Förderung des Erschwernisausgleichs Pflanzenschutz.
- Bagatellgrenze 500 €
- Mindestschlaggröße 0,1 ha
- Bereits vor dem 15.05.2022 etablierte Flächen mit mehrjährigen Wildpflanzenmischungen können ab 2023 in die Förderung mit aufgenommen werden, wenn mindestens 12 Arten zur Etablierung eingesetzt wurden., Die Arten sind über Belege nachzuweisen und müssen nicht zwingend in Anlage 2 aufgeführt sein.
Anträge / Anlagen
- AUM - Anbau von mehrjährigen Wildpflanzen - Grundantrag 2023
370 KByte
- AUM - Anbau von mehrjähigen Wildpflanzen - Merkblatt zum Grundantrag 2023
59 KByte
- AUM - Anbau von mehrjährigen Wildpflanzen – Auszahlungsantrag 2023
295 KByte
- AUM - Anbau von mehrjährigen Wildpflanzen – Merkblatt zum Auszahlungsantrag 2023
60 KByte
- Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen vom 06.12.2022 (recht.nrw.de)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
154 KByte
Stand: 27.02.2023