Pflanzenschutzdienst
Sommerzeit ist Reisezeit
Bitte bringen Sie aus dem Urlaub keine Pflanzen oder Pflanzenteile mit, denn dadurch können bislang in Deutschland nicht vorkommende Pflanzenschädlinge und -krankheiten eingeschleppt werden. Diese können eine erhebliche Bedrohung für die heimische Pflanzenwelt und Pflanzenproduktion darstellen.
„Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturen“ - Nachmeldung 2024 erfolgt
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Neufassung des „Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturen“ (VKS) veröffentlicht. Damit haben in Nordrhein-Westfalen nun 154 oder 39 % der Gemeinden „keinen ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen“ in der Agrarlandschaft.
Neue Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in Kraft
Die anstehenden Änderungen des Naturschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) zum September 2021 sind Teil des Aktionsprogramms Insektenschutz der Bundesregierung. Wir erläutern, was damit auf die Landwirte zukommt.
Integrierter Pflanzenbau
Der Integrierte Pflanzenschutz ist seit vielen Jahren unser Leitbild im Pflanzenschutz. Um Landwirte bei der Anwendung und Weiterentwicklung des Integrierten Pflanzenschutzes im betrieblichen Ablauf zu unterstützen, finanziert das BMEL das Projekt „Modell- und Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenbau“.
Abfrage des Integrierten Pflanzenschutzes im Betrieb ab 2021
Grundlage beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und -verfahren ist der Integrierte Pflanzenschutz (IPS). In Deutschland soll die Umsetzung des IPS ab 2021 bei den Betriebskontrollen mit abgefragt werden. Hier finden Sie weitere Informationen und einen Fragebogen zur Dokumentation.
Wegweiser Pflanzenschutzrecht
Die einschränkenden Regelungen im Pflanzenschutzrecht sind vielfältig. Die Sachkunde im Pflanzenschutz und weitere rechtliche Vorgaben bei der Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln spielen eine wichtige Rolle. Informationen über wesentliche Regelungen einschließlich Sondergenehmigungen finden Sie hier im Überblick.
Neues EU Pflanzengesundheitssystem
Am 14.12.2019 tritt mit der Umsetzung der EU Verordnungen 2017/625/EU (Kontrollverordnung) und 20316/2031/EU (Pflanzengesundheitsverordnung) ein neues Pflanzengesundheitssystem in Kraft. Die neuen Regelungen lösen das bisherige Regelungssystem um die Richtlinie der Kommission 2000/29/EG ab.
Sachkunde-Fortbildungsschulungen Pflanzenschutz
Sachkundige Personen sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen. Hier finden Sie eine Auflistung der Veranstaltungen, die vom Pflanzenschutzdienst NRW anerkannt sind.
Illegale Pflanzenschutzmittel
Gefälschte Pflanzenschutzmittel sind mit einem erheblichen Risiko verbunden und stellen ein globales Problem dar. Um sich selbst, die Kultur und die Umwelt zu schützen, kaufen Sie Pflanzenschutzmittel nur aus vertrauenswürdigen Quellen. Informationen dazu finden Sie in diesem Flyer. 462 KByte
Informationen über Anwendungsabstände zu Anwohnern
Mit Veröffentlichung am 20. Mai 2016 wurden die Abstandsflächen, die bei Pflanzenschutzanwendungen zu Anwohnern und umstehenden Personen einzuhalten sind, neu geregelt. Unabhängig von mittelspezifischen Anwendungsbestimmungen ist demnach ein Mindestabstand von zwei Metern bei Flächenkulturen und fünf Metern bei Raumkulturen zu Grundstücken mit Wohnbebauung, privat genutzten Gärten, unbeteiligten Dritten und zu Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, einzuhalten.
Alternative Unkrautbekämpfung
Unkrautregulierung auf befestigten Wegen und Plätzen ist eine regelmäßige Aufgabe, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Bodenbeläge vor Schäden zu schützen. Dieses gilt sowohl für gepflasterte oder asphaltierte, als auch wassergebunden befestigte Flächen aller Art. Umwelt- und Wasserschutz muss gewahrt bleiben. Zusätzlich verbietet das Pflanzenschutzgesetz vom 14.02.2012 den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel auf Nichtkulturland. In der folgenden Maschinen- und Geräteübersicht finden sowohl Kommunen und Dienstleister als auch private Grundstücksbesitzer thermische und mechanische Lösungsmöglichkeiten für die zu pflegenden Flächen.
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Pflanzenschutzdienst
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