Antragsänderungen zum Agrarförderantrag 2025

Landwirtinnen und Landwirte, die einen Agrarförderantrag gestellt haben und im Nachgang die gemachten Angaben ändern möchten, sollten die notwendigen Antragsänderungen direkt im Antragsportal ELAN-NRW über die Funktion des Mehrfacheinreichens mitteilen. Die schriftliche Mitteilung an die Kreisstelle entfällt.

Nähere Informationen und den Link zu ELAN-NRW erhalten Sie hier:
ELAN NRW

Das ELAN NRW Video 11 Einreichvorgang und Mehrfacheinreichen ist über folgenden Link abrufbar:
Video Mehrfacheinreichen

Nähere Informationen zum Mehrfacheinreichen sind den FAQs ELAN NRW (Nr. 4.1 ff.) zu entnehmen:
FAQ zu ELAN NRW

Folgende Ausnahmen vom „Mehrfacheinreichen“ sind zu beachten:

  • Ein Zurückziehen von Anträgen ist nicht über ELAN möglich, sondern muss weiterhin schriftlich über die zuständige Kreisstelle der Landwirtschaftskammer erfolgen.
  • Flächen, die außerhalb des Betriebssitzlandes (hier: NRW) bewirtschaftet werden, müssen zusätzlich in dem Antragssystem erfasst werden, in welchem die Flächen liegen (Belegenheitsland).

Stand: 26.05.2025

Autor: Sabine Rückert