Meldepflichten bei der überbetrieblichen Verwertung von Wirtschaftsdüngern
Die Bundesverbringensverordnung (WDüngV) und Landesverbringensverordnung (WDüngNachwVO NRW) verpflichten alle Abgeber und Empfänger von Wirtschaftsdüngern oder Stoffen, die Wirtschaftsdünger enthalten, Aufzeichnungen zu führen und die Nährstofflieferungen zu melden.
Dabei gelten gemäß § 2 Nr. 2 Düngegesetz unter anderem Gülle, Festmist und Gärreste aus Biogasanlagen als Wirtschaftsdünger. Auch Gärreste aus reinen NaWaRo-Biogasanlagen, in denen lediglich pflanzliche Substrate ohne Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft eingesetzt werden, zählen zu Wirtschaftsdüngern und sind daher nach Vorgaben der WDüngV und WDüngNachwVO NRW aufzeichnungs- und meldepflichtig. Lediglich Gärreste aus Biogasanlagen, die teilweise mit Abfallstoffen betrieben werden, unterliegen nicht den Aufzeichnungs- und Meldepflichten der WDüngV und WDüngNachwVO NRW. Für diese Gärreste gelten die Vorgaben der Bioabfallverordnung.
Die Meldungen sind online über das Meldeprogramm der zuständigen Behörde (Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW) zu erfassen. Zuständige Behörde ist in Nordrhein-Westfalen der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter.
- Anleitung Meldungen korrigieren und stornieren 1 MByte
- Anleitung: Abgabemeldung im Meldeprogramm erstellen 2 MByte
- Anleitung: Aufnahmemeldung im Meldeprogramm erstellen 1 MByte
- Anleitung: Empfangsbestätigung einer Meldung im Meldeprogramm 1 MByte
- Anleitung: Importmeldungen im Meldeprogramm erstellen 521 KByte
- Anleitung: Mitteilung als Inverkehrbringer nach § 5 im Meldeprogramm erfassen 271 KByte
- Frage-Antwort-Katalog Meldeprogramm und WDüngNachwVO NRW 1 MByte
- Frage-Antwort-Katalog WDüngV 862 KByte
- Häufig gestellte Fragen zur neuen WDüngNachwVO NRW
Hier geht's zum Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW
Um das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW nutzen zu können, benötigen Sie Ihre HIT-/ZID-Nummer mit dazugehörigem PIN-Code. Sollten Sie für Ihren wirtschaftsdüngerabgebenden bzw. -aufnehmenden Betrieb noch keine HIT-/ZID-Nummer haben, beantragen Sie diese bitte bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen:
- Antragsformular HIT-/ZID-Nummer 40 KByte
Mit dem Adobe Reader können sie das PDF-Formular online ausfüllen, lokal abspeichern und als E-Mail-Anhang versenden. Alternativ können Sie es ausdrucken und ausgefüllt per Post oder Fax schicken.
Bei Fragen zur HIT-ZID-Nummer: Monika Himberg, Telefon: 0221 5340-533 - Erläuterungen zum Zugang zum Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW 15 KByte
Sollten Sie Ihren PIN-Code vergessen haben, können Sie sich diesen neu anfordern: Anleitung zur Vergabe eines neuen PIN-Codes 30 KByte
Lieferscheine können mit dem Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW online erstellt werden. Oder Sie nutzen dieses Formular:
- Formular Lieferschein 140 KByte
Der Lieferschein kann handschriftlich oder am eigenen PC ausgefüllt und abgespeichert werden. Der ausgefüllte Lieferschein kann dann per E-Mail, Post oder Fax zur Unterschrift an Ihre Geschäftspartner übersandt werden. - Erläuterungen zum Lieferschein 15 KByte
Abgeber und Empfänger von Wirtschaftsdünger sind verpflichtet, über das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW eine Abgabemeldung bzw. Aufnahmemeldung einzutragen. Falls die Meldung durch einen Dritten (z.B. Berater, Aufnehmer, Transporteur) erledigt werden soll, müssen Sie diesen bevollmächtigen.
- Meldevollmacht 57 KByte
- Erläuterungen zur Meldevollmacht 15 KB
Für den Import größerer Datenmengen - ab ca. 15 Datensätzen - kann eine Schnittstelle genutzt werden. Die Schnittstellenbeschreibung erhalten Sie auf Anforderung von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
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Online-Eingabe in eine Demoversion des Meldeprogramms
Nur zu Test- und Übungszwecken, Anmeldung ohne HIT-/ZID-Nummer. Bitte lesen Sie vor der Nutzung der Demoversion diese Hinweise: - Kurzerläuterungen zur Demoversion des Meldeprogramms Wirtschaftsdünger NRW 60 KB