Aktuelles
Änderung der Zugangsdaten für die Online-Meldung für die Tierzahlmeldungen
Die Tierseuchenkasse NRW stellt allen Tierhaltern ab 2021 ein neues Onlineportal zur Verfügung, welches ab dem 08.01.2021 für die jährliche Tierzahlmeldung zu nutzen ist. Zusätzlich können damit zukünftig Adressänderungen und die Erklärung zur Abgabe des Generalantrags online mitgeteilt werden. Weitere Online-Angebote sind in Planung.
Die Anmeldung beim Online-Portal der Tierseuchenkasse NRW erfolgt über die Eingabe Ihrer Tierseuchenkassen-Nummer und einem Kennwort, welches Ihnen gemeinsam mit dem Meldebogen 2021 zugesandt wird (Versand 08.01.2021).
Zusätzlich steht Ihnen auf dem Meldebogen ein QR-Code zur Verfügung, über den Sie direkt ins Meldeportal gelangen (nur einmalig nutzbar).
Die Anmeldung zur Tierzahlmeldung der Tierseuchenkasse über Ihre Zugangsdaten zur HIT-Datenbank (Registriernummer + HIT-PIN) ist nicht mehr möglich!

Anleitung zur Ummeldung von Tieren oder Teilbeständen auf eine andere Betriebsregistriernummer
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Tierseuchenkasse aktuell: Die jährliche Tierzahlmeldung steht an
Am 08.01.2021 versendet die Tierseuchenkasse an alle ihr bekannten Tierbesitzer -mit Ausnahme der Rinderhalter - den Meldebogen für die Tierzahlmeldung 2021.Insgesamt erhalten ca. 91.000 Tierhalter Post von der Tierseuchenkasse. Das Meldeverfahren ändert sich, die HIT-PIN kann für die Tierzahlmeldung nicht mehr verwendet werden.

Neue Beihilfe zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)
EU-rechtliche Vorgaben (Durchführungsbeschluss 2014/709/EU, Art. 3 Nr. 3) ermöglichen es Landwirtinnen und Landwirten für schweinehaltende Betriebe im Fall des Ausbruch der ASP bei Wildschweinen einen sogenannten Status zu erlangen.

Information zur ansteckenden Blutarmut der Einhufer (EIA)
Am 02.06.2020 wurde EIA bei einem Pferd in Hessen nachgewiesen. Die Ansteckende Blutarmut der Einhufer oder Equine infektiöse Anämie (EIA) ist eine systemische Viruserkrankung, die Pferde, Ponys, Esel, Maultiere und Zebras betrifft

Informationen zum West-Nil-Virus
West-Nil-Virus (WNV) stammt ursprünglich aus Afrika. Ende August 2018 wurde erstmals in Deutschland ein mit West-Nil-Virus infizierter Vogel gefunden, ein Bartkauz aus Volierenhaltung in Halle a. d. Saale. Bis Ende des Jahres waren es insgesamt 12 Fälle bei Vögeln sowie zwei Nachweise bei Pferden.

Information zum Bezug von Heimtierausweisen durch Tierärzte
Um Heimtierausweise beziehen zu dürfen, benötigen Tierärzte eine Ermächtigung durch ihr zuständiges Veterinäramt. Voraussetzung hierfür ist unter anderem die Registrierung in der HI-Tier-Datenbank.

Änderungen bei Beihilfen für Bienen
Einstellung der Beihilfen zu den Kosten der Entnahme von Futterkranzproben und der Durchführung von Kunstschwarmverfahren in ausgewiesenen Untersuchungsgebieten zum 31.12.2019.

Tierhalterwechsel/Betriebsinhaberwechsel bitte rechtzeitig ankündigen
Bei einer Betriebsübernahme oder erstmaligen Niederlassung wird daher künftig immer eine neue Nummer für die Tierhaltung und eine weitere Nummer für die Prämienantragstellung vergeben.

Umstellung der Abrechnungsmodalitäten für die Impfstoffkostenbeihilfe für Impfungen gegen BVDV und BTV 8
Neu für Rinderhalter ist, dass sie bei Impfungen gegen BVDV und BTV 8, die ab 01.01.2020 durchgeführt werden, eine Beihilfen zu den Kosten des Impfstoffes selbst bei der Tierseuchenkasse beantragen müssen.

Beihilfe zu den Impfstoffkosten zur Bekämpfung der BTV 8
Die Tierseuchenkasse erreichen vielfache Nachfragen zu den Voraussetzung der BTV 8-Impfstoffkostenbeihilfe, die den Umfang der erforderlichen Impfungen betreffen. Deshalb wird im Folgenden die „Impfung des Gesamtbestandes“ als Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe präzisiert.

Änderungen bei Tierhalterwechsel/Umfirmierung ab Juli 2019
Rechtsvorgaben der Europäischen Union erfordern eine geänderte Vorgehensweise bei der Umfirmierung bzw. dem Tierhalterwechsel.

Ab sofort Versendung einer PIN per E-Mail möglich
Ab sofort kann den Tierhaltern oder Prämienstellern ein besserer Service geboten werden: Sie haben jetzt die Möglichkeit, die PIN schnell und komfortabel per E-Mail zu erhalten. Wie das geht, wird on folgender Anleitung beschrieben.

Selbstverwaltung von Vollmachten in der HIT-/ZID-Datenbank
Wie bereits in den meisten Bundesländern ist auch in Nordrhein-Westfalen die Eingabe von Vollmachten durch den Landwirt zeitnah und ohne zusätzlichen Schriftverkehr ab sofort möglich.

Aktuelles zur BHV-1 Bekämpfung in NRW
Gemeinsame Informationsveranstaltung für Rinderhalter der Veterinärämter Kleve, Wesel, Viersen, Krefeld, Duisburg, Oberhausen, Mülheim a. d. Ruhr, Essen, Düsseldorf, Neuss, Mönchengladbach und der Landwirtschaftskammer NRW - Tierseuchenkasse - am 4. Dezember 2018 in Kalkar.

BHV1: Übernahme von Kosten zusätzlich angeordneter BHV1-Untersuchungen in Risikogebieten
Die Tierseuchenkasse NRW finanziert die Kosten der Diagnostika und Untersuchungen zur Regeluntersuchung der BHV1 in rinderhaltenden Betrieben seit ca. 1998. Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse hat den Beschluss gefasst, dass ab dem 15.10.2018 die Kosten zusätzlich angeordneter Untersuchungen in Risikogebieten, die über die Regeluntersuchung hinausgehen, übernommen werden.

Untersuchungen auf Brucellose und Leukose bei Rindern
Seit 1999 ist Deutschland von der EU als frei von Brucellose und Leukose anerkannt. Um die Seuchenfreiheit zu dokumentieren, müssen alle Rinderbestände spätestens alle drei Jahre untersucht werden. In Betrieben mit Milchviehhaltung erfolgt die Untersuchung über Tankmilchproben.

Ergänzung der Beihilfe zu den Impfstoffkosten zur Bekämpfung der BVD
In seiner 20. Sitzung hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 19.03.2013 beschlossen, eine Beihilfe zu den Impfstoffkosten BVD in Höhe von 3,00 € je Impfstoffdosis pro Rind zu gewähren. Am 10.03.2015 hat der Verwaltungsrat ergänzend beschlossen, dass auch eine Beihilfe gewährt wird zu den Kosten des BVD - Bovela - Impfstoffes in Höhe von 6 € je Impfstoffdosis pro Rind bei einmaliger jährlicher Anwendung.

Früherkennungssystem Rinder
Der Ausbruch der damals unbekannten Blauzungenkrankheit 2006 und 2007 ist vielen Milchviehhaltern noch in Erinnerung. Auch die Infektionswelle mit dem bis dato noch nie aufgetretenen Schmallenbergvirus im letzten Jahr zeigt, dass „neue“ Seuchen bzw. Krankheiten im Rinderbereich immer wieder eine Rolle spielen. Es gilt, sie möglichst früh zu erkennen, um die Verbreitung von Tierseuchen zu verhindern, Restriktionsmaßnahmen für gesperrte, aber nicht infizierte Bestände schnell aufheben zu können und Bekämpfungsmaßnahmen zu entwickeln.