Antragsänderungen zum Agrarförderantrag 2024

Landwirtinnen und Landwirte, die einen Agrarförderantrag gestellt haben und im Nachgang die gemachten Angaben ändern möchten, sollten die notwendigen Antragsänderungen direkt im Antragsportal ELAN-NRW über die Funktion des Mehrfacheinreichens mitteilen. Die schriftliche Mitteilung an die Kreisstelle entfällt.

Nähere Informationen und den Link zu ELAN-NRW erhalten Sie hier:
ELAN NRW

Das ELAN NRW Video 10 Einreichvorgang und Mehrfacheinreichen ist über folgenden Link abrufbar:
Einreichungsvorgang und Mehrfacheinreichung

Nähere Informationen zum Mehrfacheinreichen sind den FAQs ELAN (Nr. 4.1 ff.) zu entnehmen:
Fragen und Antworten zu ELAN NRW

  • Ein Zurückziehen von Anträgen ist nicht über ELAN möglich, sondern muss weiterhin schriftlich über die zuständige Kreisstelle der Landwirtschaftskammer erfolgen.
  • Flächen, die außerhalb des Betriebssitzlandes (hier: NRW) bewirtschaftet werden, müssen zusätzlich in dem Antragssystem erfasst werden, in welchem die Flächen liegen (Belegenheitsland).

Stand: 21.05.2024

Autor: Britta Stümper