Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen
- Auf Ackerland werden Mischungen aus mehrjährigen Wildpflanzen nach Anlage 2 der Richtlinien angebaut (Belege sind vorzuhalten).
- Die Einsaat erfolgt bis zum 15. Mai des ersten Verpflichtungsjahres. Eine Herbsteinsaat nach Ernte der Hauptkultur vor Verpflichtungsbeginn ist möglich.
- Im Jahr der Einsaat ist ein einmaliger Herbizideinsatz zulässig.
- Die erstmalig angelegten Flächen mit mehrjährigen Wildpflanzenmischungen sind für die Dauer des gesamten Verpflichtungszeitraums lagegenau beizubehalten. Sofern eine Abweichung um 2 Prozent oder mehr festgestellt wird, sind Lage und Umfang der Wildpflanzenflächen bis zum 15. Mai des folgenden Jahres wiederherzustellen.
- Es werden keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht.
- Jährlich erfolgt eine einmalige Ernte nach dem 15.07. ab dem auf das Jahr der Einsaat folgende Jahr. 10 % des Schlages können unbeerntet bleiben.
- Eine Nachsaat ist ab dem 15.07. möglich.
- Sollte im ersten Verpflichtungsjahr ein geringerer Umfang an Wildpflanzenmischungen angelegt worden sein, als ursprünglich bewilligt wurde, erfolgt eine Anpassung der Bewilligung auf den tatsächlich angelegten geringeren Flächenumfang.
- Die Einhaltung der Bagatellgrenze wird sowohl im Bewilligungsverfahren, als auch im ersten Verpflichtungsjahr geprüft.
- Prämiensatz: 460 €/ha
- Bagatellgrenze 500 €
- Mindestschlaggröße 0,1 ha
- Der Verpflichtungszeitraum endet mit Abschluss der Ernte im letzten Verpflichtungsjahr.
- Ab den Grundanträgen 2026 können maximal 50 Hektar pro Betrieb bewilligt werden
Anträge / Anlagen
- AUM - Anbau von mehrjährigen Wildpflanzen - Grundantrag 2026
171 KByte - AUM - Anbau von mehrjährigen Wildpflanzen - Merkblatt zum Grundantrag 2026
65 KByte - AUM - Anbau von mehrjährigen Wildpflanzen - Auszahlungsantrag 2026
145 KByte - AUM - Anbau von mehrjährigen Wildpflanzen - Merkblatt zum Auszahlungsantrag 2026
58 KByte - Verpflichtungsübernahmeerklärung für Agrarumweltmaßnahmen und den Ökologischen Landbau
819 KByte - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
154 KByte - Antragsformular Ausnahmegenehmigung Wildpflanzenmischungen PSM
64 KByte - Ausnahmegenehmigung PSM Wildpflanzenmischungen Pflanzenschutzdienst
57 KByte - Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen vom 06.12.2022 (recht.nrw.de)
Stand: 05.03.2026