Riesenbärenklau, Herkulesstaude - was tun, wo melden?

Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum)Bild vergrößern
Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum). Foto: Frank Reichel

Der Riesenbärenklau, auch die Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum) genannt, stammt ursprünglich aus dem Kaukasus. Im 19. Jahrhundert wurde er als Zierpflanze und botanische Attraktion in europäische Parks und Gärten eingeführt. Wegen seines vermuteten wirtschaftlichen Nutzens, der sich nicht bestätigte, wurde er im 20. Jahrhundert wiederholt in die Natur freigesetzt. Imker nutzten ihn als Bienenweide und Jäger als Deckungspflanze für das Wild. Der Riesenbärenklau verwilderte und hat sich seitdem als sehr anpassungsfähige Pflanze mit geringen Standortansprüchen unkontrolliert weiterverbreitet.

2017 wurde der Riesenbärenklau durch die Europäische Kommission in die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung aufgenommen, so dass jede Vermehrung, Freisetzung oder Beförderung in der Europäischen Union verboten ist.

Problematisch weil?

Der Riesenbärenklau ist nicht nur in gesundheitlicher, sondern auch in ökologischer und ökonomischer Hinsicht hoch bedenklich.

Die Giftpflanze

Der Riesenbärenklau ist eine für Menschen und Tiere gefährliche Pflanze. Im Jahr 2008 wurde er zur Giftpflanze des Jahres gewählt. Bei Kontakt können schwere Verbrennungen und Entzündungen auf der Haut (Blasenbildung, Juckreiz, Schmerzen, Fieber) sowie allergische Reaktionen mit Atemnot und Kreislaufdepression ausgelöst werden. Verantwortlich ist der in allen Pflanzenbestandteilen enthaltene, phototoxische Giftstoff Furanocumarin. Das bedeutet, eine Reaktion wird erst ausgelöst, wenn die betroffenen Hautstellen anschließend dem Sonnenlicht ausgesetzt werden. Je nachdem wie intensiv der Hautkontakt und wie hoch die UV-Strahlung waren, treten Symptome erst nach Stunden bis Tagen auf. Es kann mehrere Wochen dauern, bis die Symptome wieder abklingen, Langzeitfolgen sind möglich.

Der Überlebenskünstler

Der Riesenbärenklau ist eine stickstoffliebende, aber ansonsten anspruchslose, sehr anpassungsfähige, robuste Pflanze ohne natürliche Feinde, die schnell große Dominanzbestände aufbauen kann. Er bevorzugt feuchte Standorte, kommt aber auch mit Trockenheit gut zurecht, nur auf sehr sauren Böden wächst er nicht. Er wird häufig an Ufern von Fließ- und Stillgewässern, auf Überflutungsflächen, an Wald- und Wegrändern, in der Saumvegetation von Hecken und auf Brachflächen gefunden. Er breitet sich aber auch auf trockeneren und wärmeren Standorten, wie im Straßenbegleitgrün, auf Gleisanlagen, Industrieflächen und -brachen, Halden, Ruderalstandorten und in Naturschutzgebieten aus. Mittlerweile wird die Pflanze auch auf landwirtschaftlichen Flächen gefunden, z. B. auf extensivem Grünland.

Der Eroberer

Der Riesenbärenklau verfügt über ein sehr hohes Ausbreitungspotential. Er vermehrt sich zwar ausschließlich über Samen, aber eine einzelne Pflanze kann zwischen 10.000 und 50.000 Samen produzieren, die im Boden bis zu 10 Jahre keimfähig sind. Im zweiten oder dritten Jahr werden ab Juni mehrere weiße, bis zu 5 m hohe Blütendolden mit einem Durchmesser von bis zu 0,5 m ausgebildet. Erst wenn die Hauptdolde Samen trägt, etwa ab Juli, hat die Pflanze ihren Lebenszyklus erfüllt, stirbt ab und treibt im Folgejahr nicht mehr neu aus. Kommt es durch Mahd oder zu frühen Abschlagens der Blütenstände nicht zur Samenreife, bildet der Riesenbärenklau neue Blüten oder Notblüten und somit neue Samen aus.

Hauptausbreitungswege für die Samen sind Wind und Wasser. Die meisten Sämlinge und Jungpflanzen werden zwar zwischen 5 bis 10 m von der Mutterpflanze entfernt gefunden. Über eine Windverwirbelung ist entlang von Straßen, Gleisen und Gewässern eine Verbreitung bis zu 100 m möglich. Auch können die bis zu drei Tagen schwimmfähigen Samen über Fließgewässer und ihre Überschwemmungsgebiete sehr große Distanzen zurücklegen. Durch Hochwasser werden die Samen auch an höher gelegene Uferbereiche geschwemmt.

Weiterhin ist eine Verfrachtung über samenhaltigen Boden durch Erdbewegungen (Bodenaushub, Schälen von Straßenbanketten, Erdtransporte), sowie über Baumaschinen und landwirtschaftliche Fahrzeuge, oder durch unsachgemäße Entsorgung des Pflanzenmaterials über Grünabfälle oder Kompost möglich.

Der Konkurrent

Die 2 bis 4 m hochwachsende Staude wächst zwei- bis dreijährig. Der Stängel ist kräftig, hohl und erreicht einen Durchmesser von bis zu 10 cm, an dem sich mehrere bis zu 1 m große Blätter ausbilden. Die sehr konkurrenzstarke Pflanze beschattet und verdrängt durch ihre frühe Keimung, ihr schnelles Wachstum und ihre großen Blätter, die einheimische, niedrigwüchsigere Krautflora. Besonders entlang von Fließgewässern verringert sich durch die Verschattung und Verdrängung heimischer Arten die biologische Vielfalt und führt zu einer Veränderung der Ökosysteme.

Der Erosionsverursacher

Der Riesenbärenklau bildet eine Pfahlwurzel, aber kein verzweigtes, horizontales Wurzelwerk aus. Nach der Samenbildung sterben Pflanze und Wurzel ab. Deswegen hat der Riesenbärenklau im Vergleich zu den einheimischen, überdauernden Uferpflanzen keine böschungsbefestigende Wirkung. Auch stirbt unter dem Riesenbärenklau der bodenschützende Grasbewuchs samt schützendem Wurzelwerk ab. Die Folge ist die Destabilisierung der Uferböschungen. Bei Hochwasser besteht dann eine erhöhte Erosionsgefahr, Uferabbrüche und Überschwemmungen sind möglich. Eine Erosionsgefährdung durch den Riesenbärenklau besteht auch an den Hängen von Hohlwegen.

Der Kostenverursacher

Die Bekämpfung des Riesenbärenklau ist zwar auf den ersten Blick arbeits- und kostenintensiv, aber die ökonomischen Auswirkungen bei Nichtbekämpfung sind um ein Vielfaches höher. Er verursacht zusätzliche Ausgaben im Gesundheitswesen, zur Erhaltung und Verkehrssicherheit von Straßen und Gleisanlagen sowie durch Erosions- und Hochwasserschäden. Hinzu kommen die noch nicht absehbaren ökologischen Folgen und Kosten für den Naturschutz durch die Veränderung der Ökosysteme.

➞ Aus Gründen des Gesundheits-, Natur-, und Hochwasserschutzes ist eine Bekämpfung dieser invasiven Art zwingend erforderlich.

Hohes Auftreten in NRW – warum?

Der Riesenbärenklau ist innerhalb der letzten Jahrzehnte in Nordrhein-Westfalen (NRW) zu einem sehr großen Problem herangewachsen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. NRW ist das bevölkerungsreichste Bundesland und eine der führenden Industrieregionen Europas. Deswegen ist das Verkehrswesen geprägt durch ein dichtes Netz an Bundes- und Landstraßen und öffentlichem Personenverkehr. Die Folge sind ein hoher Anteil an Straßenbegleitgrün, Gleisanlagen und Industrieflächen, allesamt bevorzugte Lebensräume des Riesenbärenklaus. Weiterhin siedelt die Pflanze gern an den Ufern von Flüssen und Bächen, an Waldrändern, in der Saumvegetation von Hecken und auf Brachflächen. NRW ist ein Land der Gewässer, mit über 50.000 km Bächen und Flüssen, sowie 2.000 künstlichen und wenigen natürlichen Seen. Aufgrund seiner industriellen Vergangenheit hat NRW diese hohe Dichte an künstlichen Stau-, Bagger- und Tagebauseen. Durch die zunehmende Extensivierung tritt auch auf Grünland zunehmend Riesenbärenklau auf. Etwa 29 % der landwirtschaftlichen Fläche in NRW nimmt das Grünland ein. Auch hat sich durch die verpflichtenden (Greening, Konditionalität) und freiwilligen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, der Anteil an Brach-, Stilllegungs- und nicht produktiven Flächen sehr deutlich erhöht. Verstärkt wurde das Problem zudem durch das Verbot von Herbiziden auf Nichtkulturlandflächen und die Erhöhung der Gewässerabstände beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.

Bekämpfung – wann und wie?

Bei der Bekämpfung des Riesenbärenklaus sollten alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergriffen werden, dabei müssen aber deren Effizienz und mögliche Nachteile berücksichtigt werden. Sehr wichtig für eine effektive und nachhaltige Bekämpfung ist der richtige Zeitpunkt, unter Berücksichtigung der Biologie der Pflanze.

Übersicht der Bekämpfungsmaßnahmen im Jahresverlauf

Nr.

Zeitraum

Verfahren

Maßnahmen

Bemerkungen

1

April - Mai

manuell

Manuelles Abtrennen des Vegetationskegels

Optimaler Behandlungstermin im Frühjahr. Pflanzenmasse verbleibt auf der Fläche. Effizienteste und sicherste Methode!

2

April - Mai

mechanisch

Fräsen (mind. 2x), 10-15 cm tief

Wirksame Maßnahme! Nicht für jede Fläche möglich, rechtliche Regelungen beachten. Pflanzenmasse verbleibt auf der Fläche. Anschließend Aussaat von dicht wachsenden Gräsern erforderlich.

3

Ende April - Ende Mai

chemisch

Herbizidbehandlung ohne vorherige Mahd

Optimale Wuchshöhe: 0,5-1 m. Auf Nichtkulturland nur mit Ausnahmegenehmigung!

4

April bis August

mechanisch

Mehrmalige Mahd (mehrmals pro Jahr, über mehrere Jahre)

Pflanzen sterben nicht ab. Notblüten und Samen werden ausgebildet. Keine geeignete Maßnahme!

5

Ende Mai - Ende Juni

mechanisch + manuell

 

Zuerst Mahd, dann manuelles Abtrennen des Vegetationskegels

Pflanzenmasse verbleibt auf der Fläche. Bei der Mahd tritt vermehrt Pflanzensaft aus, der auch an den Maschinen anhaftet.

6

Ende Mai - Ende Juni

mechanisch + chemisch

Zuerst Mahd, dann Herbizidbehandlung des Neuaustriebs

Pflanzenmasse verbleibt auf der Fläche. Bei der Mahd tritt vermehrt Pflanzensaft aus, der auch an den Maschinen anhaftet. Auf Nichtkulturland nur mit Ausnahmegenehmigung!

7

Ab Juli

manuell

Blüten- und Samenstände manuell entfernen und vernichten

Nur als Notfallmaßnahme! Hohes gesundheitliches Risiko, nur über einen kurzen Zeitraum möglich, aufwendige Entsorgung der Blüten- und Samenstände, arbeits- und kostenintensiv.

8

Herbst - Oktober

manuell

Manuelles Abtrennen des Vegetationskegels der neuen Pflanzen

Pflanzenmasse verbleibt auf der Fläche. Alternativer Termin bei Arbeitsspitzen im Frühjahr.

9

Herbst - Oktober

mechanisch

Fräsen (mind. 2x), 10-15 cm tief, der neuen Pflanzen

Wirksame Maßnahme! Nicht für jede Fläche möglich, rechtliche Regelungen beachten. Pflanzenmasse verbleibt auf der Fläche. Anschließend Aussaat von dicht wachsenden Gräsern erforderlich.

10

Herbst - Oktober

chemisch

Herbizidbehandlung der neuen Pflanzen

Alternativer Termin bei Arbeitsspitzen im Frühjahr. Auf Nichtkulturland nur mit Ausnahmegenehmigung!

Die Farben Rot, Gelb, Grün sind analog der Ampelfarben zu interpretieren. Rot steht für wenig geeignete Maßnahme oder Notfallmaßnahme, Gelb steht für geeignete Maßnahme mit Einschränkungen, Grün steht für geeignete, sichere und effiziente Maßnahme. Diese Einstufung erfolgte auf Basis der Praxiserfahrungen des Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer NRW.

Manuelles Abtrennen des Vegetationskegels

Vegetationskegel HerkulesstaudeBild vergrößern
Manuelles Durchtrennen des Vegetationskegels. Quelle: LANUV-Info 4, 2018

Die effizienteste und sicherste Methode!

Im Frühjahr: Die beste Zeit zur Bekämpfung des Riesenbärenklaus ist von April bis Mai, wenn die Pflanzen gerade austreiben. Denn je kleiner die Pflanzen sind, desto einfacher lassen sie sich bekämpfen und desto geringer ist das Risiko mit dem Pflanzensaft in Berührung zu kommen. Dazu mit einem schräg geführten, 10-15 cm tiefen Spatenstich die rübenförmige Pfahlwurzel (ca. 30-60 cm lang), unterhalb der Erdoberfläche vollständig durchtrennen. Den oberen Teil (Vegetationskegel) ausgraben und mit der Schnittfläche nach oben auf der Fläche liegen lassen, damit er austrocknen und verrotten kann. Die im Boden verbleibende Wurzel ist nicht in der Lage neu auszutreiben. Zwei bis drei Wochen später Nachkontrollen durchführen.

Diese Methode eignet sich für Einzelpflanzen und für kleine Bestände (< 100 Pflanzen).

➞ Mit diesem Verfahren kann der Riesenbärenklau zu einem frühen Zeitpunkt zwar mit Handarbeit aber noch überschaubarer Manpower schnell, sicher und effizient bekämpft werden!

Im Herbst: Im Mai und Juni herrschen an den Bauhöfen und Straßenmeistereien Phasen mit erhöhtem Arbeitsanfall vor. In diesen Arbeitsspitzen rückt die Bekämpfung des Riesenbärenklaus häufig in den Hintergrund.

Nach Absterben der Altstauden wachsen im Herbst auf den Flächen schon wieder zwei neue Generationen hervor, die einjährigen Pflanzen und die neu auskeimenden Sämlinge. Daher bietet nicht nur das Frühjahr, sondern auch der Herbst gute Bekämpfungsmöglichkeiten.

Im Herbst empfiehlt sich eine Bekämpfung bis in den Oktober, sobald die Altpflanzen nach der Blüte abgestorben sind. Dazu den noch kleinen Vegetationskegel der Jungpflanzen manuell abstechen, ausgraben und auf der Fläche belassen. Drei bis vier Wochen später Nachkontrollen durchführen.

Diese Methode eignet sich für Einzelpflanzen und kleine Bestände (< 100 Pflanzen).

➞ Alternativ Herbsttermin nutzen, um Riesenbärenklau effizient und sicher zu bekämpfen.

Chemische Bekämpfung

Dochtstreichgerät an einer HerkulesstaudeBild vergrößern
Dochtstreichgerät, sinnvoll zur Behandlung von Einzelpflanzen

Auf Nichtkulturland nur mit Ausnahmegenehmigung!

Im Frühjahr und/oder Herbst: Ab Ende April bis Ende Mai und von Herbst bis Oktober ist eine Bekämpfung mit Herbiziden ohne vorherige Mahd möglich. Die optimale Wuchshöhe hierfür ist 0,5-1 m. Die selektiv und systemisch wirkenden Herbizide Garlon und Ranger (Wirkstoffe:  Fluroxypyr + Triclopyr) können mit Rückenspritze oder Streichgerät eingesetzt werden.

Seit dem 07.10.2025 dürfen in Nordrhein-Westfalen Totalherbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat auf Nichtkulturlandflächen bei Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wieder eingesetzt werden.

➞ Eine Herbizidbehandlung empfiehlt sich für große (> 100 Pflanzen) bis flächendeckende Bestände.

Ausnahmegenehmigungen: Auf Flächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, sogenanntes Nichtkulturland, ist eine Unkrautbekämpfung mit Herbiziden nicht erlaubt. Zur Gefahrensicherung können Ausnahmegenehmigungen nach § 12 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz erteilt werden. In Wasser-, Natur-, oder Landschaftsschutzgebieten ist eine Behandlung mit der jeweiligen Unteren Wasser- bzw. Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen, dies erfolgt über den Pflanzenschutzdienst bei Antragstellung.

Allgemeinverfügung Straßenbegleitgrün: Die Bekämpfung des Riesenbärenklaus mit Herbiziden im Straßenbegleitgrün regelt in NRW eine Allgemeinverfügung für den Landesbetrieb Straßen Nordrhein-Westfalen, seine Straßenmeistereien vor Ort, die Autobahn GmbH des Bundes und ihre Niederlassungen und Autobahnmeistereien in NRW, sowie die Träger der Straßenbaulast im kommunalen Bereich. Eine zusätzliche Ausnahmegenehmigung ist nicht notwendig. Unter Beachtung der in der Allgemeinverfügung aufgeführten Maßnahmen, muss nach Abschluss der Bekämpfungsmaßnahmen eine Meldung über die behandelten Flächen bis zum 1. Dezember eines jeden Jahres an den Pflanzenschutzdienst des Direktors der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragten erfolgen.

Gewässerabstände: Riesenbärenklau wächst häufig entlang von Gewässern. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an Gewässern, ausgenommen kleine Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung, gilt für NRW ab Böschungsoberkante ein Abstand von 10 m oder von 5 m, wenn eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke vorhanden ist. Falls eine Bekämpfung innerhalb dieses Gewässerabstandes erforderlich ist, kann in begründeten Fällen eine Sondergenehmigung beantragt werden.

Ansprechpartner Ausnahme- und Sondergenehmigungen:

Heinz Krupp, Telefon: 0221 5340-433, E-Mail: heinz.krupp@lwk.nrw.de

Mahd - als alleinige Maßnahme nicht geeignet!

Bei großflächigem Befall (> 1.000 Pflanzen) kann die Mahd ein Teilaspekt einer Maßnahmenkombination sein. Leider führt auch eine mehrfach wiederholte Mahd nicht zum Absterben der Pflanzen und ist deswegen als alleinige Maßnahme nicht geeignet. Denn die Pflanzen werden zwar geschwächt, treiben aber erneut aus und bilden an den niedrigen Stängeln, oft versteckt und unbemerkt, Notblüten und später Samen aus. Außerdem stirbt die Pflanzen nicht ab und treibt im Folgejahr neu aus.

Notblüte einer HerkulesstaudeBild vergrößern
Leicht zu übersehende Notblüte nach der Mahd
Notblüte einer HerkulesstaudeBild vergrößern
Nach der Notblüte stirbt die Pflanze nicht ab.

Durch die Mahd wird die Ausbreitung des Riesenbärenklaus zwar verlangsamt, findet aber dennoch statt. Deswegen ist eine Mahd nur effizient in Kombination mit anschließendem, manuellem Abtrennen des Vegetationskegels oder einer Herbizidbehandlung. Wobei die Mahd frühzeitig erfolgen sollte, denn fast blühende Pflanzen bilden kaum neue Blätter aus, für eine Herbizidbehandlung ist es dann zu spät. Für eine gute Wirkung sollten mindestens vier bis fünf neue Blätter vorhanden sein.

Bei kleinen Beständen (< 100 Pflanzen) sollte als zweite Maßnahme bevorzugt das manuelle Abtrennen des Vegetationskegels erfolgen. Bei großflächigem Befall empfiehlt sich eine Herbizidbehandlung.

➞ Arbeitsschutz beachten: Bei der Mahd tritt vermehrt Pflanzensaft aus, der auch an den Maschinen anhaftet. Wegen der hohen Spritzgefahr keine Freischneider einsetzen.

Blüten- und Samenstände entfernen

Nur als Notfallmaßnahme!

Blütenstände: Im Juni bildet der Riesenbärenklau Blütenstände aus. Diese abzuschneiden, abzuschlagen oder abzumähen sollte nur als Notfallmaßnahme erfolgen, wenn eine frühzeitige Bekämpfung verpasst wurde. Es ist relativ schwierig, diese dicken und hohen Blüten- oder Samenstände manuell abzuschneiden oder abzuschlagen. Diese Maßnahme ist für ein großflächiges Auftreten nicht geeignet, sondern nur beim Auftreten von Einzelpflanzen. Die Pflanzen bilden sofort wieder neue Blüten aus. Deswegen zusätzlich die Stängel kurz über dem Boden absägen und den Vegetationskegel mit einem tiefen Spatenstich schädigen. Wird das unterlassen, werden nicht nur neue Blüten gebildet, so dass ein Nacharbeiten erforderlich ist, die Pflanzen sterben nicht ab und treiben im Folgejahr erneut aus. Weiterhin ist problematisch, dass die abgeschnittenen Blütendolden nachreifen und keimfähige Samen produzieren können, sie dürfen also nicht auf der Fläche verbleiben. Sie dürfen auch nicht auf den Kompost, sondern müssen verbrannt oder über den Restmüll entsorgt werden. D. h. die hierbei anfallende, relativ große Pflanzenmasse muss aufwendig verpackt und abtransportiert, und kostenintensiv entsorgt werden. Viele Arbeitsschritte, in denen man mit dem Pflanzensaft in Kontakt kommen kann.

Samenstände abtrennenBild vergrößern
Abgeschlagene Blütenstände dürfen nicht auf der Fläche verbleiben
Samenstände abtrennenBild vergrößern
Nach Abtrennen der Blütenstände bilden die Pflanzen neue Blüten aus
Samenstände abtrennenBild vergrößern
Diese Staude mit Samenständen hat ihren Lebenszyklus erfüllt und wird absterben

Samenstände: Erst wenn die Hauptdolde Samen ausgebildet hat, hat die Pflanze ihren Lebenszyklus erfüllt, stirbt ab und treibt im Folgejahr nicht mehr neu aus. In diesem Stadium die Samenstände vorsichtig abschneiden und über die Verbrennung oder den Restmüll entsorgen. Auf keinen Fall auf den Flächen belassen oder kompostieren, da die Samen an den abgeschnittenen Dolden zur Notreife kommen und keimfähig sind. Da die Samen sehr schnell ausfallen, müssen diese Flächen kartiert und in den Folgejahren sorgfältig beobachtet werden. Eine selten genutzte Möglichkeit, die nur für Einzelpflanzen geeignet ist, ist es vorab die Blütenstände in dichte Folientüten einzupacken und diese nach der Samenreife vorsichtig abzutrennen und zu entsorgen.

➞ Der Zeitraum für die arbeits- und kostenintensive Entfernung der Blüten- und Samenstände ist kurz, beides muss aufwendig entsorgt und nachgearbeitet werden, bei insgesamt hohem gesundheitlichem Risiko.

Fräsen – abhängig vom Flächenantrag

Besonders bei flächendeckendem Großvorkommen hat sich das Fräsen als eine wirksame Maßnahme zur Bekämpfung des Riesenbärenklaus erwiesen. Die Maßnahme sollte bevorzugt im Zeitraum von April bis Mai, alternativ im Herbst bis Oktober, bis zu einer Tiefe von 10-15 cm Tiefe erfolgen. Hierbei werden die vorhandenen Pflanzen bzw. die Vegetationskegel zerstört und sofort vernichtet. Durch die Erdbewegung werden viele Samen freigelegt, die dann auf der Bodenoberfläche sofort auskeimen. Deswegen das Fräsen wiederholen. Da Riesenbärenklau ein Lichtkeimer ist, empfiehlt sich anschließend die Einsaat von schnell und dicht wachsenden Gräsern, um die Keimung der Samen zu verhindern.

➞ Wirksame Maßnahme! Nicht für jede Fläche möglich, rechtliche Regelungen beachten.

Gewässerrandstreifen: Zu beachten ist, dass Gewässerrandstreifen, je nach Beantragung im Flächenantrag, erst nach dem 15.08. umgebrochen werden dürfen. Ein Umbruch ist bis zur Gewässeroberkante möglich. Danach dürfen in NRW Pflanzenschutzmaßnahmen erst ab 10 m ab Böschungsoberkante erfolgen. Sobald sich wieder eine geschlossene, begrünte Pflanzendecke ausgebildet hat, verkürzt sich der Gewässerabstand dann wieder auf 5 m.

Dichte Grasnarbe – unterdrückt die Keimung!

Die Samen vom Riesenbärenklau sind Lichtkeimer. Deswegen ist es wichtig, nach den zuvor genannten Bekämpfungsmaßnahmen, durch Einsaat von schnell und dicht wachsenden Gräsern für eine geschlossenen, dichte Grasnarbe zu sorgen, damit die am Boden liegenden Samen nicht zum Keimen kommen. Hierfür eignet sich eine Frühjahrsaussaat von April bis Mai oder eine Herbstaussaat bis Oktober. Nach Etablierung einer dichten Grasnarbe, zeigt sich etwa ab dem fünften Jahr eine deutliche Reduzierung. Bis dahin konsequent kontrollieren und nacharbeiten durch manuelles, punktuelles Abstechen der Vegetationskegel der neu auflaufenden Jungpflanzen.

Wiederinkulturnahme ehemaliger Ackerflächen

Gute Erfahrungen liegen bei der Wiederinkulturnahme ehemals landwirtschaftlich genutzter Flächen vor, dabei rechtliche Regelungen beachten. Werden auf diesen Flächen für einige Jahre z. B. Mais oder Futtergräser angebaut, ist eine Bekämpfung der Riesenbärenklausämlinge mit selektiv wirkenden Herbiziden sehr gut möglich.

Beweidung – in NRW nur schwer umsetzbar

Die Beweidung wird häufig als effiziente Methode der Bekämpfung genannt, um große Pflanzenpopulationen an Standorten zu bekämpfen, die für Maschinen und manuelle Maßnahmen unzugänglich sind. Bei Schafen sind in der Vergangenheit aber Verbrennungen und Entzündungen auf Haut und Schleimhäuten (Lippen, Nüstern, Augenbereich) dokumentiert worden. Deswegen werden hierfür nur dunkle, dickfellige Schafrassen empfohlen. Ziegen zeigten sich zwar als besser geeignet, um ein gesundheitliches Risiko für die Tiere zu vermeiden, müssen sie aber abwechslungsreich ernährt werden. Sie dürfen nicht ausschließlich Riesenbärenklau fressen, es muss genügend alternativer Bewuchs vorhanden sein. Was schwierig ist, da Riesenbärenklau alle anderen Pflanzen beschattet und unterdrückt. Auch fressen die Weidetieren ihn nicht gern, sondern nur gezwungenermaßen, durch das Einzäunen der Flächen. Das Fleisch und die Milch sollten nicht für die Lebensmittelherstellung verwendet werden. Deswegen ist eine Herausforderung, Schäfer oder Ziegenhöfe, selbst gegen Gebühr, zur Abweidung solcher Flächen zu gewinnen.

Weiterhin sind im ersten Jahr mindestens vier oder mehr Beweidungen nötig, um das Aussamen der Pflanzen zu verhindern. Die Beweidung muss über mehrere Jahre mit ausreichend hohen Tierzahlen erfolgen. Jährlich sind mehrfache Nachkontrollen und Nacharbeiten erforderlich. Der Effekt durch Beweidung gleicht dem der Mahd, d. h. die Pflanzen werden geschwächt, aber nicht nachhaltig bekämpft.

Die Bekämpfung des Riesenbärenklaus durch Beweidung ist, aufgrund der möglichen Gefahren und der nicht praktikablen Umsetzung, für Straßenbegleitgrün, Gleisanlagen und Industrieflächen nicht geeignet. Lediglich für Gewässerrandstreifen wäre dies gegebenenfalls eine praktikable Methode. Aufgrund der zuvor genannten Gründe wird die Beweidung für NRW nur sehr eingeschränkt empfohlen.

Arbeitsschutz beachten!

Aufgrund der gesundheitlichen Risiken, ist bei der Bekämpfung des Riesenbärenklaus der Arbeitsschutz besonders wichtig. Grundausstattung sind ein Ganzkörperschutzanzug oder zumindest lange Arbeitskleidung, sowie festes, geschlossenes Schuhwerk und Handschuhe. Je nachdem in welchem Stadium und mit welcher Maßnahme die Pflanzen bekämpft werden, sollten zusätzlich Schutzbrille, Atemschutz und Kopfschutz genutzt werden. Die Bekämpfung möglichst an bedeckten Tagen, bevorzugt in den Morgen- oder Abendstunden (geringere UV-Strahlung) durchführen, dabei die Dauer des Arbeitseinsatzes begrenzen. Anschließend müssen die benutzten Werkzeuge, Geräte, Fahrzeuge sowie Kleidung und Schuhwerk gründlich gereinigt werden. Bei Kontakt mit den Pflanzen oder dem Pflanzensaft betroffene Stellen sofort gründlich mit Wasser und Seife abwaschen und für mindestens 48 Stunden nicht dem Sonnenlicht aussetzen. Bei Blasenbildung sofort Arzt aufsuchen.

Konsequente Bekämpfung wichtig!

Die Bekämpfung des Riesenbärenklaus erfordert einen langen Atem, ist aber möglich. Durch gezielten Einsatz effektiver Methoden werden schon nach drei bis vier Jahre gute Wirkungsgrade erzielt, realistisch ist aber ein Zeitraum von bis zu 10 Jahren, bevor eine Bekämpfung final abgeschlossen ist. Nachkontrollen und Nacharbeiten über einen langen Zeitraum sind also unerlässlich.

Wehret den Anfängen! Die größten Erfolge werden mit der frühzeitigen Bekämpfung von Einzelpflanzen oder kleiner Bestände erzielt. Hierbei ist die Kartierung der Befallsstandorte sehr wichtig, besonders zur Überprüfung der Wirksamkeit der durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen. Dazu den Standort, die Anzahl Pflanzen bzw. die Größe des Bestandes (Einzelpflanzen, kleiner Bestand: < 100, großer Bestand: > 100, flächendeckender Bestand: > 1.000), das Stadium der Pflanzen (besonders wichtig, ob schon er wieder ausgesamt hat) und den Bekämpfungserfolg mindestens einmal jährlich dokumentieren.

Auch wenn aktuell keine Bekämpfungspflicht für den Riesenbärenklau existiert, müssen die betroffenen, privaten und kommunalen Eigentümer sich der Tragweite des Problems dringend bewusst werden. Häufig werden die Zuständigkeiten für die Bekämpfung leichtfertig abgegeben. Aber neben der bestehenden Verkehrssicherungspflicht zum Gesundheitsschutz, verursacht der Riesenbärenklau große Probleme beim Natur- und Hochwasserschutz. Die Bekämpfung ist zwar arbeits- und kostenintensiv und langwierig, aber die Folgen und vor allem die Folgekosten, wenn nicht bekämpft wird, sind deutlich gravierender.

Wer ist zuständig?

Aktuell gibt es keine rechtlichen Regelungen für die Bekämpfung dieser invasiven Art, auch besteht keine Meldepflicht für gesichtete Pflanzen. Grundsätzlich gilt, dass jeder private und kommunale Eigentümer für sein Grundstück zuständig ist und insofern auch die Verkehrssicherungspflicht trägt. Deswegen sollte bei möglicher Gefährdung Dritter eine Bekämpfung erfolgen. Im Bereich von Schulen oder Kindertagesstätten sind die örtlichen Ordnungsbehörden im Rahmen der Gefahrenabwehr zuständig.

Die Aufgabe des Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist es, fachlich zu beraten, wie eine Bekämpfung von Riesenbärenklau erfolgreich durchgeführt werden kann. Sie nimmt aber keine Fundmeldungen entgegen, führt keine Bekämpfungsmaßnahmen durch und kann diese auch nicht anordnen.

Wo melden?

Sichtungen vom Riesenbärenklau an exponierten Stellen sollten den zuständigen Städten, Gemeinden oder Kreisen in Nordrhein-Westfalen gemeldet werden. Einige Kreise (z. B. Herford, Höxter, Mettmann, Oberbergischer Kreis, Olpe, Rhein-Sieg-Kreis, Siegen-Wittgenstein, Soest, Warendorf), Städte (z. B. Oberhausen) und Regionen (z. B. Städteregion Aachen) haben Meldeportale, Bekämpfungs- oder Aktionsprogramme bei Auftreten vom Riesenbärenklau im öffentlichen Raum.

Auftreten im Straßenbegleitgrün

Tritt Riesenbärenklau im Straßenbegleitgrün auf, sind der Landesbetrieb Straßen Nordrhein-Westfalen, dessen Straßenmeistereien vor Ort, die Autobahn GmbH des Bundes mit ihren Niederlassungen und Autobahnmeistereien in NRW, sowie die Träger der Straßenbaulast im Kommunalen Bereich zuständig.

Auftreten an Gewässern

Bei Sichtungen an Gewässern können die Wasserverbände zuständig sein. Zum Beispiel hat der Emscher Genossenschaft Lippeverband, eines der größten Wasserwirtschaftsunternehmen Deutschlands mit Sitz in Essen, ein eigenes Meldeportal (EGLV-Mängelmelder) für Sichtungen des Riesenbärenklaus und führt anschließend die notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen durch.

Auftreten im Wald

Für Meldungen und die Bekämpfung des Riesenbärenklaus in Wald und Forst ist der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen mit seinen Regionalforstämter, dem Nationalparkforstamt Eifel sowie dem Zentrum für Wald und Holzwirtschaft zuständig.

E-Mail: info@wald-und-holz.nrw.de

Auftreten an Bahngleisen

Tritt Riesenbärenklau als Vegetation an Bahngleisen auf, können diese Sichtungen der DB InfraGO unter „Vegetationen an der Bahn“ über ein Kontaktformular gemeldet werden.

Aufgrund dieser Vielzahl an Zuständigkeiten, sollte eine Sichtung zunächst den Städten, Gemeinden oder Kreisen gemeldet werden, um festzustellen wer letztendlich für den Fundort zuständig ist.

Auftreten auf Privatgrundstücken

Auf Privatgrundstücken, z. B. in Haus- und Kleingärten, auf landwirtschaftlichen, gärtnerischen und forstwirtschaftlichen Flächen, auf Nichtkulturland oder in Freizeitunternehmen (z. B. der Mountainbike-Park Winterberg), sind die Eigentümer für die Bekämpfung des Riesenbärenklaus selbst verantwortlich und müssen diese eigenverantwortlich durchführen oder durch einen Schädlingsbekämpfer oder eine Gartenbaufirma durchführen lassen.

Neobiota-Portal

Fundorte können zusätzlich eigenständig in das Neobiota-Portal des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) in Nordrhein-Westfalen eingetragen werden. Allerdings handelt es sich hierbei ausschließlich um ein Meldeportal, ohne dass Bekämpfungsmaßnahmen folgen. Nützlich sind die zahlreichen Informationen zu den invasiven Arten, die dieses Portal bereithält.

neobiota.naturschutzinformationen.nrw.de/neobiota/de/fundpunkte/erfassungExterner Link

Autorin: Dr. Marianne Benker, Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, fachlich unterstützt durch Frank Reichel (31.10.2025)

Fotos: Frank Reichel, Landwirtschaftskammer NRW