Antragsänderungen zum Agrarförderantrag 2023

Landwirtinnen und Landwirte, die einen Agrarförderantrag gestellt haben und im Nachgang die gemachten Angaben ändern möchten, sollten die notwendigen Antragsänderungen direkt im Antragsportal ELAN-NRW über die Funktion des Mehrfacheinreichens mitteilen. Die schriftliche Mitteilung an die Kreisstelle entfällt.

Nähere Informationen und den Link zu ELAN-NRW erhalten Sie hier:
ELAN-NRW - Elektronische Antragstellung für Landwirte

Das ELAN NRW Video 11 Einreichvorgang und Mehrfacheinreichen ist über folgenden Link abrufbar:
Video Einreichungsvorgang und Mehrfacheinreichung

Nähere Informationen zum Mehrfacheinreichen sind den FAQs ELAN zu entnehmen:
FAQ Mehrfacheinreichen

Folgende Ausnahmen vom „Mehrfacheinreichen“ sind zu beachten:

  • Ein Zurückziehen von Anträgen ist nicht über ELAN möglich, sondern muss weiterhin schriftlich über die zuständige Kreisstelle der Landwirtschaftskammer erfolgen.
  • Flächen, die außerhalb des Betriebssitzlandes (hier: NRW) bewirtschaftet werden, müssen zusätzlich in dem Antragssystem erfasst werden, in welchem die Flächen liegen (Belegenheitsland).

Stand: 16.05.2023

Autor: Britta Stümper