Hinweise zum Ermitteln der Kulisse der „Ausgleichszahlung Umwelt“ durch den Feldblock-Finder NRW
Die im Feldblock-Finder hinterlegte Kulisse „Ausgleichzahlung Umwelt“ wurde mit Hilfe von Daten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen erstellt.
Der Feldblock-Finder NRW soll eine Hilfestellung bei der Antragstellung sein; eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben kann aber nicht gegeben werden. Bei Zweifeln wenden Sie sich bitte an die zuständige Untere Naturschutzbehörde.
Damit eine hier genannte Fläche im Rahmen der Ausgleichszahlung tatsächlich förderfähig ist, müssen neben der Lage in einem förderfähigen Gebiet (siehe Gebietsarten) noch weitere Voraussetzungen/Auflagen/Verpflichtungen erfüllt werden. Näheres dazu entnehmen Sie bitte den Antragsformularen (incl. Anschreiben), den Rechtsgrundlagen und den Hinweisen in der Beschreibung.
Infos zum Umgang mit dem Feldblock-Finder NRW
Nachdem Sie die Anwendung aufgerufen haben, erscheint folgende Maske (hier nur auszugsweise dargestellt):

Nach Eingabe Ihrer ZID-Unternehmernummer starten Sie bitte den Feldblock-Finder.
Auf der linken Seite haben Sie nun über den Reiter „Suche“ die Möglichkeit Ihre Fläche durch Eingabe
- des FLIK (Feldblocknummer) oder
- des FLEK (Landschaftselement) oder
- über das Flurstück zu suchen.
Sie können sich für den angezeigten Bildausschnitt die Kulisse grafisch darstellen lassen. Setzen Sie dazu unter dem Punkt „Legende“ ein Häkchen bei Förder-Kulissen und ein Häkchen bei Umwelt. Liegt die Fläche innerhalb der Kulisse, wird sie gelb schraffiert dargestellt.
In der oberen Menüleiste befindet sich ein Info-Button .
Durch Anklicken aktivieren Sie die Info-Funktion. Klicken Sie nun die gesuchte
Fläche an. Im linken Teil der Maske wird im Reiter „Info“ nach
einiger Zeit eine Tabelle mit Informationen zu dem ausgewählten Feldblock
angezeigt. Unter dem Punkt „Umweltspezifische Einschränkungen“ wird,
wenn es sich um eine Fläche innerhalb der Kulisse „Ausgleichzahlung
Umwelt“ handelt, die Gebietsart angezeigt. Weitere Informationen zum
Umgang finden Sie im Menü des Feldblockfinders bzw. hier:
Folgende Gebietsarten werden unterschieden:
Gebiet 1: | Bestehendes FFH- oder Vogelschutzgebiet, das sich in einem Naturschutzgebiet
befindet, das spätestens am 31.12.2014 rechtskräftig wurde. Ist die Verordnung eines Naturschutzgebietes ausgelaufen und besteht derzeit eine Veränderungssperre und die Folgeverordnung befindet sich bereits in der Bearbeitung, so ist auch dieses Gebiet zulässig. |
Gebiet 2: | Bestehendes FFH- oder Vogelschutzgebiet, das sich in einem Landschaftsschutzgebiet befindet. |
Gebiet 3: | Bestehendes FFH- oder Vogelschutzgebiet, das weder im Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet noch in einem gesetzlich geschützten Biotop nach § 62 des Landschaftsgesetzes liegt. |
Gebiet 4: | Bestehendes FFH- oder Vogelschutzgebiet, das sich in einem gesetzlich geschützten Biotop nach § 62 LG befindet, das bis zum Stichtag 31.12. 2014 nach Unterrichtung der Eigentümerinnen und Eigentümer zwischen LANUV und Unterer Landschaftsbehörde einvernehmlich abgegrenzt ist. |
Gebiet 5: | Naturschutzgebiet im Kohärenzgebiet (außerhalb
von FFH- oder Vogelschutzgebieten), das spätestens am 31.12. 2014
rechtskräftig wurde. Ist die Verordnung eines Naturschutzgebietes ausgelaufen und besteht derzeit eine Veränderungssperre und die Folgeverordnung befindet sich bereits in der Bearbeitung, so ist auch dieses Gebiet zulässig. |